Ankündigungen
15. Workshop on Labour Economics
Das IAAEU und der Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier freuen sich, bekannt zu geben, dass der 15. Workshop on Labour Economics am 30. und 31. März 2023 stattfinden wird.
Brownbag Seminar
Auch im Wintersemester 2022/23 finden wieder Brownbag Seminare am IAAEU statt. Weitere Informationen zu den Vorträgen finden Sie auf unserer Brownbag Seminar Seite.
Preise, Auszeichnungen & aktuelle Meldungen
08.
Mär '23
BeWell Meeting 2023 an der Freien Universität Berlin (27./28.02.2023)
Theresa Geißler und Björn Becker vom IAAEU nahmen am 4. jährlichen BeWell Meeting 2023 des Berlin Network for Research on Well-being teil, zu welchem die Freie Universität Berlin und die University of Leeds geladen hatten.
Auf der Konferenz stellten 18 Forscher und Forscherinnen die neuesten Ergebnisse auf dem Gebiet der Zufriedenheitsforschung vor. Die Sitzungen widmeten sich verschiedensten Thematiken, wie beispielsweise der Arbeitslosigkeit, Demographie oder methodischen Aspekten der Zufriedenheitsforschung. Die Konferenz bot auch die Gelegenheit alte Bekannte des IAAEU wiederzutreffen. Die ehemaligen Gastforscher Anthony Lepinteur und Clemens Hetschko traten mit eigener Forschung, bzw. als Veranstalter in Erscheinung. Als Keynote Speaker trat Bruno Frey auf, dessen Gedanken zu „Happiness und Policy“ zu lebhaften Debatten führten. Das hochkarätige Teilnehmerfeld sorgte fortwährend für eine hervorragende Diskussionskultur und spannende Debatten.
In der Sitzung zum Thema Arbeitsverhältnisse präsentierte Theresa Geißler ihre Arbeit „What an (un)favourable Match?!“, in der sie den Zusammenhang zwischen Überqualifikation und Arbeitszufriedenheit im privaten und öffentlichen Sektor betrachtet. Björn Becker präsentierte anschließend ein gemeinsam mit Laszlo Goerke und Yue Huang erarbeitetes Projekt über den Zusammenhang zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Lebenszufriedenheit. Beide erhielten wertvolle Kommentare, die die Grundlage dafür bieten, die Untersuchungen zu verbessern.
Das BeWell Meeting 2023 war auf wissenschaftlicher und zwischenmenschlicher Ebene ein voller Erfolg. Wir danken den Organisatoren und Organisatorinnen und freuen uns auf zukünftige Meetings der BeWell-Veranstaltungsreihe.
BeWell Meeting 2023 an der Freien Universität Berlin (27./28.02.2023)
Theresa Geißler und Björn Becker vom IAAEU nahmen am 4. jährlichen BeWell Meeting 2023 des Berlin Network for Research on Well-being teil, zu welchem die Freie Universität Berlin und die University of Leeds geladen hatten.
Auf der Konferenz stellten 18 Forscher und Forscherinnen die neuesten Ergebnisse auf dem Gebiet der Zufriedenheitsforschung vor. Die Sitzungen widmeten sich verschiedensten Thematiken, wie beispielsweise der Arbeitslosigkeit, Demographie oder methodischen Aspekten der Zufriedenheitsforschung. Die Konferenz bot auch die Gelegenheit alte Bekannte des IAAEU wiederzutreffen. Die ehemaligen Gastforscher Anthony Lepinteur und Clemens Hetschko traten mit eigener Forschung, bzw. als Veranstalter in Erscheinung. Als Keynote Speaker trat Bruno Frey auf, dessen Gedanken zu „Happiness und Policy“ zu lebhaften Debatten führten. Das hochkarätige Teilnehmerfeld sorgte fortwährend für eine hervorragende Diskussionskultur und spannende Debatten.
In der Sitzung zum Thema Arbeitsverhältnisse präsentierte Theresa Geißler ihre Arbeit „What an (un)favourable Match?!“, in der sie den Zusammenhang zwischen Überqualifikation und Arbeitszufriedenheit im privaten und öffentlichen Sektor betrachtet. Björn Becker präsentierte anschließend ein gemeinsam mit Laszlo Goerke und Yue Huang erarbeitetes Projekt über den Zusammenhang zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Lebenszufriedenheit. Beide erhielten wertvolle Kommentare, die die Grundlage dafür bieten, die Untersuchungen zu verbessern.
Das BeWell Meeting 2023 war auf wissenschaftlicher und zwischenmenschlicher Ebene ein voller Erfolg. Wir danken den Organisatoren und Organisatorinnen und freuen uns auf zukünftige Meetings der BeWell-Veranstaltungsreihe.
21.
Feb '23
Kommentierung zu §§ 11-11a AÜG von Dr. Thomas Klein und Dominik Leist erschienen
In der 6. Auflage des von Jürgen Ulber und Daniel Ulber herausgegebenen Kommentars zum Arbeitgeberüberlassungsgesetz haben Dr. Thomas Klein und Dominik Leist die Kommentierung der §§ 11-11a AÜG übernommen. § 11 AÜG regelt vielfältige Schnittstellen der Arbeitnehmerüberlassung u.a. zum Nachweisgesetz sowie zum Annahmeverzugs-, Arbeitskampf-, Arbeitsschutz- und Arbeitnehmererfindungsrecht. § 11a AÜG behandelt das im Zuge der Covid19-Pandemie erneut relevant gewordene Verhältnis des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zum sozialrechtlichen Kurzarbeitergeld. Die Kommentierung ist Anfang 2023 im Bund-Verlag erschienen (S. 973-1049).
Kommentierung zu §§ 11-11a AÜG von Dr. Thomas Klein und Dominik Leist erschienen
In der 6. Auflage des von Jürgen Ulber und Daniel Ulber herausgegebenen Kommentars zum Arbeitgeberüberlassungsgesetz haben Dr. Thomas Klein und Dominik Leist die Kommentierung der §§ 11-11a AÜG übernommen. § 11 AÜG regelt vielfältige Schnittstellen der Arbeitnehmerüberlassung u.a. zum Nachweisgesetz sowie zum Annahmeverzugs-, Arbeitskampf-, Arbeitsschutz- und Arbeitnehmererfindungsrecht. § 11a AÜG behandelt das im Zuge der Covid19-Pandemie erneut relevant gewordene Verhältnis des Arbeitnehmerüberlassungsrechts zum sozialrechtlichen Kurzarbeitergeld. Die Kommentierung ist Anfang 2023 im Bund-Verlag erschienen (S. 973-1049).
31.
Jan '23
Neue Veröffentlichung in Small Business Economics
Eine Zusammenarbeit zwischen dem IAAEU und der Universität Trier führte zu einem neuen Artikel in der Zeitschrift "Small Business Economics". Jörn Block von der Universität Trier und Alberto Palermo vom IAAEU haben gemeinsam mit Jenny Kragl (EBS, Oestrich-Winkel) und Xi Guoqian (ehemals Universität Trier) den demnächst erscheinenden Artikel "Hiring Family or Non-Family Managers When Non-Economic (Sustainability) Goals Matter? A Multitask Agency Model" verfasst.
Das Paper konzentriert sich auf Familienunternehmen, die dominierende Form des Firmeneigentums in vielen Ländern und Branchen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Familienangehörige und nicht externe Manager einen Großteil der Familienunternehmen leiten. Vetternwirtschaft, Altruismus, geringere Managementfähigkeiten und ein kleiner Pool an qualifizierten Kandidaten können jedoch gegen das Familienmanagement sprechen. Die Autoren liefern eine theoretische Erklärung für dieses scheinbare Paradoxon. In einem analytischen Rahmen mit moralischem Risiko und unvollkommener Leistungsmessung betrachten Block, Palermo und Ko-Autoren das Multitasking-Problem der Verwaltung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Aufgaben in Familienunternehmen.
Die Studie hat nicht nur praktische Auswirkungen auf die Einstellungsentscheidungen von Familienunternehmen. Indem sie die Bedeutung nicht-ökonomischer Ziele hervorhebt, trägt sie darüber hinaus zur aktuellen Diskussion über die Einhaltung unternehmerischer Nachhaltigkeitsziele bei.
Neue Veröffentlichung in Small Business Economics
Eine Zusammenarbeit zwischen dem IAAEU und der Universität Trier führte zu einem neuen Artikel in der Zeitschrift "Small Business Economics". Jörn Block von der Universität Trier und Alberto Palermo vom IAAEU haben gemeinsam mit Jenny Kragl (EBS, Oestrich-Winkel) und Xi Guoqian (ehemals Universität Trier) den demnächst erscheinenden Artikel "Hiring Family or Non-Family Managers When Non-Economic (Sustainability) Goals Matter? A Multitask Agency Model" verfasst.
Das Paper konzentriert sich auf Familienunternehmen, die dominierende Form des Firmeneigentums in vielen Ländern und Branchen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Familienangehörige und nicht externe Manager einen Großteil der Familienunternehmen leiten. Vetternwirtschaft, Altruismus, geringere Managementfähigkeiten und ein kleiner Pool an qualifizierten Kandidaten können jedoch gegen das Familienmanagement sprechen. Die Autoren liefern eine theoretische Erklärung für dieses scheinbare Paradoxon. In einem analytischen Rahmen mit moralischem Risiko und unvollkommener Leistungsmessung betrachten Block, Palermo und Ko-Autoren das Multitasking-Problem der Verwaltung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Aufgaben in Familienunternehmen.
Die Studie hat nicht nur praktische Auswirkungen auf die Einstellungsentscheidungen von Familienunternehmen. Indem sie die Bedeutung nicht-ökonomischer Ziele hervorhebt, trägt sie darüber hinaus zur aktuellen Diskussion über die Einhaltung unternehmerischer Nachhaltigkeitsziele bei.
26.
Jan '23
Fernsehen kann Fremdenfeindlichkeit reduzieren
Wissenschaftler untersuchten die Wirkung von Westfernsehen auf die Menschen in der ehemaligen DDR.
In weiten Teilen der ehemaligen DDR waren auch westdeutsche Fernsehprogramme zu sehen. Es gab jedoch Regionen, die wegen ihrer geografischen Lage kein Westfernsehen empfangen konnten. Prof. Dr. Marc Oliver Rieger (Universität Trier), Dr. Sven Hartmann (IAAEU und Universität Trier) und Prof. Dr. Lars Hornuf (Universität Bremen) haben nun einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen den Regionen mit und ohne Westfernsehen geworfen. Sie haben festgestellt, dass das West-TV die Haltung gegenüber Ausländern positiv beeinflusst und fremdenfeindliche Neigungen gemildert hat. Die positivere Einstellung gegenüber Fremden äußerte sich beispielsweise darin, dass Personen mit Zugang zu Westfernsehen häufiger für die Flüchtlingshilfe spendeten. Außerdem wählten die Menschen in Regionen mit Abdeckung durch Westfernsehen bei nationalen Wahlen von 1990 bis 2017 seltener rechtsgerichtete Parteien, die überwiegend ausländerfeindliche Haltungen propagieren.
„Unsere Studie zeigt auch, dass in Regionen mit Westfernsehempfang weniger fremdenfeindliche Aktionen vorkamen. Diese Effekte sind auf der Grundlage unserer Forschungsergebnisse auch 28 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch sichtbar“, so die Wissenschaftler. Die Unterschiede zwischen Regionen mit und ohne Westfernsehen ließen sich dagegen nicht durch wirtschaftliche Umstände, durch Unterschiede zwischen städtischen und nicht-städtischen Regionen oder etwa durch eine „rechte Tradition“ erklären. Das belegt die Datenanalyse von Rieger, Hartmann und Hornuf. Diese Wirkungen der Rezeption westlicher Fernsehprogramme weisen die Wissenschaftler unter anderem durch die Analyse von Umfragen nach, die vor und nach der Wiedervereinigung erhoben wurden. So werteten sie die vom Zentralinstitut für Jugendforschung vor der deutschen Wiedervereinigung durchgeführte Umfrage „Jugend und Rechtsextremismus 1990" mit einigen Fragen zur Einstellung gegenüber Ausländern aus. Außerdem zogen sie Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel für ihre Untersuchung heran.
Die Forscher zeigen auch, dass Westfernsehen deutlich mehr ausländische Inhalte hatte als Ostfernsehen. Der Kontakt mit diesen internationalen Programminhalten konnte offenbar Fremdenfeindlichkeit verringern. Daher könne es von Vorteil sein, ausländische Programme original und lediglich synchronisiert auszustrahlen, anstatt sie nach eigenen Maßstäben neu zu gestalten. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich Fernsehen nachhaltig auf die Präferenzen der Zuschauer auswirken kann. Medieninhalte können somit nicht nur Fremdenfeindlichkeit reduzieren, sondern zum Beispiel auch die Einstellung zu demokratischen Werten beeinflussen“, schreiben Rieger, Hartmann und Hornuf.
Die Studie: Lars Hornuf, Marc Oliver Rieger und Sven Hartmann (2023), Can Television Reduce Xenophobia? The Case of East Germany, Kyklos, 76(1): 77-100.
Fernsehen kann Fremdenfeindlichkeit reduzieren
Wissenschaftler untersuchten die Wirkung von Westfernsehen auf die Menschen in der ehemaligen DDR.
In weiten Teilen der ehemaligen DDR waren auch westdeutsche Fernsehprogramme zu sehen. Es gab jedoch Regionen, die wegen ihrer geografischen Lage kein Westfernsehen empfangen konnten. Prof. Dr. Marc Oliver Rieger (Universität Trier), Dr. Sven Hartmann (IAAEU und Universität Trier) und Prof. Dr. Lars Hornuf (Universität Bremen) haben nun einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen den Regionen mit und ohne Westfernsehen geworfen. Sie haben festgestellt, dass das West-TV die Haltung gegenüber Ausländern positiv beeinflusst und fremdenfeindliche Neigungen gemildert hat. Die positivere Einstellung gegenüber Fremden äußerte sich beispielsweise darin, dass Personen mit Zugang zu Westfernsehen häufiger für die Flüchtlingshilfe spendeten. Außerdem wählten die Menschen in Regionen mit Abdeckung durch Westfernsehen bei nationalen Wahlen von 1990 bis 2017 seltener rechtsgerichtete Parteien, die überwiegend ausländerfeindliche Haltungen propagieren.
„Unsere Studie zeigt auch, dass in Regionen mit Westfernsehempfang weniger fremdenfeindliche Aktionen vorkamen. Diese Effekte sind auf der Grundlage unserer Forschungsergebnisse auch 28 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch sichtbar“, so die Wissenschaftler. Die Unterschiede zwischen Regionen mit und ohne Westfernsehen ließen sich dagegen nicht durch wirtschaftliche Umstände, durch Unterschiede zwischen städtischen und nicht-städtischen Regionen oder etwa durch eine „rechte Tradition“ erklären. Das belegt die Datenanalyse von Rieger, Hartmann und Hornuf. Diese Wirkungen der Rezeption westlicher Fernsehprogramme weisen die Wissenschaftler unter anderem durch die Analyse von Umfragen nach, die vor und nach der Wiedervereinigung erhoben wurden. So werteten sie die vom Zentralinstitut für Jugendforschung vor der deutschen Wiedervereinigung durchgeführte Umfrage „Jugend und Rechtsextremismus 1990" mit einigen Fragen zur Einstellung gegenüber Ausländern aus. Außerdem zogen sie Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel für ihre Untersuchung heran.
Die Forscher zeigen auch, dass Westfernsehen deutlich mehr ausländische Inhalte hatte als Ostfernsehen. Der Kontakt mit diesen internationalen Programminhalten konnte offenbar Fremdenfeindlichkeit verringern. Daher könne es von Vorteil sein, ausländische Programme original und lediglich synchronisiert auszustrahlen, anstatt sie nach eigenen Maßstäben neu zu gestalten. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass sich Fernsehen nachhaltig auf die Präferenzen der Zuschauer auswirken kann. Medieninhalte können somit nicht nur Fremdenfeindlichkeit reduzieren, sondern zum Beispiel auch die Einstellung zu demokratischen Werten beeinflussen“, schreiben Rieger, Hartmann und Hornuf.
Die Studie: Lars Hornuf, Marc Oliver Rieger und Sven Hartmann (2023), Can Television Reduce Xenophobia? The Case of East Germany, Kyklos, 76(1): 77-100.
24.
Jan '23
Excessive salaries for works councilors: fact or fiction?
Eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zeigt, dass gesetzliche Bestimmungen weitgehend eingehalten werden.
Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr an Betriebsräte, insbesondere im Zusammenhang mit VW und Porsche, haben hohe Wellen geschlagen. Medienberichte und Gerichtsverfahren zu der vermeintlichen Überbezahlung haben in der Öffentlichkeit den Eindruck verstärkt, dass diese Praxis weit verbreitet ist, um Betriebsratsmitglieder für die Belange der Arbeitgeber „kompromissbereiter“ zu machen.
In einer Studie haben Prof. Dr. Laszlo Goerke (IAAEU und Universität Trier) und Prof. Dr. Markus Pannenberg (FH Bielefeld) jedoch herausgefunden, dass Betriebsräte in Deutschland im Durchschnitt gleich oder nur geringfügig besser entlohnt werden als vergleichbare Beschäftigte. „Zugespitzt formuliert sind die exzessiven Einkünfte von VW-Betriebsräten also nicht die Spitze eines Eisbergs, sondern eher Einzelfälle“, stellen Laszlo Goerke und Markus Pannenberg fest.
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird dagegen die Kritik von Gewerkschaften an Fällen von finanzieller Schlechterbehandlung bei Betriebsräten. „Beides – zu viel und zu wenig Bezahlung – kann die Wirkungsweise des deutschen Systems der Mitbestimmung beeinflussen“, sagen die beiden Wirtschaftswissenschaftler Goerke und Pannenberg in ihrer Studie. Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Betriebsrat folglich weder finanziell belohnt noch benachteiligt werden. Daher müssen Betriebsratsmitglieder entsprechend der Tätigkeit und den damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten bezahlt werden, die sie vor dem Eintritt in die Arbeitnehmervertretung ausgeübt haben.
Bislang litt die öffentliche Diskussion über Besser- oder Schlechterstellungen darunter, dass keine umfassenden Informationen zur Bezahlung von Betriebsräten zur Verfügung standen. Diese Lücke haben Laszlo Goerke und Markus Pannenberg mit ihrer Untersuchung geschlossen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform des Gesetzes geleistet. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zahlungen an Betriebsratsmitglieder weitgehend im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen“, erklären die Forscher. Eine Reform der Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes zur Bezahlung von Betriebsräten erachten sie daher nicht als notwendig.
In ihrer Studie untersuchen Goerke und Pannenberg Lohnzahlungen an Betriebsräte in Deutschland im Zeitraum von 2001 bis 2015. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Entlohnung im Vergleich zu gleichzusetzenden Arbeitnehmern ohne Betriebsrat-Zugehörigkeit durchschnittlich auf dem gleichen oder auf einem um drei bis sieben Prozent höheren Niveau bewegt. Die Differenz hängt davon ab, ob persönliche Merkmale wie etwa die Ausbildung oder Arbeitsmotivation berücksichtigt werden. Ihre Ergebnisse fanden Laszlo Goerke und Markus Pannenberg sowohl für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern wie für unterschiedliche Unternehmenstypen bestätigt.
Für Mitglieder in Arbeitnehmervertretungen lässt sich aus der Studie folgern, dass sich eine Betriebsratstätigkeit im Durchschnitt nicht durch wesentliche Lohnvorteile auszahlt. „Dies könnte eine Erklärung dafür sein, warum Arbeitnehmer häufig davon absehen, die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Betrieb zu initiieren. Mögliche Kosten von Konflikten mit und Sanktionen durch den Arbeitgeber werden durch die erwarteten finanziellen Erträge einer Betriebsratstätigkeit nicht kompensiert“, schreiben Goerke und Pannenberg. Das Fehlen von Lohnprämien für Betriebsräte könnte darüber hinaus einer der Gründe dafür sein, warum viele Betriebsräte ihr Amt vorzeitig aufgeben, so die Forscher.
Die Studie: Laszlo Goerke und Markus Pannenberg (2023), Wage Determination in the Shadow of the Law: The Case of Works Councilors in Germany. Economic and Industrial Democracy, forthcoming.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.
Excessive salaries for works councilors: fact or fiction?
Eine wirtschaftswissenschaftliche Studie zeigt, dass gesetzliche Bestimmungen weitgehend eingehalten werden.
Zahlungen von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr an Betriebsräte, insbesondere im Zusammenhang mit VW und Porsche, haben hohe Wellen geschlagen. Medienberichte und Gerichtsverfahren zu der vermeintlichen Überbezahlung haben in der Öffentlichkeit den Eindruck verstärkt, dass diese Praxis weit verbreitet ist, um Betriebsratsmitglieder für die Belange der Arbeitgeber „kompromissbereiter“ zu machen.
In einer Studie haben Prof. Dr. Laszlo Goerke (IAAEU und Universität Trier) und Prof. Dr. Markus Pannenberg (FH Bielefeld) jedoch herausgefunden, dass Betriebsräte in Deutschland im Durchschnitt gleich oder nur geringfügig besser entlohnt werden als vergleichbare Beschäftigte. „Zugespitzt formuliert sind die exzessiven Einkünfte von VW-Betriebsräten also nicht die Spitze eines Eisbergs, sondern eher Einzelfälle“, stellen Laszlo Goerke und Markus Pannenberg fest.
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird dagegen die Kritik von Gewerkschaften an Fällen von finanzieller Schlechterbehandlung bei Betriebsräten. „Beides – zu viel und zu wenig Bezahlung – kann die Wirkungsweise des deutschen Systems der Mitbestimmung beeinflussen“, sagen die beiden Wirtschaftswissenschaftler Goerke und Pannenberg in ihrer Studie. Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Betriebsrat folglich weder finanziell belohnt noch benachteiligt werden. Daher müssen Betriebsratsmitglieder entsprechend der Tätigkeit und den damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten bezahlt werden, die sie vor dem Eintritt in die Arbeitnehmervertretung ausgeübt haben.
Bislang litt die öffentliche Diskussion über Besser- oder Schlechterstellungen darunter, dass keine umfassenden Informationen zur Bezahlung von Betriebsräten zur Verfügung standen. Diese Lücke haben Laszlo Goerke und Markus Pannenberg mit ihrer Untersuchung geschlossen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die Notwendigkeit einer Reform des Gesetzes geleistet. „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zahlungen an Betriebsratsmitglieder weitgehend im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen“, erklären die Forscher. Eine Reform der Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes zur Bezahlung von Betriebsräten erachten sie daher nicht als notwendig.
In ihrer Studie untersuchen Goerke und Pannenberg Lohnzahlungen an Betriebsräte in Deutschland im Zeitraum von 2001 bis 2015. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Entlohnung im Vergleich zu gleichzusetzenden Arbeitnehmern ohne Betriebsrat-Zugehörigkeit durchschnittlich auf dem gleichen oder auf einem um drei bis sieben Prozent höheren Niveau bewegt. Die Differenz hängt davon ab, ob persönliche Merkmale wie etwa die Ausbildung oder Arbeitsmotivation berücksichtigt werden. Ihre Ergebnisse fanden Laszlo Goerke und Markus Pannenberg sowohl für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern wie für unterschiedliche Unternehmenstypen bestätigt.
Für Mitglieder in Arbeitnehmervertretungen lässt sich aus der Studie folgern, dass sich eine Betriebsratstätigkeit im Durchschnitt nicht durch wesentliche Lohnvorteile auszahlt. „Dies könnte eine Erklärung dafür sein, warum Arbeitnehmer häufig davon absehen, die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Betrieb zu initiieren. Mögliche Kosten von Konflikten mit und Sanktionen durch den Arbeitgeber werden durch die erwarteten finanziellen Erträge einer Betriebsratstätigkeit nicht kompensiert“, schreiben Goerke und Pannenberg. Das Fehlen von Lohnprämien für Betriebsräte könnte darüber hinaus einer der Gründe dafür sein, warum viele Betriebsräte ihr Amt vorzeitig aufgeben, so die Forscher.
Die Studie: Laszlo Goerke und Markus Pannenberg (2023), Wage Determination in the Shadow of the Law: The Case of Works Councilors in Germany. Economic and Industrial Democracy, forthcoming.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.
22.
Jan '23
Best Paper Award der EMANES Konferenz 2022 für Fenet Bedaso
Fenet Bedaso, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IAAEU, ist mit dem Best Paper Award der jährlichen Konferenz des EU-Mediterranean and African Network for Economic Studies (EMANES) ausgezeichnet worden. Die Konferenz zum Thema “Social inclusion and mechanisms for social protection for the Mediterranean and Africa” wurde gemeinsam mit dem Centre for European Policy Studies (CEPS) organisiert und fand vom 15.-16. Dezember 2022 in Barcelona statt.
Ausgezeichnet wurde ihr Beitrag mit dem Titel „Occupational Segregation and Gender Pay Gap: Evidence from Ethiopia“, der sich mit der Beseitigung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt. Während es für Industrieländer bereits umfangreiche Literatur zu dem Thema gibt, werden Länder des globalen Südens, insbesondere in Afrika, derzeit nur am Rande thematisiert.
Aus diesem Grund widmet sich der Beitrag von Fenet Bedaso als einer der ersten der Situation in Äthiopien und untersucht die Auswirkungen der beruflichen Segregation auf die geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit anhand von Daten des National Labour Force Surveys 2013. Fenet Bedaso zeigt, dass Frauen in Äthiopien über die gesamte Lohnverteilung hinweg im Durchschnitt niedrigere Monatslöhne als Männer erzielen und die berufliche Segregation einen negativen Zusammenhang mit dem Verdienst aufweist. Des weiteren ist das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern im privaten Sektor größer als im öffentlichen Sektor.
Die Auszeichnung der wissenschaftlichen Arbeit unserer Mitarbeiterin weist auf die Bedeutung der Ergebnisse zur Erlangung von Gleichstellung am äthiopischen Arbeitsmarkt hin. Das IAAEU gratuliert Fenet Bedaso ganz herzlich zum Erhalt des Best Paper Award 2022 des EMANES.
Best Paper Award der EMANES Konferenz 2022 für Fenet Bedaso
Fenet Bedaso, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IAAEU, ist mit dem Best Paper Award der jährlichen Konferenz des EU-Mediterranean and African Network for Economic Studies (EMANES) ausgezeichnet worden. Die Konferenz zum Thema “Social inclusion and mechanisms for social protection for the Mediterranean and Africa” wurde gemeinsam mit dem Centre for European Policy Studies (CEPS) organisiert und fand vom 15.-16. Dezember 2022 in Barcelona statt.
Ausgezeichnet wurde ihr Beitrag mit dem Titel „Occupational Segregation and Gender Pay Gap: Evidence from Ethiopia“, der sich mit der Beseitigung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt. Während es für Industrieländer bereits umfangreiche Literatur zu dem Thema gibt, werden Länder des globalen Südens, insbesondere in Afrika, derzeit nur am Rande thematisiert.
Aus diesem Grund widmet sich der Beitrag von Fenet Bedaso als einer der ersten der Situation in Äthiopien und untersucht die Auswirkungen der beruflichen Segregation auf die geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit anhand von Daten des National Labour Force Surveys 2013. Fenet Bedaso zeigt, dass Frauen in Äthiopien über die gesamte Lohnverteilung hinweg im Durchschnitt niedrigere Monatslöhne als Männer erzielen und die berufliche Segregation einen negativen Zusammenhang mit dem Verdienst aufweist. Des weiteren ist das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern im privaten Sektor größer als im öffentlichen Sektor.
Die Auszeichnung der wissenschaftlichen Arbeit unserer Mitarbeiterin weist auf die Bedeutung der Ergebnisse zur Erlangung von Gleichstellung am äthiopischen Arbeitsmarkt hin. Das IAAEU gratuliert Fenet Bedaso ganz herzlich zum Erhalt des Best Paper Award 2022 des EMANES.
15.
Jan '23
Internationaler Workshop zu „Performance Pay and Employee Outcomes”
Am 2. Dezember 2022 richtete die ökonomische Arbeitsgruppe des IAAEU in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik an der Universität Trier einen Workshop zum Thema Performance Pay and Employee Outcomes aus. Es war damit der zweite Workshop, der nach langer pandemiebedingter „Präsenzpause“ wieder vor Ort stattfinden konnte und den Vortragenden (auch im Rahmen des Konferenzdinners am Vorabend) ermöglichte, Trier, den lokalen Weihnachtsmarkt und das IAAEU kennenzulernen. Im Workshop wurden Studien zu einer Vielzahl von Aspekten leistungsorientierter Entlohnung vorgestellt und beleuchtet: Andreas Sintos (University of Luxembourg) referierte zu den Auswirkungen auf arbeitsbedingte Erschöpfung.
Nicole Andelic (University of Aberdeen) stellte passend dazu eine experimentelle Studie zum Thema Stress vor, in der die Auswirkungen leistungsorientierter Entlohnung durch Messung des Cortisolspiegels nachgewiesen werden. Ihre Co-Autoren und sie konnten zeigen, dass Teilnehmer unter leistungsorientierter Entlohnung höhere Stresslevel aufweisen. Enja Herdejürgen (Paderborn University) beleuchtete die Auswirkungen leistungsorientierter Bezahlung in einem eher unkonventionellen Rahmen.
Die Autorin zeigte anhand der Veränderung des Bonussystems großer internationaler Reitturniere einen positiven Zusammenhang von leistungsorientierter Entlohnung und der Qualität von teilnehmenden Reiterinnen und Reitern. Weiterhin wurde das Programm durch Vorträge zu Fragestellungen in den Bereichen Arbeitszufriedenheit (Marco Clemens, IAAEU Trier), aktienbasierte Vergütungssysteme (Slađana Krgović, Bocconi University Milan), flexible Arbeitszeiten (Joanna Tyrowicz, University of Warsaw) und geschlechterspezifische Lohnungleichheit (Ezgi Kaya, Cardiff University) abgerundet.
Der Workshop war dabei geprägt von zahlreichen Kommentaren und Diskussionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Internationaler Workshop zu „Performance Pay and Employee Outcomes”
Am 2. Dezember 2022 richtete die ökonomische Arbeitsgruppe des IAAEU in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik an der Universität Trier einen Workshop zum Thema Performance Pay and Employee Outcomes aus. Es war damit der zweite Workshop, der nach langer pandemiebedingter „Präsenzpause“ wieder vor Ort stattfinden konnte und den Vortragenden (auch im Rahmen des Konferenzdinners am Vorabend) ermöglichte, Trier, den lokalen Weihnachtsmarkt und das IAAEU kennenzulernen. Im Workshop wurden Studien zu einer Vielzahl von Aspekten leistungsorientierter Entlohnung vorgestellt und beleuchtet: Andreas Sintos (University of Luxembourg) referierte zu den Auswirkungen auf arbeitsbedingte Erschöpfung.
Nicole Andelic (University of Aberdeen) stellte passend dazu eine experimentelle Studie zum Thema Stress vor, in der die Auswirkungen leistungsorientierter Entlohnung durch Messung des Cortisolspiegels nachgewiesen werden. Ihre Co-Autoren und sie konnten zeigen, dass Teilnehmer unter leistungsorientierter Entlohnung höhere Stresslevel aufweisen. Enja Herdejürgen (Paderborn University) beleuchtete die Auswirkungen leistungsorientierter Bezahlung in einem eher unkonventionellen Rahmen.
Die Autorin zeigte anhand der Veränderung des Bonussystems großer internationaler Reitturniere einen positiven Zusammenhang von leistungsorientierter Entlohnung und der Qualität von teilnehmenden Reiterinnen und Reitern. Weiterhin wurde das Programm durch Vorträge zu Fragestellungen in den Bereichen Arbeitszufriedenheit (Marco Clemens, IAAEU Trier), aktienbasierte Vergütungssysteme (Slađana Krgović, Bocconi University Milan), flexible Arbeitszeiten (Joanna Tyrowicz, University of Warsaw) und geschlechterspezifische Lohnungleichheit (Ezgi Kaya, Cardiff University) abgerundet.
Der Workshop war dabei geprägt von zahlreichen Kommentaren und Diskussionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
06.
Jan '23
Neue Veröffentlichung in Games and Economic Behavior
Die IAAEU-Mitarbeiter Laszlo Goerke und Alberto Palermo veröffentlichen zusammen mit Marco de Pinto, einem früheren Mitarbeiter des IAAEU und der Universität Trier, der jetzt an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim eine Professur innehat, eine neue Studie mit dem Titel “On the Welfare Effect of Adverse Selection in Oligopolistic Markets” in der Zeitschrift Games and Economic Behavior.
Der Aufsatz untersucht mit Hilfe eines theoretischen Modells die Wohlfahrtswirkungen von asymmetrischen Informationen in einem Prinzipal-Agenten-Setting, in dem mehrere Firmen als Prinzipale auf einem oligopolistischen Absatzmarkt im Wettbewerb stehen. Das zentrale Ergebnis der Analyse ist, dass asymmetrische Informationen die wohlfahrtsreduzierende Wirkung oligopolistischer Marktmacht abmildern oder gar kompensieren können. Daher kann die Gesellschaft bei Existenz asymmetrischer Informationen ein höheres Wohlfahrtsniveau erreichen als bei Abwesenheit solcher Art von Informationsvorsprüngen. Die dahinterstehende Idee ist, dass die besser informierten Agenten ihren Informationsvorsprung zum eigenen Vorteil aber zu Lasten der Gesellschaft ausnutzen möchten. Die oligopolistische Marktmacht der Prinzipale beschränkt jedoch die Möglichkeiten hierfür. Da Oligopole und informationelle Friktionen weit verbreitet sind, legen die Erkenntnisse der IAAEU Mitarbeiter nahe, dass die Wettbewerbspolitik letzteren größere Aufmerksamkeit schenken sollte.
Die Studie: de Pinto, Marco, Goerke, Laszlo and Alberto Palermo (2023), On the Welfare Effect of Adverse Selection in Oligopolistic Markets: Games and Economic Behavior, Vol. 138, pp. 22-41.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier
Neue Veröffentlichung in Games and Economic Behavior
Die IAAEU-Mitarbeiter Laszlo Goerke und Alberto Palermo veröffentlichen zusammen mit Marco de Pinto, einem früheren Mitarbeiter des IAAEU und der Universität Trier, der jetzt an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim eine Professur innehat, eine neue Studie mit dem Titel “On the Welfare Effect of Adverse Selection in Oligopolistic Markets” in der Zeitschrift Games and Economic Behavior.
Der Aufsatz untersucht mit Hilfe eines theoretischen Modells die Wohlfahrtswirkungen von asymmetrischen Informationen in einem Prinzipal-Agenten-Setting, in dem mehrere Firmen als Prinzipale auf einem oligopolistischen Absatzmarkt im Wettbewerb stehen. Das zentrale Ergebnis der Analyse ist, dass asymmetrische Informationen die wohlfahrtsreduzierende Wirkung oligopolistischer Marktmacht abmildern oder gar kompensieren können. Daher kann die Gesellschaft bei Existenz asymmetrischer Informationen ein höheres Wohlfahrtsniveau erreichen als bei Abwesenheit solcher Art von Informationsvorsprüngen. Die dahinterstehende Idee ist, dass die besser informierten Agenten ihren Informationsvorsprung zum eigenen Vorteil aber zu Lasten der Gesellschaft ausnutzen möchten. Die oligopolistische Marktmacht der Prinzipale beschränkt jedoch die Möglichkeiten hierfür. Da Oligopole und informationelle Friktionen weit verbreitet sind, legen die Erkenntnisse der IAAEU Mitarbeiter nahe, dass die Wettbewerbspolitik letzteren größere Aufmerksamkeit schenken sollte.
Die Studie: de Pinto, Marco, Goerke, Laszlo and Alberto Palermo (2023), On the Welfare Effect of Adverse Selection in Oligopolistic Markets: Games and Economic Behavior, Vol. 138, pp. 22-41.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier
05.
Nov '22
Neue Veröffentlichung in Labour Economics
Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hatte seit März 2020 in vielen Ländern erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft. Viele Regierungen reagierten auf die Pandemie, indem sie die Arbeitnehmer ermutigten, von zu Hause aus zu arbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Heimarbeit auch nach dem Ende der Pandemie weiter praktiziert wird, ist eine umfassende Bewertung der Leistung der Arbeitnehmer bei der Heimarbeit für die Festlegung künftiger Maßnahmen von Bedeutung.
Yue Huang hat kürzlich eine neue Studie mit dem Titel "Home sweet home: Working from home and employee performance during the COVID-19 pandemic in the UK" in der Zeitschrift Labour Economics in Zusammenarbeit mit Sumit S. Deole, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bank- und Finanzwirtschaft der Universität Trier, und Max Deter, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg veröffentlicht. Unter Verwendung repräsentativer Daten aus dem Vereinigten Königreich stellten sie fest, dass die pandemiebedingte Zunahme der Häufigkeit der Heimarbeit mit einer höheren selbst wahrgenommenen Stundenproduktivität der erwerbstätigen Befragten verbunden ist. Dieser Zusammenhang ist schwächer bei Eltern mit erhöhtem Heimunterrichtsbedarf aufgrund von Schulschließungen während der Lockdowns. Darüber hinaus zeigt die Analyse der Wirkungsheterogenität die Rolle entscheidender berufsbezogener Merkmale bei der Grundassoziation auf. Mit Blick auf die Zukunft von Heimarbeit zeigen sie außerdem, dass die jüngsten Heimarbeitserfahrungen der Arbeitnehmer und die anschließenden Veränderungen der Stundenproduktivität eng mit ihrem Wunsch nach Heimarbeit in der Zukunft verbunden sind.
Neue Veröffentlichung in Labour Economics
Die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hatte seit März 2020 in vielen Ländern erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft. Viele Regierungen reagierten auf die Pandemie, indem sie die Arbeitnehmer ermutigten, von zu Hause aus zu arbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Heimarbeit auch nach dem Ende der Pandemie weiter praktiziert wird, ist eine umfassende Bewertung der Leistung der Arbeitnehmer bei der Heimarbeit für die Festlegung künftiger Maßnahmen von Bedeutung.
Yue Huang hat kürzlich eine neue Studie mit dem Titel "Home sweet home: Working from home and employee performance during the COVID-19 pandemic in the UK" in der Zeitschrift Labour Economics in Zusammenarbeit mit Sumit S. Deole, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bank- und Finanzwirtschaft der Universität Trier, und Max Deter, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg veröffentlicht. Unter Verwendung repräsentativer Daten aus dem Vereinigten Königreich stellten sie fest, dass die pandemiebedingte Zunahme der Häufigkeit der Heimarbeit mit einer höheren selbst wahrgenommenen Stundenproduktivität der erwerbstätigen Befragten verbunden ist. Dieser Zusammenhang ist schwächer bei Eltern mit erhöhtem Heimunterrichtsbedarf aufgrund von Schulschließungen während der Lockdowns. Darüber hinaus zeigt die Analyse der Wirkungsheterogenität die Rolle entscheidender berufsbezogener Merkmale bei der Grundassoziation auf. Mit Blick auf die Zukunft von Heimarbeit zeigen sie außerdem, dass die jüngsten Heimarbeitserfahrungen der Arbeitnehmer und die anschließenden Veränderungen der Stundenproduktivität eng mit ihrem Wunsch nach Heimarbeit in der Zukunft verbunden sind.
24.
Okt '22
Neuerscheinung in Oxford Economic Papers
Neue Studie von Laszlo Goerke und Sven Hartmann zum Thema „Habit Formation and Trade Unions“ in der Fachzeitschrift Oxford Economic Papers veröffentlicht.
Die Annahme, dass Präferenzen separabel über die Zeit hinweg sind, also beispielsweise die Bewertung des heutigen Einkommens nicht von den Vermögensverhältnissen der Vergangenheit abhängt, war lange Zeit eine wichtige Basis für ökonomische Analysen menschlichen Verhaltens. Empirische Befunde legen jedoch nahe, dass das Wohlbefinden von Individuen nicht nur von ihrem gegenwärtigen Lohn bestimmt, sondern auch durch den Vergleich mit dem früheren Einkommen beeinflusst wird. Vielfach ziehen Beschäftigte einen über die Zeit hinweg ansteigenden Lohn einem sinkenden Einkommen vor, selbst wenn die Summe aller Zahlungen in beiden Fällen gleich ist. Entsprechend wirken sich Präferenzen, die von Vergleichen über die Zeit hinweg mitbestimmt werden, auf das Verhalten von Individuen aus, wie für eine Vielzahl von ökonomisch relevanten Situationen bereits gezeigt wurde. Sie haben folglich auch Einfluss auf die Wirkungsweise von Arbeitsmarktinstitutionen.
Aufbauend auf dieser Erkenntnis, untersuchen Laszlo Goerke und Sven Hartmann, inwieweit vergleichende Präferenzen die Ergebnisse von Tarifverhandlungen verändern und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. In ihrer theoretischen Analyse zeigen die beiden an der Universität Trier und am IAAEU tätigen Autoren, dass eine heutige Lohnerhöhung nicht nur zu einem Rückgang der Beschäftigung führt, sondern auch einen negativen Effekt auf den künftigen Nutzen der Beschäftigten impliziert. Dieser Effekt erhöht somit die Kosten einer Lohnerhöhung, relativ zu einer Lohnsteigerung in der Zukunft. Vergleichende Präferenzen führen folglich dazu, dass eine Gewerkschaft ein im Zeitverlauf ansteigendes Lohn- und damit ein sinkendes Beschäftigungsniveau präferiert, verglichen mit einem Szenario ohne vergleichende Präferenzen, mit entsprechenden Konsequenzen für Tarifverhandlungen. Die beiden Autoren zeigen zudem, dass regulatorische Änderungen, wie beispielweise Erhöhungen des Arbeitslosengeldes, die nur übergangsweise eingeführt werden, aufgrund der vergleichenden Präferenzen langfristige Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung haben.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.
Neuerscheinung in Oxford Economic Papers
Neue Studie von Laszlo Goerke und Sven Hartmann zum Thema „Habit Formation and Trade Unions“ in der Fachzeitschrift Oxford Economic Papers veröffentlicht.
Die Annahme, dass Präferenzen separabel über die Zeit hinweg sind, also beispielsweise die Bewertung des heutigen Einkommens nicht von den Vermögensverhältnissen der Vergangenheit abhängt, war lange Zeit eine wichtige Basis für ökonomische Analysen menschlichen Verhaltens. Empirische Befunde legen jedoch nahe, dass das Wohlbefinden von Individuen nicht nur von ihrem gegenwärtigen Lohn bestimmt, sondern auch durch den Vergleich mit dem früheren Einkommen beeinflusst wird. Vielfach ziehen Beschäftigte einen über die Zeit hinweg ansteigenden Lohn einem sinkenden Einkommen vor, selbst wenn die Summe aller Zahlungen in beiden Fällen gleich ist. Entsprechend wirken sich Präferenzen, die von Vergleichen über die Zeit hinweg mitbestimmt werden, auf das Verhalten von Individuen aus, wie für eine Vielzahl von ökonomisch relevanten Situationen bereits gezeigt wurde. Sie haben folglich auch Einfluss auf die Wirkungsweise von Arbeitsmarktinstitutionen.
Aufbauend auf dieser Erkenntnis, untersuchen Laszlo Goerke und Sven Hartmann, inwieweit vergleichende Präferenzen die Ergebnisse von Tarifverhandlungen verändern und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. In ihrer theoretischen Analyse zeigen die beiden an der Universität Trier und am IAAEU tätigen Autoren, dass eine heutige Lohnerhöhung nicht nur zu einem Rückgang der Beschäftigung führt, sondern auch einen negativen Effekt auf den künftigen Nutzen der Beschäftigten impliziert. Dieser Effekt erhöht somit die Kosten einer Lohnerhöhung, relativ zu einer Lohnsteigerung in der Zukunft. Vergleichende Präferenzen führen folglich dazu, dass eine Gewerkschaft ein im Zeitverlauf ansteigendes Lohn- und damit ein sinkendes Beschäftigungsniveau präferiert, verglichen mit einem Szenario ohne vergleichende Präferenzen, mit entsprechenden Konsequenzen für Tarifverhandlungen. Die beiden Autoren zeigen zudem, dass regulatorische Änderungen, wie beispielweise Erhöhungen des Arbeitslosengeldes, die nur übergangsweise eingeführt werden, aufgrund der vergleichenden Präferenzen langfristige Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung haben.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.
11. Okt '22
Ehemalige IAAEU-Mitarbeiterin zum Mitglied des geldpolitischen Rates der polnischen Zentralbank ernannt
Wir gratulieren unserer ehemaligen Mitarbeiterin Joanna Tyrowicz sehr herzlich zu ihrer Ernennung als Mitglied des Rada Polityki Pieniężnej, des geldpolitischen Rates der polnischen Zentralbank. Sie wurde für eine sechsjährige Amszeit gewählt, währed der sie mit über die amtlichen polnischen Zinssätze der Zentralbank entscheidet. Wir wünschen ihr für ihr neues Amt alles Gute und dass sie weiterhin mit der für sie typischen Gelassenheit und Weitsicht agieren kann, die sie während ihrer Zeit an unserem Institut stets bewiesen hat!
28. Sep '22
Neue Aufsatzpublikation in Finance Research Letters
Sven Hartmann hat in Zusammenarbeit mit Lars Hornuf, einem früheren Mitarbeiter des IAAEU und Maik Eisenbeiß, Professor für Marketing an der Universität Bremen einen neuen Aufsatz zum Thema „Social media marketing for equity crowdfunding: Which posts trigger investment decisions?“ in der Fachzeitschrift Finance Research Letters veröffentlicht.
Die Studie befasst sich mit dem Kommunikationsverhalten von Startups in den sozialen Netzwerken im Zeitraum ihrer Equity-Crowdfunding-Kampagnen. In einem ersten Schritt untersuchen die Autoren welche Inhalte von Startups auf Facebook und Twitter veröffentlicht werden und unterscheiden dabei zwischen zwei Arten von Beiträgen: informative Beiträge, die Investierenden konkrete Informationen über das Unternehmen und die Crowdfunding-Kampagne liefern, die für eine Investitionsentscheidung relevant sein können und persuasive Beiträge, keine investitionsrelevanten Informationen enthalten und eher darauf abzielen, potenzielle Anleger zum Investieren zu animieren. Eine deskriptive Auswertung der Daten zeigt, dass ca. 82% aller betrachteten Beiträge persuasive Inhalte enthalten. Anhand von 26.883 individuellen Investitionsentscheidungen analysieren die Autoren, ob Startups den Erfolg ihrer Equity-Crowdfunding-Kampagnen durch Posts in sozialen Netzwerken beeinflussen können. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich sowohl informative Inhalte als auch persuasive Beiträge positiv auf die Anzahl der Investitionen auswirken können, während persuasive Beiträge auch das durchschnittliche Investitionsvolumen erhöhen.
Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.
08.
Aug '22
Neue Veröffentlichung von Mitgliedern des IAAEU zu den Gründen für Arbeitszufriedenheit
Wenn man einem Verein beitritt oder Mitglied einer Organisation wird, die die eigenen Interessen vertritt, dann ist zu erwarten, dass die Zufriedenheit ansteigt. Wenn man diese grundsätzliche Überlegung auf Gewerkschaften anwendet, mündet sie in der Hypothese, dass Gewerkschaftsmitglieder eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen als ansonsten hinsichtlich Alter, Qualifikation und persönlichen Umständen vergleichbare Nicht-Mitglieder. Überraschenderweise zeigen frühe empirische Analysen der Beziehung zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit für angelsächsische Länder genau das Gegenteil. Mitglieder einer Arbeit sind weniger zufrieden mit ihrer Arbeit. Dieser Gegensatz zwischen theoretisch begründeter Erwartung und empirischer Evidenz hat eine Debatte ausgelöst, die bereits fast ein halbes Jahrhundert andauert und in den letzten Jahren wieder intensiver geworden ist.
In ihrer Studie mit dem Titel Job Satisfaction and Trade Union Membership in Germany, die in der Zeitschrift Labour Economics erscheint, untersuchen Laszlo Goerke und Yue Huang vom IAAEU und dem Lehrstuhl für Personalökonomik den Zusammenhang vor dem Hintergrund der hiesigen industriellen Beziehungen. Bis jetzt gibt es noch keine umfassende Untersuchung der Thematik für Deutschland. Goerke und Huang finden ebenfalls einen negativen Zusammenhang zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit. Wenn sie allerdings berücksichtigen, dass bestimmte Beschäftigte stärker ausgeprägte Interessen haben, einer Gewerkschaft beizutreten und Eigenschaften aufweisen, die eine Mitgliedschaft attraktiver machen, verschwindet die zuvor beobachtete negative Korrelation. Somit ist vorstellbar, dass Beschäftigte, die eine kritischere Einschätzung ihrer Arbeitsbedingungen haben, und daher eine geringere Arbeitszufriedenheit aufweisen, eher in eine Gewerkschaft eintreten, um ihre Situation zu verbessern. Aber selbst wenn pessimistische Beschäftigte eher in Gewerkschaften eintreten, ist zu erwarten, dass sie schlussendlich davon profitieren und ihre Arbeitszufriedenheit ansteigt.
Die Frage, warum sich diese Erwartung nicht in den empirischen Resultaten widerspiegelt, können Goerke und Huang mit ihrer Analyse allerdings nicht beantworten. Dafür bedarf es weiterer Untersuchungen, über die wir hier berichten werden, sobald sie verfügbar sind.
Neue Veröffentlichung von Mitgliedern des IAAEU zu den Gründen für Arbeitszufriedenheit
Wenn man einem Verein beitritt oder Mitglied einer Organisation wird, die die eigenen Interessen vertritt, dann ist zu erwarten, dass die Zufriedenheit ansteigt. Wenn man diese grundsätzliche Überlegung auf Gewerkschaften anwendet, mündet sie in der Hypothese, dass Gewerkschaftsmitglieder eine höhere Arbeitszufriedenheit aufweisen als ansonsten hinsichtlich Alter, Qualifikation und persönlichen Umständen vergleichbare Nicht-Mitglieder. Überraschenderweise zeigen frühe empirische Analysen der Beziehung zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit für angelsächsische Länder genau das Gegenteil. Mitglieder einer Arbeit sind weniger zufrieden mit ihrer Arbeit. Dieser Gegensatz zwischen theoretisch begründeter Erwartung und empirischer Evidenz hat eine Debatte ausgelöst, die bereits fast ein halbes Jahrhundert andauert und in den letzten Jahren wieder intensiver geworden ist.
In ihrer Studie mit dem Titel Job Satisfaction and Trade Union Membership in Germany, die in der Zeitschrift Labour Economics erscheint, untersuchen Laszlo Goerke und Yue Huang vom IAAEU und dem Lehrstuhl für Personalökonomik den Zusammenhang vor dem Hintergrund der hiesigen industriellen Beziehungen. Bis jetzt gibt es noch keine umfassende Untersuchung der Thematik für Deutschland. Goerke und Huang finden ebenfalls einen negativen Zusammenhang zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Arbeitszufriedenheit. Wenn sie allerdings berücksichtigen, dass bestimmte Beschäftigte stärker ausgeprägte Interessen haben, einer Gewerkschaft beizutreten und Eigenschaften aufweisen, die eine Mitgliedschaft attraktiver machen, verschwindet die zuvor beobachtete negative Korrelation. Somit ist vorstellbar, dass Beschäftigte, die eine kritischere Einschätzung ihrer Arbeitsbedingungen haben, und daher eine geringere Arbeitszufriedenheit aufweisen, eher in eine Gewerkschaft eintreten, um ihre Situation zu verbessern. Aber selbst wenn pessimistische Beschäftigte eher in Gewerkschaften eintreten, ist zu erwarten, dass sie schlussendlich davon profitieren und ihre Arbeitszufriedenheit ansteigt.
Die Frage, warum sich diese Erwartung nicht in den empirischen Resultaten widerspiegelt, können Goerke und Huang mit ihrer Analyse allerdings nicht beantworten. Dafür bedarf es weiterer Untersuchungen, über die wir hier berichten werden, sobald sie verfügbar sind.
04.
Aug '22
Didaktische Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“
Mit einem Beitrag von Dr. Thomas Klein und Georg Kuhs unter dem Titel „Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und seine Ausnahmen in der Klausur am Beispiel des Betriebsrisikos im Corona-Lockdown“ wird die Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Juristische Studium fortgeführt. Die Reihe richtet sich vor allem an Studierende mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht und ergänzt den arbeitsrechtlichen Podcast des IAAEU durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den dort besprochenen Fällen. Sie soll Problembewusstsein und Strukturdenken trainieren und dadurch die Anwendung des abstrakten Wissens auf einen konkreten Sachverhalt erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt der Beiträge liegt auf der Erläuterung der Vorgehensweise bei der Falllösung, die in Entscheidungsbesprechungen und Übungsfällen oft weniger im Fokus steht. Mit diesem Ansatz versteht sich die Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ als eigenständiger Baustein für eine erfolgreiche Klausurvorbereitung im Arbeitsrecht.
Didaktische Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“
Mit einem Beitrag von Dr. Thomas Klein und Georg Kuhs unter dem Titel „Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und seine Ausnahmen in der Klausur am Beispiel des Betriebsrisikos im Corona-Lockdown“ wird die Beitragsreihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Juristische Studium fortgeführt. Die Reihe richtet sich vor allem an Studierende mit einem Schwerpunkt im Arbeitsrecht und ergänzt den arbeitsrechtlichen Podcast des IAAEU durch eine vertiefte Auseinandersetzung mit den dort besprochenen Fällen. Sie soll Problembewusstsein und Strukturdenken trainieren und dadurch die Anwendung des abstrakten Wissens auf einen konkreten Sachverhalt erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt der Beiträge liegt auf der Erläuterung der Vorgehensweise bei der Falllösung, die in Entscheidungsbesprechungen und Übungsfällen oft weniger im Fokus steht. Mit diesem Ansatz versteht sich die Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ als eigenständiger Baustein für eine erfolgreiche Klausurvorbereitung im Arbeitsrecht.
28.
Jun '22
Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen
In der Schriftenreihe des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung ist am 28. Juni 2022 eine Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen, an der unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein mitgewirkt haben. Die Untersuchung beleuchtet u.a. das Verhältnis zwischen Tarifautonomie und unternehmerischer Freiheit und gelangt zu dem Ergebnis, dass entgegen einer im Schrifttum teils vertretenen Auffassung auch Standort- und Beschäftigungsgarantien sowie Investitionszusagen tarifvertraglich vereinbart und erforderlichenfalls durch den Einsatz von Arbeitskampfmitteln durchgesetzt werden können.
Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen
In der Schriftenreihe des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung ist am 28. Juni 2022 eine Studie zur Standort- und Beschäftigungssicherung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erschienen, an der unter anderem Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein mitgewirkt haben. Die Untersuchung beleuchtet u.a. das Verhältnis zwischen Tarifautonomie und unternehmerischer Freiheit und gelangt zu dem Ergebnis, dass entgegen einer im Schrifttum teils vertretenen Auffassung auch Standort- und Beschäftigungsgarantien sowie Investitionszusagen tarifvertraglich vereinbart und erforderlichenfalls durch den Einsatz von Arbeitskampfmitteln durchgesetzt werden können.
24.
Jun '22
Eva Markowsky zu Gast am IAAEU
Das IAAEU freut sich über den Gastaufenthalt von Eva Markowsky vom 20.06. bis 01.07.2022. Eva Markowsky ist Doktorandin in der Endphase ihrer Dissertation am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Unter Betreuung von Prof. Dr. Miriam Beblo forscht und lehrt sie dort zu Themen der Arbeits-. Migrations- und Genderökonomik. Im Rahmen ihres Aufenthaltes am IAAEU präsentiert sie im ökonomischen Kolloquium eine Meta-Analyse zum Einfluss von kulturellen Normen und Werten auf die Arbeitsmarktpartizipation von Frauen. Dies ist auch Thema ihrer Forschung während ihrer Zeit in Trier. Außerdem beschäftigt sie sich derzeit mit dem Einfluss von Sprachkenntnissen auf Arbeitsmarkterfolg von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, sowie mit dem globalen Zusammenhang zwischen Geschlechterquoten im Parlament und individuellen Einstellungen zur Geschlechtergerechtigkeit.
Eva Markowsky zu Gast am IAAEU
Das IAAEU freut sich über den Gastaufenthalt von Eva Markowsky vom 20.06. bis 01.07.2022. Eva Markowsky ist Doktorandin in der Endphase ihrer Dissertation am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Unter Betreuung von Prof. Dr. Miriam Beblo forscht und lehrt sie dort zu Themen der Arbeits-. Migrations- und Genderökonomik. Im Rahmen ihres Aufenthaltes am IAAEU präsentiert sie im ökonomischen Kolloquium eine Meta-Analyse zum Einfluss von kulturellen Normen und Werten auf die Arbeitsmarktpartizipation von Frauen. Dies ist auch Thema ihrer Forschung während ihrer Zeit in Trier. Außerdem beschäftigt sie sich derzeit mit dem Einfluss von Sprachkenntnissen auf Arbeitsmarkterfolg von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, sowie mit dem globalen Zusammenhang zwischen Geschlechterquoten im Parlament und individuellen Einstellungen zur Geschlechtergerechtigkeit.

20.
Mai '22
TriECON-Workshopreihe verlässt die virtuelle Welt
Seit vielen Jahren organisiert das IAAEU kleine Workshops zu Themen, an denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten, und lädt Gäste aus ganz Europa ein, um Analysen zu verwandten Fragestellungen vorzustellen. Diese Workshops stellen eine Plattform für angeregte Diskussionen und den intensiven Austausch von Ideen dar. Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie etablierte das IAAEU die TriECON-Workshop-Reihe, um Gespräche in der virtuellen Welt zu fortzusetzen. Jeder dieser Workshops besteht aus 6 bis 8 Online-Präsentationen zu einem bestimmten Thema.
Der TriECON-Workshop am 20. Mai 2022 fand zum ersten Mal nicht über ZOOM statt, sondern wieder vor Ort im IAAEU im 7. Stock des Hauptgebäudes von Campus II der Universität Trier. Der Direktor des IAAEU, Laszlo Goerke, und derzeitige Gastwissenschaftler, Anthony Lepinteur, hatten ein Programm mit sechs Vorträgen zum Thema Gesundheit und Arbeitsmarkt zusammengestellt. Die Vorträge behandelten Themen wie die Auswirkungen von Hitze und Depressionen auf Arbeitsmarktergebnisse, den Zielkonflikt zwischen Gesundheit und Vermögensbildung und die potenzielle Rolle des maschinellen Lernens bei der Vorhersage von Wohlstandsergebnissen.
Der Workshop zeigte, dass Online-Sitzungen eine ergänzende Funktion haben, aber niemals Zusammenkünfte im „echten Leben“ ersetzen können. Jede Präsentation wurde von einer Vielzahl von Fragen und Kommentaren begleitet, und es folgte eine lebhafte Diskussion. Obwohl die Hintergrundgeräusche der Klimaanlage die Verständigung etwas störten, konnte dieses kleine „Kommunikationsproblem“ durch eine kurze Aufforderung die Stimme etwas anzuheben im Handumdrehen gelöst werden. Es gab kein lästiges Austauschen von Headsets oder die Notwendigkeit, dass Videokonferenzprogramm neu zu starten. Der akademische Austausch in seiner besten Form scheint wieder möglich zu sein. Ein feines Abendessen und ein kurzer Rundgang durch Trier runden die Tagung ab. Aber vollständig konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Pandemie trotz der Rückkehr zu einem Workshop vor Ort nicht ignorieren; sie mussten immer noch Gesichtsmasken tragen.
Wir freuen uns auf die nächste „richtige“ Veranstaltung der TriECON-Workshopreihe im Herbst 2022.
TriECON-Workshopreihe verlässt die virtuelle Welt
Seit vielen Jahren organisiert das IAAEU kleine Workshops zu Themen, an denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten, und lädt Gäste aus ganz Europa ein, um Analysen zu verwandten Fragestellungen vorzustellen. Diese Workshops stellen eine Plattform für angeregte Diskussionen und den intensiven Austausch von Ideen dar. Mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie etablierte das IAAEU die TriECON-Workshop-Reihe, um Gespräche in der virtuellen Welt zu fortzusetzen. Jeder dieser Workshops besteht aus 6 bis 8 Online-Präsentationen zu einem bestimmten Thema.
Der TriECON-Workshop am 20. Mai 2022 fand zum ersten Mal nicht über ZOOM statt, sondern wieder vor Ort im IAAEU im 7. Stock des Hauptgebäudes von Campus II der Universität Trier. Der Direktor des IAAEU, Laszlo Goerke, und derzeitige Gastwissenschaftler, Anthony Lepinteur, hatten ein Programm mit sechs Vorträgen zum Thema Gesundheit und Arbeitsmarkt zusammengestellt. Die Vorträge behandelten Themen wie die Auswirkungen von Hitze und Depressionen auf Arbeitsmarktergebnisse, den Zielkonflikt zwischen Gesundheit und Vermögensbildung und die potenzielle Rolle des maschinellen Lernens bei der Vorhersage von Wohlstandsergebnissen.
Der Workshop zeigte, dass Online-Sitzungen eine ergänzende Funktion haben, aber niemals Zusammenkünfte im „echten Leben“ ersetzen können. Jede Präsentation wurde von einer Vielzahl von Fragen und Kommentaren begleitet, und es folgte eine lebhafte Diskussion. Obwohl die Hintergrundgeräusche der Klimaanlage die Verständigung etwas störten, konnte dieses kleine „Kommunikationsproblem“ durch eine kurze Aufforderung die Stimme etwas anzuheben im Handumdrehen gelöst werden. Es gab kein lästiges Austauschen von Headsets oder die Notwendigkeit, dass Videokonferenzprogramm neu zu starten. Der akademische Austausch in seiner besten Form scheint wieder möglich zu sein. Ein feines Abendessen und ein kurzer Rundgang durch Trier runden die Tagung ab. Aber vollständig konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Pandemie trotz der Rückkehr zu einem Workshop vor Ort nicht ignorieren; sie mussten immer noch Gesichtsmasken tragen.
Wir freuen uns auf die nächste „richtige“ Veranstaltung der TriECON-Workshopreihe im Herbst 2022.
04.
Mai '22
Neues DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:
Neues DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:
- Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen
- Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland
- Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union
- Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht
21.
Apr '22
14. Workshop on Labour Economics (WLE) am IAAEU – Erfolgreich abgeschlossen!
Auch dieses Jahr wurde der Workshop on Labour Economics 2022 im Online-Format durchgeführt. Der jährliche Workshop des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier fand am 7. und 8. April 2022 bereits zum 14. Mal statt. Exzellente Präsentationen der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zusammen mit lebhaften Diskussionen, und ein intensiver wissenschaftlicher Austausch machten den Workshop auch in diesem Jahr wieder zu einer erfolgreichen und viel beachteten wissenschaftlichen Veranstaltung im Bereich der Arbeitsmarktökonomik.
Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Gäste aus aller Welt waren zur Konferenz angemeldet. Insgesamt 68 Forschende konnten ihre aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vortragen, was die diesjährige Veranstaltung zum bislang größten WLE überhaupt machte. 26 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatten die Möglichkeit, ihre Arbeiten von erfahrenen Forscherinnen und Forschern diskutieren zu lassen. So konnte der nächsten Wissenschaftsgeneration wertvolles Feedback vermittelt werden. Der zweitägige Workshop folgte somit auch in diesem Jahr wieder der Idee, insbesondere den wissenschaftlichen Austausch zwischen Juniors und Seniors zu fördern.
In acht Sessions und jeweils vier parallelen Sitzungen widmeten sich die Vorträge unterschiedlichsten Themen im internationalen Kontext. Das Themenspektrum umfasste neben den Kernthemen der Personal- und Arbeitsmarktökonomik auch eng verwandte Disziplinen und Bereiche, beispielsweise wurden Studien aus den Bereichen Migrations-, Gender- oder Gesundheitsökonomik vorgestellt.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier trugen dem Plenum ebenso ihre neuesten Ergebnisse vor. Fenet Bedaso berichtete über die berufliche Segregation und die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Äthiopien. Marco Clemens präsentierte sein Projekt über Bonuszahlungen und Arbeitszufriedenheit in Deutschland. Björn Becker stellte die Befunde seiner Forschung über Gewerkschaftsmitgliedschaft und Lebenszufriedenheit in Deutschland vor. Dr. Yue Huang vermittelte ihre Forschungsergebnisse zum Thema COVID-19 Pandemie im Vereinigten Königreich dar.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des diesjährigen Workshops on Labour Economics und freuen uns auf ein hoffentlich persönliches Wiedersehen im kommenden Jahr in Trier.
14. Workshop on Labour Economics (WLE) am IAAEU – Erfolgreich abgeschlossen!
Auch dieses Jahr wurde der Workshop on Labour Economics 2022 im Online-Format durchgeführt. Der jährliche Workshop des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier fand am 7. und 8. April 2022 bereits zum 14. Mal statt. Exzellente Präsentationen der vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zusammen mit lebhaften Diskussionen, und ein intensiver wissenschaftlicher Austausch machten den Workshop auch in diesem Jahr wieder zu einer erfolgreichen und viel beachteten wissenschaftlichen Veranstaltung im Bereich der Arbeitsmarktökonomik.
Mehr als 150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Gäste aus aller Welt waren zur Konferenz angemeldet. Insgesamt 68 Forschende konnten ihre aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vortragen, was die diesjährige Veranstaltung zum bislang größten WLE überhaupt machte. 26 junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatten die Möglichkeit, ihre Arbeiten von erfahrenen Forscherinnen und Forschern diskutieren zu lassen. So konnte der nächsten Wissenschaftsgeneration wertvolles Feedback vermittelt werden. Der zweitägige Workshop folgte somit auch in diesem Jahr wieder der Idee, insbesondere den wissenschaftlichen Austausch zwischen Juniors und Seniors zu fördern.
In acht Sessions und jeweils vier parallelen Sitzungen widmeten sich die Vorträge unterschiedlichsten Themen im internationalen Kontext. Das Themenspektrum umfasste neben den Kernthemen der Personal- und Arbeitsmarktökonomik auch eng verwandte Disziplinen und Bereiche, beispielsweise wurden Studien aus den Bereichen Migrations-, Gender- oder Gesundheitsökonomik vorgestellt.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am IAAEU und am Lehrstuhl für Personalökonomik der Universität Trier trugen dem Plenum ebenso ihre neuesten Ergebnisse vor. Fenet Bedaso berichtete über die berufliche Segregation und die Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen in Äthiopien. Marco Clemens präsentierte sein Projekt über Bonuszahlungen und Arbeitszufriedenheit in Deutschland. Björn Becker stellte die Befunde seiner Forschung über Gewerkschaftsmitgliedschaft und Lebenszufriedenheit in Deutschland vor. Dr. Yue Huang vermittelte ihre Forschungsergebnisse zum Thema COVID-19 Pandemie im Vereinigten Königreich dar.
Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des diesjährigen Workshops on Labour Economics und freuen uns auf ein hoffentlich persönliches Wiedersehen im kommenden Jahr in Trier.
12.
Apr '22
Dr. Anthony Lepinteur zu Gast am IAAEU
Das IAAEU freut sich Dr. Anthony Lepinteur als Gastforscher begrüßen zu dürfen. Dr. Anthony Lepinteur ist Research Scientist am Fachbereich Verhaltens- und Kognitionswissenschaften an der Universität Luxemburg und wird von April bis Juni am Institut aktiv sein. Seine Forschungsinteressen liegen auf den Gebieten der Arbeitsmarktökonomie, der Finanzwissenschaft, der ökonomischen Analyse subjektiver Einschätzungen und der sogenannten Genomik. Einige seiner letzten Publikationen beschäftigen sich mit den Wirkungen von stärker ausgeprägter Unsicherheit über den eigenen Arbeitsplatz auf das Verhalten der Beschäftigten auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Forschungsaufenthalts am IAAEU wird er u.a. einen Vortrag im ökonomischen Kolloquium zum Thema „Health Inequalities and the Labour Market: Causal Evidence from a Gene-Environment Setup“ halten.
Dr. Anthony Lepinteur zu Gast am IAAEU
Das IAAEU freut sich Dr. Anthony Lepinteur als Gastforscher begrüßen zu dürfen. Dr. Anthony Lepinteur ist Research Scientist am Fachbereich Verhaltens- und Kognitionswissenschaften an der Universität Luxemburg und wird von April bis Juni am Institut aktiv sein. Seine Forschungsinteressen liegen auf den Gebieten der Arbeitsmarktökonomie, der Finanzwissenschaft, der ökonomischen Analyse subjektiver Einschätzungen und der sogenannten Genomik. Einige seiner letzten Publikationen beschäftigen sich mit den Wirkungen von stärker ausgeprägter Unsicherheit über den eigenen Arbeitsplatz auf das Verhalten der Beschäftigten auch außerhalb des Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Forschungsaufenthalts am IAAEU wird er u.a. einen Vortrag im ökonomischen Kolloquium zum Thema „Health Inequalities and the Labour Market: Causal Evidence from a Gene-Environment Setup“ halten.

02.
Feb '22
Podcast Arbeitsrecht – Neue Folge: Kein Lohn ohne Arbeit – Betriebsrisiko im Corona-Lockdown
Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen eines Corona-Lockdown vorübergehend nicht beschäftigen kann? Kann der Arbeitnehmer dennoch vom Arbeitgeber seinen Lohn verlangen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil beantwortet. Thomas Klein und Georg Kuhs haben dieses klausurrelevante Urteil unter die Lupe genommen und stellen es euch in der 5. Folge des Podcasts vor.
Podcast Arbeitsrecht – Neue Folge: Kein Lohn ohne Arbeit – Betriebsrisiko im Corona-Lockdown
Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen eines Corona-Lockdown vorübergehend nicht beschäftigen kann? Kann der Arbeitnehmer dennoch vom Arbeitgeber seinen Lohn verlangen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil beantwortet. Thomas Klein und Georg Kuhs haben dieses klausurrelevante Urteil unter die Lupe genommen und stellen es euch in der 5. Folge des Podcasts vor.