KI_Tagung
Am 9. November 2021 fand im IAAEU eine interdisziplinäre Tagung zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt“ statt. Die Tagung wurde in hybrider Form durchgeführt, sodass neben ca. 25 Teilnehmenden vor Ort auch etwa 30 Personen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus Österreich virtuell via Zoom teilnehmen konnten. Mit Lothar Schröder, Prof. Dr. Katrin Muehlfeld-Kerstan und Prof. Dr. Benjamin Raue konnten für die Tagung drei Referent*innen gewonnen werden, die das Thema aus politischer, wirtschaftswissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Perspektive beleuchteten. Diese Eingangsreferate bildeten die Grundlage für eine anschließende interdisziplinäre Diskussion.

Lothar Schröder, der sich bereits seit 1992 in unterschiedlichen Funktionen mit den Auswirkungen von Technologie- und Innovationspolitik auf die Arbeitswelt befasst, berichtete im Eingangsreferat zunächst aus der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz des Deutschen Bundestags. Zudem stellte er ein von ihm entwickeltes Modell für die Entwicklung, Etablierung und Evaluation einer betrieblichen Regulierung des KI-Einsatzes vor, das auf festen Vertrauensfaktoren und Prüfindikatoren basiert.

Katrin Muehlfeld-Kerstan, die an der Universität Trier eine Professur für Management, Organisation und Personal innehat, zeigte in ihrem Vortrag konkrete Anwendungsfelder für KI im Personalwesen auf. Anhand konkreter Beispiele illustrierte sie den Einsatz von KI bei der Personalsuche und Personalauswahl und zeigte mögliche Probleme auf.

Im letzten Vortrag widmete sich Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums und Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung (IRDT) an der Universität Trier, dem von der EU-Kommission vorgelegten Regulierungsvorschlag und zeigte dessen Auswirkungen auf den Einsatz von KI in der Arbeitswelt auf. Er schloss mit der Frage, ob der Entwurf als Vorbildregelung angesehen werden kann. Diese Frage griff Dr. Thomas Klein in der abschließenden Diskussionsrunde mit den Referent*innen und Teilnehmenden auf, in der sich sowohl Stärken als auch Schwächen des Regulierungsvorschlags zeigten und der enorme Forschungsbedarf, insbesondere auch in der Arbeitsrechtswissenschaft, deutlich wurde. Das IAAEU dankt allen Teilnehmenden und vor allem den Referent*innen.

Zu den Präsentationen der Referent*innen: