Februar 2017

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

Arbeitnehmerüberlassung

Gestellung von DRK-Schwestern stellt Arbeitnehmerüberlassung dar - Unionsrechtskonforme Auslegung des AÜG nach Vorabentscheidungsersuchen an EuGH

Arbeitsschutz

EuGH-Generalanwalt: Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten nach Art. 8 Abs. 6 VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden

Arbeitsvertragsrecht

Umkleidezeit im Betrieb bei von AG-Seite vorgeschriebener Kleidung – Teil der vom AN geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit

Beamtenrecht

Kein Mitverschulden des Dienstherrn bei Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs

Betriebliche Altersversorgung

Anpassung laufender Leistungen – Keine Rückwirkung der Neuregelung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

Hinterbliebenenversorgung laut AGB nur für „jetzige“ Ehefrau – Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers

Betriebsübergang

EuGH-Generalanwalt: Beim Veräußerer zurückgelegte Beschäftigungszeiten sind beim Erwerber für die Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen

Gleichbehandlung

Beweislastumkehr nach § 22 AGG – Vermutung einer Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit

Unzulässigkeit eines generellen Kopftuch-Verbots an Berliner Schulen – Abgelehnte Bewerberin hat Entschädigungsanspruch

Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen – Kein Auskunfts- und Entschädigungsanspruch einer ZDF-Reporterin mangels Vergleichbarkeit männlicher Kollegen

Kündigung/Kündigungsschutz

Änderung des beruflichen Status in XING-Profil vor Ende vereinbarter Auslauffrist - Grundsätzlich keine Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Mindestlohn

Einfluss der EuGH-Rechtsprechung zum Entsenderecht auf Mindestlohn – Alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen für die Arbeitsleistung sind Bestandteile des Mindestlohns

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifliche Stufenzuordnung nach TV-L – Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber verstößt nicht gegen Unionsrecht

C. Literatur

Allgemein

Vom Hausarbeitstag zum Home-Office oder: Vom verständigen Arbeitgeber zum Ultima-Ratio-Prinzip

Tagungsbericht der 16. NZA-Jahrestagung 2016

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Die Entwicklung des Arbeitsrechts im Jahr 2016

Entgeltsicherung Selbstständiger

Arbeitnehmerüberlassung

Zahlenmäßige Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern in Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht

Die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht nach der AÜG-Reform 2017 in der Praxis

Die finale Fassung der Neuregelung der Leiharbeit

Arbeitskampfrecht

Die arbeitskampfrechtliche Judikatur im Spiegel der letzten zehn Jahre

Arbeitsvertragsrecht

Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei unterbliebener oder zu beanstandender Arbeitseinteilung

Kein bEM-Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

Rechte des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Rechte des Arbeitsgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers

Betriebliche Altersversorgung

New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2017

Rechtliche Handlungsoptionen zur Reduzierung von Versorgungsverpflichtungen: Vieles geht – Vorbereitung und Planung ist alles

Betriebsverfassungsrecht

Aktives Wahlrecht auch für unter 18-Jährige?

Compliance

Kollusion von Arbeitnehmern mit Vertretern des Arbeitgebers

Datenschutz

Checklisten zur DSGVO – Teil 2: Pflichten und Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen

Entsenderecht

Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich – Auswirkungen der letzten Reformen durch die Gesetze „Loi Macron“ und „Loi El Khomri“

Europarecht

Frauenquote, Erzberger und Brexit: Strukturelle Änderungen nach § 18 Abs. 3 SEBG

Kündigung/Kündigungsschutz

Die Handhabbarkeit des Massenentlassungsverfahrens

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der neue Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 95 II SGB IX

Mindestlohn

2 Jahre gesetzlicher Mindestlohn – Bilanz und Ausblick

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Ein kurzer Überblick über die Terminologie elternzeit- und mutterschutzbedingter Ausfallzeiten

Sozialrecht

Sozialrechtlicher Rahmen für Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen

Arbeitslosengeld II und arbeitsgerichtliche Praxis – Auswirkungen des Leistungsbezugs auf Hauptsache und Prozesskostenhilfe

Bundesteilhabegesetz: Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung – Vorstellung der Neuregelungen im SGB IX durch das BTHG: Freistellung, Vertretung, Schulung, Beteiligung bei Kündigungen und sonstige Rechte der Vertrauensperson

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

SOKA-Bau, das BAG und das SOKA-SiG

Die Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe

D. Entscheidungsbesprechungen

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A. Gesetzgebung

Europäische Kommission stellt Zwischenbericht zur Umsetzung der Europäischen Behindertenstrategie 2010-2020 vor

Meldung der EU-Kommission vom 2.2.2017

Am 2.2.2017 stellte die Europäische Kommission ihren Zwischenbericht zur Umsetzung der Europäischen Behindertenstrategie 2010-2020 vor. Die Strategie ist das Hauptinstrument zur Unterstützung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDP) innerhalb der EU.

In allen acht Bereichen der Strategie wurden Fortschritte erzielt:

  • Barrierefreiheit
  • Teilhabe
  • Gleichberechtigung
  • Beschäftigung
  • Bildung und Ausbildung
  • Sozialschutz
  • Gesundheit
  • Außentätigkeit

Dies wurde durch die Handlungen der EU möglich.

Nähere Informationen sowie Hintergründe, können der Seite der Europäischen Kommission entnommen werden.

(tr)

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe für höhere Erwerbsminderungsrente und einheitliches Rentenrecht

Pressemitteilung des BMAS vom 15.2.2017

Das Bundeskabinett hat am 15.2.2017 zwei Gesetzentwürfe beschlossen. Der Entwurf des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) führt dazu, dass die Deutsche Einheit bis 2025 auch in der Rentenversicherung erreicht wird, d.h., dass der Rentenwert Ost auf Westniveau angehoben wird. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit weitet die Bundesregierung die Leistungen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können, weiter spürbar aus. Die Gesetzentwürfe sind auf der Internetseite des BMAS abrufbar.

(tr)

Mindestlohn: Kabinett beschließt Bericht zur Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose

Meldung des BMAS vom 8.2.2017

Die Bundesregierung hat am 8.2.2017 den Bericht und die Einschätzung der Bundesregierung zur Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Abs. 4 S. 2 Mindestlohngesetz beschlossen. Die dem Bericht zugrundeliegende Evaluation wurde im Auftrag des BMAS durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.

Die Evaluation zeigt, dass die Sonderregelung nur in wenigen Fällen genutzt wurde. Sie entfaltet somit keine nachweisbare Wirkung. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es daher aktuell weder zwingende Gründe für eine Beibehaltung noch für eine Abschaffung der Regelung. Angesichts der Unsicherheiten der weiteren Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt beizubehalten.

Der Bericht und die Einschätzung der Bundesregierung stehen auf der Seite des BMAS als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

(tr)

Einigung zum Erhalt der Schwesternschaften vom DRK – Ergänzung des DRK-Gesetzes

Meldung des BMAS vom 20.2.2017

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters, verständigten sich am 20.2.2017 auf eine Lösung zum Erhalt des Modells der DRK-Schwesternschaften. Mit einer Ergänzung des DRK-Gesetzes soll geregelt werden, dass für die Gestellung von Mitgliedern einer Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes (Rotkreuzschwestern) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit der Maßgabe gilt, dass die Regelungen zur Überlassungshöchstdauer nicht anwendbar sind. Damit wäre die unbefristete Gestellung von Mitgliedern einer DRK-Schwesternschaft weiterhin möglich.

(tr)

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit im Bundestag beraten

Meldung des BMFSFJ vom 16.2.2017

Mit einem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zur Durchsetzung verhelfen. Am 16.2.2017 hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag stattgefunden.

Der Gesetzesentwurf schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben. Der Gesetzesentwurf ist auf der Seite des BMFSFJ abrufbar.

(tr)

Beschlüsse des Bundestages

215. Sitzung, 26.1.2017:

  • Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Verordnung gegen Stress in der Arbeitswelt erlassen“ sowie Überweisung an die Ausschüsse (BT-Drs. 18/10892)
  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SoKaSiG) sowie unveränderte Annahme des Gesetzesentwurfs (BT-Drs. 18/10631, 18/11001)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gute Ausbildung – Gute Arbeit – Gute Pflege“ sowie Annahme der Beschlussempfehlung und Ablehnung des Antrags (BT-Drs. 18/7414, 18/11003)
  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern sowie Überweisung an die Ausschüsse (BT-Drs. 18/10882)

216. Sitzung, 27.1.2017: Keine relevanten Beschlüsse.

217. Sitzung, 15.2.2017: Keine relevanten Beschlüsse.

218. Sitzung, 16.2.2017:

  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen sowie Überweisung an die Ausschüsse (BT-Drs. 18/11133)
  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration sowie Überweisung an die Ausschüsse (BT-Drs. 18/11136, 1811182)

219. Sitzung, 17.2.2017:

  • Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Arbeit 4.0 – Arbeitswelt von morgen gestalten“ (BT-Drs. 18/10254)
  • Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen“ sowie Ablehnung des Entschließungsantrags (BT-Drs. 18/8803, 18/10762, 1811204)

(tr)

Beschlüsse des Bundesrates

953. Sitzung, 10.2.2017:

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) (BR-Drs. 54/17)
  • Zustimmung zum Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (BR-Drs. 18/17)
  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) (BR-Drs. 55/17)
  • Annahme der Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten" (BR-Drs. 740/16)
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) (BR-Drs. 780/16)
  • Keine Einwendungen gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (BR-Drs. 8/17)
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration (BR-Drs. 9/17)

(tr)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I Nr. 5-7: Keine relevanten Veröffentlichungen.

Teil II Nr. 3-5: Keine relevanten Veröffentlichungen.

(tr)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) Ausgaben L 025 bis L049

  • Richtlinie (EU) 2017/164 der Kommission vom 31. Januar 2017 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG, 2000/39/EG und 2009/161/EU der Kommission (L 027, S. 115)

(tr)

B. Rechtsprechung

Arbeitnehmerüberlassung

Gestellung von DRK-Schwestern stellt Arbeitnehmerüberlassung dar -  Unionsrechtskonforme Auslegung des AÜG nach Vorabentscheidungsersuchen an EuGH  

BAG, Urteil vom 21.2.2017 – 1 ABR 62/12 – Pressemitteilung Nr. 10/17

Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Dies folgt aus der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AÜG. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG verstößt. [vgl. Newsletter ArbR Aktuell Nr. 160]

(dl)

Arbeitsschutz

EuGH-Generalanwalt: Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten nach Art. 8 Abs. 6 VO (EG) Nr. 561/2006 dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 2.2.2017 – Rs. C-102/16 „Vaditrans“

Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrer nach Art. 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen nach Ansicht des Generalanwalts nicht im Fahrzeug verbracht werden.

(tk)

Arbeitsvertragsrecht

Umkleidezeit im Betrieb  bei von AG-Seite vorgeschriebener Kleidung – Teil der vom AN geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 5 AZR 168/16 - Leitsätze

Das Umkleiden ist Teil der vom Arbeitnehmer geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss.

Steht fest (§ 286 ZPO), dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO schätzen.

(dl)

Beamtenrecht

Kein Mitverschulden des Dienstherrn bei Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs

BVerwG, Urteil vom 2.2.2017 – 2 C 22.16 – Pressemitteilung  Nr. 4/2017

Der Dienstherr ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Maßnahmen (wie z.B. den Einbau eines Tankadapters) zu ergreifen, um eine Falschbetankung des Dienstfahrzeugs durch den Beamten zu verhindern. Der Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen grober Fahrlässigkeit (§ 48 BeamtStG) ist daher im Falle eines durch eine Falschbetankung des Fahrzeugs verursachten Schadens nicht wegen eines mitwirkenden Verschuldens des Dienstherrn zu reduzieren.

(tk)

Betriebliche Altersversorgung

Anpassung laufender Leistungen – Keine Rückwirkung der Neuregelung in § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

BAG, Urteil vom 13.12.2016 – 3 AZR 342/15 – Leitsätze

Die Änderung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2553) hat keine Bedeutung, wenn über die Anpassung laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Anpassungsstichtagen vor dem 31.12.2015 zu entscheiden war.

(dl)

Hinterbliebenenversorgung laut AGB nur für „jetzige“ Ehefrau – Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers

BAG, Urteil vom 21.2.2017 – 3 AZR 297/15 – Pressemitteilung Nr. 11/17

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Diese Einschränkung der Zusage ist daher nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

Bei vor dem 1. Januar 2002 – also bevor eine AGB-Kontrolle gesetzlich vorgesehen war - erteilten Versorgungszusagen ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten. Rechte aus einer solchen Versorgungszusage können danach lediglich dann geltend gemacht werden, wenn die Ehe bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand.

(dl)

Betriebsübergang

EuGH-Generalanwalt: Beim Veräußerer zurückgelegte Beschäftigungszeiten sind beim Erwerber für die Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 1.2.2017 – Rs. C. 336/15 „Unionen“

Nach Ansicht des Generalanwalts müssen die von einem Arbeitnehmer im Dienst des Veräußerers zurückgelegten Beschäftigungszeiten in die Berechnung der Betriebszugehörigkeitsdauer einbezogen werden, die für die Länge der vom Erwerber (aufgrund eines Kollektivvertrages) zu beachtenden Frist für eine betriebsbedingte Kündigung maßgeblich ist, und zwar auch dann, wenn seit dem Betriebsübergang ein Jahr vergangen ist.

(tk)

Gleichbehandlung

Beweislastumkehr nach § 22 AGG – Vermutung einer Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit

BAG, Urteil vom 26.1.2017 – 8 AZR 736/15 – Pressemitteilung Nr. 5/17

Die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines verpönten Merkmals nach § 22 AGG besteht nur, wenn Indizien vorliegen, die mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund ursächlich für die Benachteiligung war. Die Möglichkeit der Ursächlichkeit genügt hierzu nicht.

(dl)

Unzulässigkeit eines generellen Kopftuch-Verbots an Berliner Schulen – Abgelehnte Bewerberin hat Entschädigungsanspruch

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom  09.02.2017 -14 Sa 1038/16 – Pressemitteilung Nr. 5/17

Die Ablehnung einer Bewerberin um eine Stelle als Grundschullehrerin, nachdem diese ihre Absicht zum Tragen eines muslimischen Kopftuches im Unterricht erklärte, kann eine Benachteiligung i.S.d. § 7 AGG darstellen, die einen Entschädigungsanspruch nach sich zieht.

Das „Berliner Neutralitätsgesetz“ muss im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG vom 27.1.2017 (1BvR 471/10, 1 Bvr 1181/10) und vom 18.10.2016 (1 BvR 354/11) ausgelegt werden. Nach der hiernach vorgegebenen erheblichen Bedeutung der Glaubensfreiheit ist ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung nicht zulässig.

(dl)

Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen – Kein Auskunfts- und Entschädigungsanspruch einer ZDF-Reporterin mangels Vergleichbarkeit männlicher Kollegen

ArbG Berlin, Urteil vom 01.02.2017 – 56 Ca 5356/15 – Pressemitteilungen Nr. 3/17, 4/17

Das ZDF ist gegenüber einer Reporterin nicht zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen oder zur Zahlung einer Entschädigung wegen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung verpflichtet, wenn von ihr keine vergleichbaren Mitarbeiter benannt werden.

An der Vergleichbarkeit fehlt es insbesondere, wenn die benannten Mitarbeiter entweder in einem anderen Rechtsverhältnis tätig sind oder jedenfalls über längere Beschäftigungszeiten als die Anspruchstellerin verfügen.

(dl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Änderung des beruflichen Status in XING-Profil vor Ende vereinbarter Auslauffrist  - Grundsätzlich keine Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

LAG Köln, Urteil vom 7.2.2017 – 12 Sa 745/16 – Pressemitteilung Nr. 1/2017

Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ in einem XING-Profil kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.

(dl)

Mindestlohn

Einfluss der EuGH-Rechtsprechung zum Entsenderecht auf Mindestlohn – Alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen für die Arbeitsleistung  sind Bestandteile des Mindestlohns

BAG, Urteil vom 21.12.2016 – 5 AZR 374/16 – Leitsatz

Die Auslegung des Mindestlohngesetzes hat die Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitnehmerentsenderecht zu beachten. Danach sind alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Bestandteile des Mindestlohns (EuGH 12.2.2015 – Rs. C-396/13 – „Sähköalojen ammattiliitto“).

(dl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifliche Stufenzuordnung nach TV-L – Privilegierung einschlägiger Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber verstößt nicht gegen Unionsrecht

BAG, Urteil vom 23.2.2017 – 6 AZR 843/15 – Pressemitteilung Nr. 14/17

Es verstößt nicht gegen die unionsrechtlichen Freizügigkeitsvorschriften in Art. 45 AEUV und Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, dass § 16 Abs. 2 TV-L die beim selben Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung gegenüber entsprechenden Zeiten bei anderen Arbeitgebern privilegiert.

(dl)

C. Literatur

Allgemein

Vom Hausarbeitstag zum Home-Office oder: Vom verständigen Arbeitgeber zum Ultima-Ratio-Prinzip

Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis, Köln, NJW 2017, 369 – 373

Der Autor verschafft einen Überblick über die Entwicklung des Arbeitsrechts in den letzten 70 Jahren anhand einer Auswahl von in der NJW veröffentlichten Beiträgen.

(ks)

Tagungsbericht der 16. NZA-Jahrestagung 2016

Christina Eisfeld, Frankfurt, NZA 2017, 103-106

Der Beitrag gibt eine Zusammenfassung über die bei der 16. NZA-Jahrestagung 2016 von den jeweiligen Referenten behandelten Themen. Hierzu zählten u.a. die Digitalisierung der Arbeitswelt, die Flexibilisierung von Arbeitsentgelt sowie Social Media im Arbeitsverhältnis.

(tr)

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

RA Dr. Martin Kock, Köln, NJW 2017, 198-202

Der Autor nimmt die Änderung der Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz und ein aktuelles Urteil des BAG vom 10.5.2016 (9 AZR 347/15) zum Anlass, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz näher zu beleuchten. Grundsätzlich stehe dem AN ein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu. Eine Ausnahme bestehe bei Arbeitsplätzen mit rauchendem Publikumsverkehr. Der AG habe die Pflicht, seine nicht rauchenden AN vor dem Passivrauchen wirksam zu schützen. Ihm komme dabei ein Auswahlermessen zu, welches aber regelmäßig, durch den Vorrang des Nichtraucherschutzes, auf Null reduziert sei. Es seien regelmäßig Rauchverbote auszusprechen. Der Betriebsrat habe bei Maßnahmen bzgl. des Nichtraucherschutzes nach § 87 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BetrVG mitzubestimmen.

(tl)

Die Entwicklung des Arbeitsrechts im Jahr 2016

RA Dr. Frank Zundel, NJW 2017, 302-306

Im Anschluss an seinen Beitrag in NJW 2017, 132 berichtet der Autor zusammenfassend über die neuere Judikatur hinsichtlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Annahmeverzugsansprüchen. Weiterhin geht er auf prozessuale und kollektiv-rechtliche Fragestellungen ein.

(tl)

Entgeltsicherung Selbstständiger

Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NJW 2017, 357 – 361

Der Autor untersucht vorhandene Sicherungsinstrumente, welche Selbstständigen eine angemessene Vergütung gewährleisten, und beleuchtet Möglichkeiten zu deren Fortentwicklung. Dabei geht er insbesondere auf die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten Mindestvergütung ein, welche er im Ergebnis allerdings aufgrund praktikabler und europarechtlicher Bedenken ablehnt.

(ks)

Arbeitnehmerüberlassung

Zahlenmäßige Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern in Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht

Prof. Dr. Dr. h. C. Manfred Löwisch/Wiss. Mit. Laura Wegmann, Freiburg, BB 2017, 373 – 378

Die Autoren beschäftigen sich mit den am 01.04.2017 in Kraft tretenden Regelungen der § 14 Abs. 2 S. 4 bis 6 AÜG, welche nunmehr ausdrücklich die zahlenmäßige Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern für BetrVG, EBRG und die Mitbestimmungsgesetze in Entleiherbetrieben und Entleiherunternehmen regeln. Sie stellen die neuen Regelungen dar, ordnen sie in die Systematik der betroffenen Gesetze ein und grenzen ihren Anwendungsbereich ab.

(ks)

Die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht nach der AÜG-Reform 2017 in der Praxis

RA Dr. Alexander Bissels, Köln, DB 2017, 246 – 251

Der Autor skizziert die neueste Anpassung des AÜG, welche mit Wirkung zum 01.04.2017 in Kraft tritt. Damit werden für Verleiher und Entleiher neue Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten begründet, welche zum Ausschluss der sog. Fallschirmlösung führen sollen. Insbesondere die Anforderungen an die Einhaltung der neuen Pflichten sowie die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Verpflichtungen werden von dem Autor dargestellt und daraus resultierende ungeklärte Rechtsfragen kritisch beleuchtet.

(ks)

Die finale Fassung der Neuregelung der Leiharbeit

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Stephan Sura, Berlin/Köln, NJW-Spezial 2017, 50-51

Die Neufassung des AÜG tritt am 1.4.2017 in Kraft. Die Autoren stellen die zuletzt vorgenommenen Änderungen und die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes zusammenfassend dar. Anstelle des lang gehegten Vorhabens, in § 611a BGB den Arbeitnehmerbegriff zu definieren, statuiere diese Norm nun eine Legaldefinition des Arbeitsvertrages anhand der Kriterien der Rechtsprechung. Das AÜG 2017 sehe darüber hinaus eine grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten sowie einen Anspruch auf Equal Pay nach einer Einsatzdauer von neun Monaten vor. Auch sei die Überlassung künftig im Vertrag zwischen Entleiher und Verleiher eindeutig als solche zu bezeichnen; eine Heilung durch den Vorhalt einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis sei nicht mehr möglich.

(tl)

Arbeitskampfrecht

Die arbeitskampfrechtliche Judikatur im Spiegel der letzten zehn Jahre

Sebastian Beckerle, Frankfurt a.M., NJW 2017, 439-443

Der Autor widmet sich grundlegenden Fragen des Arbeitskampfrechts im Lichte der Rechtsprechung. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Arbeitskampf, den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers sowie der betrieblichen Mitbestimmung im Arbeitskampf.  

(fd)

Arbeitsvertragsrecht

Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bei unterbliebener oder zu beanstandender Arbeitseinteilung

RiArbG Dr. Christoph Betz, Regensburg, NZA 2017, 151 – 155

Der Autor kritisiert die überwiegend vertretene Ansicht der Rechtsprechung, nach der bei unterbliebener Arbeitseinteilung durch den Arbeitgeber ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers allein aus dem Annahmeverzug i. S. d. § 615 BGB resultiert, welcher eine etwaige Unmöglichkeit ausschließen soll. Vielmehr muss seiner Ansicht nach § 326 Abs. 2 BGB ergänzend zu § 615 BGB herangezogen werden, was zu unterschiedlichen Ergebnissen im Vergleich zu der bisherigen Praxis führen kann.

(ks)

Kein bEM-Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

RA Dr. Till Hoffmann-Remy, Frankfurt a.M., NZA 2017, 159-162

Der Autor klärt in seinem Beitrag die Frage, ob die aufgestellten Grundsätze für Personalgespräche während der Arbeitsunfähigkeit des AN auch für Gespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gelten und welche Folgen sich daraus für die Praxis ergeben. Dabei stellt er die unterschiedlichen Zielrichtungen von Personal- und bEM-Gespräch heraus. Letzteres sei Teil eines Klärungsverfahrens bzw. eine Obliegenheit des AG. Aufgrund der stetigen Verschärfungen der Darlegungslast bei krankheitsbedingten Kündigungen sei es dem AG faktisch nicht möglich eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen, wenn es ihm verwehrt werde, während der Arbeitsunfähigkeit des AN ein bEM-Gespräch zu führen. Im Ergebnis seien die für Personalgespräche aufgestellten Grundsätze nicht auf bEM-Gespräche übertragbar.

(tl)

Rechte des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2017, 187-192

Da nicht selten insbesondere auf AG-Seite Unsicherheit darüber bestünde, welche Informationen und Mitwirkungshandlungen der AG vom AN bezüglich dessen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fordern dürfe, widmet sich die Autorin der Erläuterung der bestehenden AG-Rechte in einem solchen Fall. Dabei geht sie überblicksartig auf Informationsrechte, die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem erkrankten AN, das Recht zur Umorganisation und sonstige Möglichkeiten zum effektiven Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten ein. Im Ergebnis stünden dem AG im Krankheitsfall des AN weit mehr Reaktionsmöglichkeiten zu als lediglich auf die Genesung des AN zu warten.

(tl)

Rechte des Arbeitsgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitsnehmers

RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2017, 187 – 192

Die Autorin stellt überblicksartig die Rechte des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers dar. Dabei geht sie insbesondere auf Informationsrechte, Umorganisationsmöglichkeiten bei langfristiger Erkrankung, Rechte zur Kontaktaufnahme sowie Rechte bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit ein.

(ks)

Betriebliche Altersversorgung

New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung

RA Dr. Nicolas Rößler, Frankfurt/M., DB 2017, 367 – 373

Die Bundeskanzlerin hat der Präsidentin des Bundesrates am 30.12.2016 den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ zugeleitet. Dies nimmt der Autor zum Anlass, um die wesentlichen arbeits- und aufsichtsrechtlichen Inhalte des Entwurfs überblicksartig darzustellen. Dabei geht er insbesondere auf die darin vorgesehene stärkere Rolle der Tarifpartner, die Einführung einer reinen Betriebszusage, die Schaffung von Opting-Out-Modellen sowie Änderungen der gesetzlichen Insolvenzsicherung ein.

(ks)

Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2017

Michael Kelwing /Gerd Ringwald, Mühlheim/Ruhr/Stuttgart, DB 2017, 307 – 312

Bei der Zusage laufender Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugunsten seiner Arbeitnehmer, verpflichtet sich der Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Die Autoren stellen die für die Prüfung maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe dar. Dabei gehen sie insbesondere auf den maßgeblichen Prüfungszeitraum, die Bestimmung des Anpassungsbedarfs, die Rolle der wirtschaftlichen Lage des AG sowie die Möglichkeit der nachholenden Anpassung ein.

(ks)

Rechtliche Handlungsoptionen zur Reduzierung von Versorgungsverpflichtungen: Vieles geht – Vorbereitung und Planung ist alles

RA Thomas Bischopink, Düsseldorf, BB 2017, 309 – 315

Der Autor beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitgeber, bestehende und zukünftige Versorgungsverpflichtungen an ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anzupassen. In seiner Bewertung differenziert er zwischen den Handlungsoptionen bei Neueintritten und gegenüber aktiven Mitarbeitern sowie gegenüber unverfallbar Ausgeschiedenen und Rentnern. Unter Heranziehung der BAG-Rechtsprechung sowie der Vorschriften des BetrAVG kommt er zu dem Ergebnis, dass Handlungsspielräume in allen Bereichen, wenn auch von unterschiedlichem Umfang, bestehen.

(ks)

Betriebsverfassungsrecht

Aktives Wahlrecht auch für unter 18-Jährige?

RA Dr. Klaus Bertelsmann, Hamburg, NZA-RR 2017, 57 – 62

Der Autor untersucht den in § 7 BetrVG geregelten Ausschluss von unter 18-Jährigen Arbeitnehmern bei der Betriebsratswahl auf dessen Vereinbarkeit mit EU-Recht. Unter Darstellung von aktuellen und früheren Regelungen bezüglich Altersgrenzen bei der Wahl verschiedener betrieblicher Arbeitnehmervertretungen prüft er den § 7 BetrVG auf einen möglichen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus der Richtlinie 2000/78/EG. Dabei bemängelt er, dass mit der Altersgrenze kein legitimes Ziel verfolgt werde, weshalb er die Beschränkung im Ergebnis mangels Rechtfertigung als unzulässig ablehnt.

(ks)

Compliance

Kollusion von Arbeitnehmern mit Vertretern des Arbeitgebers

RA Dr. Hans-Joachim Liebers, Wiss. Mit. Anja Schuppner, Frankfurt a.M., NZA 2017, 155 -158

Die Autoren widmen sich der Problematik des bewussten, unerlaubten Zusammenwirkens von Arbeitnehmern und Vertretern des Arbeitgebers zum Nachteil des Arbeitgebers. Dabei gehen sie sowohl auf die gefestigte Rechtsprechung bezüglich der Rechtsfolgen für das Vertretergeschäft, als auch auf außerhalb dieser Rechtsprechung liegende Problempunkte, wie die Zurechnung von Kenntnis am Beispiel des § 626 Abs. 2 BGB sowie die Anweisung als Rechtfertigungsgrund für eine begangene Pflichtverletzung, ein.

(ks)

Datenschutz

Checklisten zur DSGVO – Teil 2: Pflichten und Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen

RA Tim Wybitul/Lukas von Gierke, Frankfurt a.M., BB 2017, 181-185

Im zweiten Teil ihrer Beitragsreihe zeigen die Autoren auf, welche Anforderungen und Neuerungen Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten bei Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25.5.2018 umsetzen müssen. Sie gehen auf die Pflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO und seine Stellung im Unternehmen ein. Anhand von Checklisten zeigen sie auf, was bei der konkreten Umsetzung der neuen Anforderungen im Unternehmen zu beachten ist.

(tl)

Entsenderecht

Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich – Auswirkungen der letzten Reformen durch die Gesetze „Loi Macron“ und „Loi El Khomri“

RAin Karoline Kettenberger, LL.M., Köln/Paris, BB 2017, 117-123

Infolge steigender Missbrauchszahlen und des wachsenden Risikos von Sozialdumping durch Entsendungen nach Frankreich hat der französische Gesetzgeber das Entsendeverfahren durch die Gesetze „Loi Macron“ und „Loi El Khomri“ erheblich reformiert. Die Anforderungen an die Entsendungen wurden erhöht und die für Verstöße vorgesehenen Sanktionen drastisch verschärft, um einer Umgehung des nach französischem Recht vorgesehenen Arbeitnehmerschutzes entgegen zu wirken. Die Autorin erläutert umfassend die Auswirkungen der Reform und geht insbesondere auf die Frage ein, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitnehmerentsendung nach den Reformen im französischen Entsenderecht möglich ist.

(tl)

Europarecht

Frauenquote, Erzberger und Brexit: Strukturelle Änderungen nach § 18 Abs. 3 SEBG

RA Hans-Peter Löw/Hendric Stolzenberg, LL.M. Eur., Frankfurt, BB 2017, 245-250

Die Autoren diskutieren, ob und inwiefern aktuelle Entwicklungen wie die Einführung einer fixen Geschlechterquote auch für paritätisch bestimmte börsennotierte SE, der bevorstehende Brexit und die mögliche Feststellung einer Europarechtswidrigkeit der deutschen Mitbestimmungsregeln im Verfahren Erzberger durch den EuGH strukturelle Änderungen i.S.v. § 18 Abs. 3 SEBG darstellen.

(tl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Die Handhabbarkeit des Massenentlassungsverfahrens

RA Prof. Dr. Robert v. Steinau-Steinrück/ Wiss. Mit. Marcus Bertz, Berlin, NZA 2017, 145 – 151

Die Autoren kommentieren das aktuelle Urteil des BAG vom 22.09.2016 (2 AZR 276/16), mit welchem erneut die Anforderungen an Massenentlassungsverfahren verschärft wurden. Dabei kritisieren sie die fehlende Berücksichtigung der Betriebsräte. Erst wenn diese gleichermaßen wie die Arbeitgeber in die Pflicht genommen würden, könne das Massenentlassungsverfahren zu einem in der Praxis rechtssicher handhabbaren Verfahren werden.

(ks)

Betriebliches Eingliederungsmanagement

PräsLAG Thorsten Beck, Bremen, NZA 2017, 81-87

Nach 10 Jahren Rechtsprechung des BAG bzgl. des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX zieht der Autor eine Zwischenbilanz. Dabei geht er umfassend auf die Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf die diesbezügliche Mitbestimmung des Betriebsrats ein. Weiterhin erläutert er die Auswirkungen des BEM auf das Kündigungsschutzrecht und die einzelnen Maßnahmen des BEM. Auch wird die Frage behandelt, inwiefern ein Schadensersatzanspruch bei unterbliebenem BEM besteht. Abschließend geht der Autor auf die Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung ein. Letztlich seien die Anforderungen des § 84 Abs. 2 SGB IX durch die Judikatur zunehmend rechtssicher konturiert worden.

(tl)

Der neue Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer nach § 95 II SGB IX

Prof. Dr. Frank Bayreuther, Passau, NZA 2017, 87-91

Der Autor stellt die Neuregelung in § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX vor, nach der eine ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erfolgte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam ist.  Vor dieser Neuregelung sei der AG zwar verpflichtet gewesen, bei allen Maßnahmen, die einen schwerbehinderten Menschen berühren, die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor seiner Entscheidung zu beteiligen, § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX. Bisher blieb jedoch ein Unterlassen der Beteiligung sanktionslos. Der Autor untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des neuen § 95 Abs. 2 SGB IX und befasst sich mit möglichen Problempunkte bei der Umsetzung in die arbeitsrechtliche Praxis.  

(tl)

Mindestlohn

2 Jahre gesetzlicher Mindestlohn – Bilanz und Ausblick

RiArbG Thomas Lakies, Berlin, AuR 2017, 53 – 58

Anlässlich des zweijährigen Bestehens des MiLoG fasst der Autor die wichtigsten Entwicklungen rund um den Mindestlohn rückblickend zusammen und wirft gleichzeitig noch ungelöste Rechtsfragen auf. Er erläutert dabei zunächst den Rechtsanspruch auf den Mindestlohn hinsichtlich Höhe, Anspruchsberechtigung sowie Übergangsregelungen. Im Folgenden geht er näher auf den Anspruchsinhalt ein, wobei er insbesondere die Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch anders bezeichnete Zahlungen problematisiert. Schließlich stellt er die Unwirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen unterhalb des Mindestlohns fest und beleuchtet die Auswirkungen des MiLoG auf Vergütungsvereinbarungen oberhalb des Mindestlohns.

(ks)

Mutterschutz und Erziehungsurlaub

Ein kurzer Überblick über die Terminologie elternzeit- und mutterschutzbedingter Ausfallzeiten

VRiLAG a. D. Andreas Busemann, Mainz, NZA 2017, 102-103

Dieser Kurzbeitrag informiert knapp über die richtige Terminologie in Fragen der rechtlich zutreffenden Einordnung von mutterschutz- und elternzeitbedingten Ausfallzeiten.

(tr)

Sozialrecht

Sozialrechtlicher Rahmen für Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen

Prof. Dr. Felix Welti/ RAin Christina Wiebelitz-Spangenberg, Kassel/Bad Schwartau, AuR 2017, 59 – 63

Die Verfasser überprüfen sozialrechtliche Einflüsse auf die Arbeitsbeziehungen des Sozial- und Gesundheitswesens. So untersuchen sie das Sozialrecht hinsichtlich seiner Funktionen als Finanzierungs- und Ordnungsrahmen sowie die Einflüsse des sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebotes in Kombination mit der gebotenen Qualitätssicherung. Dabei wird insbesondere auch die Doppelrolle der Gewerkschaften herausgearbeitet, welche sich zum einen im Namen der Arbeitnehmer für gute Entgelte, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen einsetzen und zum anderen im Hinblick auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung zugleich bezahlbare Beiträge und gute Qualität sichern müssen.

(ks)

Arbeitslosengeld II und arbeitsgerichtliche Praxis – Auswirkungen des Leistungsbezugs auf Hauptsache und Prozesskostenhilfe

RiArbG Dr. Mathias Maul-Sartori, Berlin, NZA 2017, 91-98

Ausgangspunkt des Aufsatzes ist die Gewährung von Arbeitslosengeld II. Nach § 115 SGB X, geht der Anspruch des AN gegen den AG auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über, soweit der AG den Anspruch des AN auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat. Der Autor stellt dar, welche Auswirkungen der Leistungsbezug auf das arbeitsgerichtliche Hauptsacheverfahren und die Prozesskostenhilfe hat. Zunächst werden zwei typische Praxiskonstellationen aufgezeigt, bei denen es in Folge der Versäumung von Entgeltzahlungen des AG zur Gewährung von Arbeitslosengeld II kommt. Anschließend stellt der Autor dar, welche Leistungen einen Entgeltübergang bewirken und wie sich Leistungen an Angehörige der Bedarfsgemeinschaft auswirken. Dabei wird auch auf die Neufassung des § 34c SGB II  eingegangen, wonach nun grundsätzlich alle Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigungsfähig sind. Weitergehend werden die Regelung zu Absetzbeiträgen in  § 11b SGB II sowie die Frage nach der zeitlichen Zuordnung zwischen SGB II-leistungen und dem vom Übergang betroffenen Arbeitsentgelt behandelt.

(tr)

Bundesteilhabegesetz: Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung – Vorstellung der Neuregelungen im SGB IX durch das BTHG: Freistellung, Vertretung, Schulung, Beteiligung bei Kündigungen und sonstige Rechte der Vertrauensperson

Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, Wuppertal, DB 2017, 126-131

Der Autor stellt die wesentlichen Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes dar, welche seiner Ansicht nach vor allem eine erhebliche Stärkung der Stellung der Schwerbehindertenvertretung beinhalten. Schwerpunkt der Ausführungen bildet das vom AG bei einer beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren. Dieses sei für die Praxis von besonderer Bedeutung, da bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung als Rechtsfolge deren Unwirksamkeit vorgesehen sei. Der AG habe die Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung zu unterrichten, anzuhören und ihr dann seine endgültige Entscheidung mitzuteilen. Auch wird auf Fragen der Freistellung, Vertretung und Schulung sowie auf sonstige Rechte der Vertrauenspersonen eingegangen.

(tl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

SOKA-Bau, das BAG und das SOKA-SiG

Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Bonn, NZA-Beilage 2017, 3-12

Anlässlich den Entscheidungen des BAG vom 21.9.2016 (10 ABR 33/15, 10 ABR 48/15) widmet sich der Autor der Bedeutung der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlich-Erklärungen des Tarifvertrags über Sozialkassenverfahren für die künftige Rechtslage. Zunächst werden Hintergründe und die bisherige Rechtslage dargestellt sowie die Gründe des BAG, die AVE für die Jahre 2008 bis 2010 für unwirksam zu erklären, erläutert. Sodann kommt der Autor zu den Auswirkungen auf die aktuelle und künftige Rechtslage. Die sich durch die Unwirksamkeit ergebenden Probleme sollen nun durch die Einführung eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassensicherungsgesetz – SOKA-SiG) ausgeglichen werden. Der Autor nimmt kritisch Stellung zum Gesetzesentwurf und äußert verfassungsrechtliche Bedenken. Darüber hinaus thematisiert er die Möglichkeit betroffener Unternehmen, vor Inkrafttreten des Gesetzes Vergleiche mit der SOKA-Bau anzustreben, um so Nachzahlungspflichten zu vermeiden.

(fd)

Die Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

Wiss. Mit. Dr. Thomas Klein, Trier, AuR 2017, 48 – 52

Das BAG hat mit zwei Beschlüssen vom 21.09.2016 (10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe von 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Der Autor stellt zunächst die Inhalte und Begründungen der Beschlüsse und im Anschluss deren Auswirkungen auf aktuelle Beitragspflichten, Rückforderungsansprüche sowie zukünftige AVE dar. Sodann geht er auf den Entwurf eines Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes (SokaSiG-E) der Regierungsfraktionen ein, welcher im Dezember 2016 in den Bundestag eingebracht wurde, um das nunmehr in seiner Existenz gefährdete Sozialkassenverfahren abzusichern. Dieser wird auf seinen Regelungsgehalt und seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft, mit dem Ergebnis, dass diesbezüglich keine Bedenken bestehen.

(ks)

Die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen im Baugewerbe

Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn, NZA 2017, 98-102

Das BAG hat in zwei Entscheidungen vom 21.9.2016 (10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in den Jahren 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Der Autor setzt sich – fokussierend auf den Beschluss 10 ABR 33/15 - kritisch mit dieser Rechtsprechung auseinander.

(tr)

D. Entscheidungsbesprechungen

„Mittelbare Altersdiskriminierung und rechtsmissbräuchliche Bewerbung“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2017, 82

(BAG, Urteil vom 11.8.2016 – 8 AZR 4/15)

(fd)

„Heimarbeit – Kein Arbeitsverhältnis iSd Teilzeit- und Befristungsgesetzes“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2017, 83

(BAG, Urteil vom 24.8.2016 – 7 AZR 625/15)

(fd)

„Untersagung von Massenentlassungen durch nationale Regelung“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2017, 84

(EuGH, Urteil vom 21.12.2016 – C-201/15)

(fd)

„Kein Entgeltfortzahlungsanspruch bei künstlicher Befruchtung“

RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück, Berlin, NJW-Spezial 2017, 84

(BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 5 AZR 167/16)

(fd)

„Beitragsnachforderung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung bei Verleih aus Luxemburg“

RA Dr. Ulrich Brötzmann, Mainz, BB 2017, 384

(BSG, Urteil vom 29.06.2016 – B 12 R 8/14 R)

(ks)

„Betriebsratsschulung: Einheitliche Bewertung der Erforderlichkeit“

RA Nils-Frederik Wiehmann, Köln, DB 2017, 374

(BAG, Urteil vom 28.09.2016 – 7 AZR 699/14)

(ks)

„Arbeitgeber muss Überstunden auch bei Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vergüten“

RA Dr. Paul Melot de Beauregard, LL.M., München, DB 2017, 313

(BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 5 AZR 129/16)

(ks)

„Das Heimarbeitsverhältnis ist kein Zuvor-Arbeitsverhältnis im Sinne des TzBfG“

RA Dr. Christian Ley, München, BB 2017, 320

(BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 7 AZR 342/14)

(ks)

„Vermeidung doppelter Abfindungszahlungen bei betriebsbedingten Kündigungen“

RAe Dr. Daniel Hund, LL.M., Elisabeth Weiss, München, DB 2017, 252 – 253

(BAG, Urteil vom 19.07.2016 – 2 AZR 536/15)

(ks)

„Die Durchführung eines Projekts als Sachgrund für eine Befristung“

RA Klaus Thönißen, Essen, DB 2017, 193

(BAG, Urteil vom 27.07.2016 – 7 AZR 545/14)

(ks)

„Privater Drogenkonsum als Kündigungsgrund“

RA Florian Marquardt, Frankurt a.M., DB 2017, 194

(BAG, Urteil vom 20.10.2016 – 6 AZR 471/15)

(ks)

„Widerruflichkeit der Zustimmung des Beschäftigten beim Anfrageverfahren“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2017, 107-108

(BSG, Urteil vom 24.3.2016 – B 12 R 12/14 R)

(tr)

„Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bei Bezug von ALG-II“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2017, 108

(BSG, Urteil vom 23.6.2016 – B 14 AS 46/15 R)

(tr)

„Rechtswidrigkeit von ungeeigneten Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung“

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2017, 108

(SG Leipzig, Urteil vom 9.6.2016 – S1 AL 251/15)

(tr)

„1. Mai Demonstration – ein Menschenrecht!“

Rudolf Buschmann, Karsten Jessolat, Kassel, AuR 2017, 77-79

(EGMR, Urteil vom 24.5.2016 – 37273/10, 38963/10 u.a., Çelebi u.a./Türkei)

(tl)

„Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund klarer Dienstvertragsregelungen“

RA Dr. Jannis Kamann, Köln, BB 2017, 128

(BAG, Urteil vom 20.9.2016 – 9 AZR 735/15)

(tl)

„Einstandspflicht des PSV bei rückständigen Kapitalleistungen“

RA Tobias Neufeld, LL.M., Düsseldorf, BB 2017, 192

(BAG, Urteil vom 20.9.2016 – 3 AZR 411/15)

(tl)

„Bestimmung der Höhe von Ermessensboni durch das Arbeitsgericht“

RAe Dr. Eva Rütz, LL.M./Maurice Straub, Köln, DB 2017, 132-133

(BAG, Urteil vom 3.8.2016 – 10 AZR 710/14)

(tl)

„Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung“

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg, BB 2017, 256

(BAG, Urteil vom 11.8.2016 – 8 AZR 375/15)

(tl)

„Vorbeschäftigungsverbot nach 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG: Drei Jahre oder lebenslang?“

RAinnen Dr. Sarah Reinhardt/Katharina Domni, München, DB 2017, 133-134

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.8.2016 – 3 Sa 8/16 und Urteil vom 13.10.2016 - 3 Sa 34/16)

(tl)