Oktober 2020

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

 

Allgemein

Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei zulässig

Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen der Religion

 

Arbeitsvertragsrecht

Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Differenzlohnklage

C. Literatur

 

Allgemein

Europäische Aktiengesellschaft (SE): Wie weit reicht der Schutz der Unternehmensmitbestimmung? – Im Fokus: SE-Gründung durch Umwandlung und Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat

Endlich … aber bei weitem nicht ausreichend! Zur geplanten Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta

Nachhaltige Corporate Governance erfordert Stärkung der Unternehmensmitbestimmung: Plädoyer für eine Europäische Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung

(Corona-)Homeoffice und betriebliche Übung

Scheinselbstständigkeit – Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zur Besetzung der Aufsichtsratsausschüsse im Lichte der Frauenquote

 

Arbeitnehmerüberlassung

Konzerne in der Insolvenz – Auswirkungen auf den unternehmensübergreifenden Personaleinsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

 

Arbeitsvertragsrecht

Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, externer IT-Spezialisten

Aktuelle Bestandsaufnahme zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten – Zehn Dinge, die man wissen sollte!

 

Betriebliche Altersversorgung

Gedanken zur Zinsentscheidung des BVerfG beim Versorgungsausgleich

Die Ablösung von Versorgungszusagen gegenüber Organmitgliedern im Kontext von M&A-Transaktionen

Diskriminierungsschutz in der betrieblichen Altersversorgung

 

Betriebsverfassungsrecht

Die Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat

100 Jahre Betriebsverfassung – Demokratie braucht Mitbestimmung

 

Datenschutz

Zum immateriellen Schaden wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche durch den Arbeitgeber

Der Betriebsrat als für den Datenschutz Verantwortlicher

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Personalwesen unter Beachtung der DS-GVO und des BDSG

Der Beschäftigtendatenschutz im Rechtswegdickicht – Betriebsvereinbarungen als Ausweg?

 

Europarecht

Die neue EU-Whistleblowing-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

 

Kündigung/Kündigungsschutz

Die betriebsbedingte Beendigungskündigung während Kurzarbeit

 

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Rechtsprechungsentwicklungen im Tarifvertragsrecht

Zur Ablösung von Versorgungsregelungen – ein Überblick

 

Urlaubsrecht

Führt Kurzarbeit zur Verminderung des Urlaubsanspruchs?

 

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Rat gibt 87, 4 Milliarden Euro aus dem EU-Kurzarbeitsprogramm SURE frei

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 28.9.2020

16 Mitgliedstaaten werden Rahmen des europäischen Sicherheitsnetzes für Arbeitsplätze („SURE“) finanzielle Unterstützung in Höhe von 87,4 Milliarden Euro erhalten. Die Europäische Kommission hat am 28.9.2020 die Entscheidung des Rates zur Gewährung der Unterstützung begrüßt. Mit Hilfe von SURE (Support Mitigating Unemployment Risks in Emergency) können die Mitgliedstaaten ihre Kurzarbeitsregelungen finanzieren und Arbeitsplätze in der Corona-Pandemie sichern.

Die finanzielle Unterstützung wird Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakischen Republik und Portugal, in Form von Darlehen gewährt, die den Mitgliedstaaten von der EU zu günstigen Bedingungen gewährt werden. 

Die Darlehen werden die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung plötzlicher Erhöhungen der öffentlichen Ausgaben unterstützen, um Jobs in der Pandemiekrise zu erhalten. Finanziert werden können neben Kurzarbeitsprogrammen und ähnlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auch einige zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mit Hilfe von SURE will die EU sicherstellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige weiterhin ein angemessenes Einkommen erhalten und die Unternehmen ihre Mitarbeiter behalten können.

Im Rahmen des „SURE“-Instruments kann allen Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro gewährt werden. Mitgliedstaaten, die keinen förmlichen Antrag gestellt haben, können dies weiterhin tun.

Weitere Informationen und Hintergründe sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar. Informationen über die Finanzierung des SURE-Programms sind ferner hier abrufbar.

(gk)

Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankernPressemitteilung der EU-Kommission vom 6.10.2020Weltweit will die Kommission die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten verbessern. Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Drittstaaten nicht zur Norm geworden sind, will die Kommission im nächsten Jahr Gesetzesvorhaben einleiten, damit global operierende Unternehmen aus Europa auch entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Justizkommissar Didier Reynders und Sozialkommissar Schmit haben am 6.10.2020 die Pläne der EU-Kommission für EU-weite Sorgfaltsstandards auf der Online-Konferenz „Globale Lieferketten - Globale Verantwortung“ erläutert.

Weitere Informationen über die Digitale Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung: Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten" sowie weitere Hintergründe sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Kurzarbeitsprogramm SURE: Kommission gibt Sozialanleihen über 17 Milliarden Euro aus

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 21.10.2020

Im Rahmen des EU-Kurzarbeitsprogramms SURE hat die Kommission am 20.10.2020 erstmals Sozialanleihen über 17 Mrd. Euro ausgegeben, um Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Beschäftigung zu halten. Die Emission umfasste zwei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei 10 Mrd. Euro im Oktober 2030 bzw. 7 Mrd. Euro im Jahr 2040 fällig sind. Die Anleger waren an diesem Instrument mit ausgezeichnetem Rating äußerst interessiert, und die Anleihen waren mehr als 13-mal überzeichnet, was sich in günstigen Konditionen für beide Anleihen niederschlug.

Weitere (Hintergrund-)Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen der EU-Kommission abrufbar.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestages

178. Sitzung, 29.9.2020: Keine relevanten Beschlüsse.

179. Sitzung, 30.9.2020: Keine relevanten Beschlüsse.

180. Sitzung, 1.10.2020: 

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/22923)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren – Klarheit zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/22928)

181. Sitzung, 2.10.2020: Keine relevanten Beschlüsse.

182. Sitzung, 7.10.2020: 

  • Der in der 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. September 2020 überwiesene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) (Drucksache19/21978)wird nachträglich zusätzlich an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.

183. Sitzung, 8.10.2020:

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Inländische Arbeitskräfte zuerst – Falsche Weichenstellungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz-es rückgängig machen sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23132)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Applaus alleine genügt nicht – Tarifrunde im öffentlichen Dienst für eine bessere Entlohnung und Entlastung der Beschäftigten nutzen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/23111)
  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996. Sodann Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 19/20976 in der Fassung des Buchtstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/23182
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) 
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Sozialpolitik ist eine nationale Aufgabe – Die europäische Sozialcharta kündigen“ 
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Keine Ratifikation des des Fakultativprotokolls zum VN-Sozialpakt“
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Für ein Ja zur Revidierten Europäischen Sozialcharta“
    • Zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen – Zusatzprotokoll unterzeichnen und ratifizieren

Sodann: Annahme der Buchstaben b bis e der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/23182. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/22520, 19/22927, 19/22123 und 19/22124

  • Absetzung hinsichtlich einer ersten Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke bezüglich eines Entwurfs eines „Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496)
  • Absetzung hinsichtlich einer Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501)

184. Sitzung, 9.10.2020: Keine relevanten Beschlüsse.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

994. Sitzung, 9.10.2020:

  • Ablehnung der Zuleitung eines Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BR-Drs. 501/20)
  • Zustimmung/Entschließung hinsichtlich einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BR-Drs. 490/20)
  • Zuleitung eines Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) (BR-Drs. 520/20)
  • Annahme einer Entschließung des Bundesrats zur Verbesserung der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld (BR-Drs. 521/20)
  • Annahme in geänderter Fassung zur Anpassung der Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an die aktuelle Pandemiesituation (BR-Drs. 533/20)
  • Zustimmung/Änderung/Entschließung hinsichtlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten und zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (BR-Drs. 491/20)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt

Teil I: 42- 47

  • Verordnung vom 16.9.2020 zur Verlängerung des besonderen Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-Verlängerungsverordnung – SodEGVerlV) (BGBl I Nr. 42, S. 2000)
  • Verordnung vom 23.9.2020 zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – WissBdVV) (BGBl I Nr. 43, S. 2039)
  • Viertes Gesetz vom 14.10.2020 zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl I Nr. 46, S. 2112)
  • Zweite Verordnung vom 12.10.2020 über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 2. KugBeV) (BGBl I Nr. 46, S. 2165)
  • Verordnung vom 13.10.2020 über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin (Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung – FintMechAusbV) (BGBl I Nr. 46, S. 2166)
  • Berichtigung der Verordnung über Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (BGBl I Nr. 46, S. 2180)

Teil II: 15

  • Dritte Verordnung vom 25.9.2020 zu dem Seearbeitsübereinkommen, 2006, der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Februar 2006 (BGBl II Nr. 15, S. 703)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) 313 – 356

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1342 des Rates vom 25. September 2020 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 des Rates für das Königreich Belgien mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID‐19‐Ausbruchs zu mindern (L 314, S. 4) (Anm. d. Red.: Ebenfalls Beschlüsse für die Länder Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Hellenische Republik, Königreich Spanien, Kroatien, Italien, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei (L 314 S. 10 – 63)
  • Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie (L 337, S. 3)
  • Beschluss (EU) 2020/1512 des Rates vom 13. Oktober 2020 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (L 344, S. 22)

(gk)

B. Rechtsprechung

Allgemein

Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin an die Arbeitgeberkanzlei zulässigBAG, Urteil vom 22.10.2020 - 6 AZR 566/18 – Pressemitteilung Nr. 39/20 Eine vertragliche Abrede über die Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung angestellter Rechtsanwälte an ihre Arbeitgeberkanzlei ist mit den Grundsätzen der Insolvenzverwaltervergütung und der persönlichen Stellung des Insolvenzverwalters vereinbar. Die Parteien haben mit der streitbefangenen Klausel nur die Vorausabtretung von Insolvenzverwaltervergütungen geregelt, die noch im bestehenden Arbeitsverhältnis beantragt wurden. In dieser Auslegung ist die Vereinbarung wirksam, insbesondere steht sie nicht im Widerspruch zu der persönlichen Stellung des Insolvenzverwalters und ist nicht unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine - rechtlich grundsätzlich mögliche - Abtretungsvereinbarung über Insolvenzverwaltervergütungen für begonnene, aber erst nach dem Ausscheiden der Beklagten aus dem Arbeitsverhältnis von dieser abgeschlossene Insolvenzverfahren enthält die Klausel dagegen nicht. 
(lb)

Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen der ReligionArbG Karlsruhe, Urteil vom 18.09.2020 – 1 Ca 171/19 – LeitsätzeDie Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion gem. § 22 AGG. Die berufliche Anforderung - Angehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft - ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie angesichts des Ethos der Kirche und der Art der Tätigkeit oder der Umstände ihrer Erbringung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die Darlegungs- und Beweislast trägt der/die Arbeitgeber/-in. Die Behauptung, die Auswahlentscheidung sei allein nach dem Prinzip der Bestenauslese getroffen worden, ist nicht geeignet, eine Benachteiligung wegen der Religion zu widerlegen. Allein die Angabe in einem Bewerbungsschreiben „Atheistin“ vermag die erforderliche Bereicherungsabsicht dann nicht zu begründen, wenn die Angabe eine andere Erklärung haben kann als nur die Erlangung eines Entschädigungsanspruchs.
(lb)

Arbeitsvertragsrecht

Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei DifferenzlohnklageLAG Köln, Beschluss vom 30.09.2020 – 9 Ta 117/20 – LeitsatzFür eine Klage, die auf die Differenz zwischen einer vertraglich vereinbarten Vergütung und dem sie übersteigenden gesetzlichen Mindestlohn gerichtet ist, sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann zuständig, wenn ein Landgericht das Vertragsverhältnis der Parteien in einem vorangegangenen Rechtsstreit der Parteien in einem Urteil als freies Dienstverhältnis qualifiziert und eine Arbeitnehmereigenschaft des Klägers ausdrücklich verneint hat. Denn es handelt sich bei der Differenzklage um einen sog. Sic-non-Fall, bei dem die bloße Rechtsansicht des Klägers, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. 
(lb)

Mutwilligkeit einer ZeugniserteilungsklageLAG Hamm, Beschluss vom 16.09.2020 – 5 Ta 489/20 – Leitsatz Eine Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses ist jedenfalls dann (nicht mehr) mutwillig, wenn der Arbeitgeber eindeutig im Verfahren erkennen lässt, dass er den Zeugnisanspruch nicht erfüllen wird. 
(lb) 

Vergütung von BereitschaftszeitenLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020 – 5 Sa 188/19 – Leitsatz Arbeitsbereitschaft ist ebenso wie Bereitschaftsdienst eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB. Der Bereitschaftsdienst muss aber nicht wie Vollarbeit vergütet werden. Die Arbeitsvertragsparteien können für diese Sonderform der Arbeit ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vereinbaren. 
(lb)

Zu den Anforderungen an ein System zur Erfassung der täglichen ArbeitszeitArbG Emden, Urteil vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19 – Leitsätze

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung (vgl. EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Rs. C-55/18 [CCOO]) ergibt sich aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechte-Charta. Die in Leitsatz 1) genannte Verpflichtung trifft den Arbeitgeber, ohne dass es hierzu einer Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber oder einer richtlinienkonformen Auslegung des § 16 Abs. 2 ArbZG bedürfte. Bei der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, handelt es sich auch um eine vertragliche Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB. Verletzt der Arbeitgeber diese vertragliche Nebenpflicht, gilt der unter Vorlage von Eigenaufzeichnungen geleistete Vortrag des Arbeitnehmers, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat, regelmäßig gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden. Die im Rahmen eines sogenannten „Bautagebuches“ in Anwendung der Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom Arbeitgeber vorgenommenen Aufzeichnungen genügen den Anforderungen eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung regelmäßig nicht. 
(lb)

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungszusage

Urteil vom 13.10.2020 - 3 AZR 246/20 – Pressemitteilung Nr. 36/20

Dem Anspruch eines Versorgungsempfängers auf richtige Berechnung seiner Ausgangsrente auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung - und damit die Überprüfung der Wirksamkeit einer Ablösung einer früheren, günstigeren Versorgungsordnung - kann der Einwand der Verwirkung aus § 242 BGB nicht entgegengehalten werden. Der Kläger verfolgt ein Recht, dass durch eine Betriebsvereinbarung eingeräumt wurde. Dieses ist von Gesetzes wegen nach § 77 Abs. 4 Satz 3 BetrVG dem Einwand der Verwirkung entzogen. 
(lb)

BAG, Urteil vom 13.10.2020 - 3 AZR 410/19 – Pressemitteilung Nr. 35/20 
Liegt ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sog. Nettolimitierung, rechtfertigen. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit können die Änderung einer Anpassungsregelung stützen.
(lb)

Betriebsverfassungsrecht

Konzernbetriebsrat darf auch in Corona Pandemie grundsätzlich Präsenzsitzungen abhaltenArbG Berlin, Beschluss vom 07.10.2020, 7 BVGa 12816/20 Einem Konzernbetriebsrat kann die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung auch im Hinblick auf die derzeitige Covid-19-Pandemie nicht verboten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn alle geltenden gesetzlichen Maßgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Für ein Verbot gibt es keine gesetzliche Grundlage. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz entscheidet der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats über die Einberufung der Sitzung, den Sitzungsort und damit auch über die Frage, ob eine Sitzung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt wird. 
(lb)

Regelungsmacht der Betriebspartner erstreckt sich nicht auf koalitionsmäßige Betätigung der GewerkschaftenBAG, Beschluss vom 28.07.2019, 1 ABR 41/18 – Leitsätze Das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informations- oder Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien. 
(lb)

Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "psychische Gefährdungsbeurteilung"LAG Baden-Württemberg. Beschluss vom 10.9.2020 - 4 TaBV 5/20 – Leitsatz Bei einer Einigungsstelle zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen kann wegen der Erforderlichkeit sowohl juristischen als auch fachlichen arbeitspsychologischen Sachverstands eine Festlegung der Beisitzerzahl auf drei geboten sein. 
(lb) 

Europarecht

Vorabentscheidungsgesuchen - Unterliegen Urlaubsansprüche der Verjährung?Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A)- Pressemitteilung Nr. 34/20 Zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Geklärt werden soll, ob es mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang steht, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers nicht bereits nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen konnte, gemäß § 194 Abs. 1, § 195 BGB der Verjährung unterliegt. 
(lb)

Prozessuales

Anforderungen an einfache SignaturBAG, Beschluss vom 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 – LeitsätzeDie einfache Signatur iSd. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. 
(lb)

Gegenstandswert einer KündigungLAG Köln, Beschluss vom 14.09.2020 – 2 Ta 137/20 – Leitsatz Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt. 
(lb)

C. Literatur

AllgemeinEuropäische Aktiengesellschaft (SE): Wie weit reicht der Schutz der Unternehmensmitbestimmung? – Im Fokus: SE-Gründung durch Umwandlung und Gewerkschaftsvertreter im AufsichtsratJan Grüneberg/RA Dr. Daniel Hay/Kerstin Jerchel/RA Dr. Sebastian Sick LL.M., Hannover/Frankfurt a. M./Berlin/Düsseldorf, AuR 2020, 297-303Die Verfasser erörtern in diesem Beitrag wie die Regelung des § 21 Abs. 6 SEBG bei der Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft auszulegen ist. Während im deutschen Recht die Grundsätze der Mitbestimmungsrechte gesetzlich verankert sind, verlieren diese Grundsätze im nationalen Recht immer mehr an Bedeutung. Dies nutzen einige Unternehmen aus, um die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer zu umgehen. Aus diesem Grund erörtern die Verfasser, ob die Regelung des § 21 Abs. 6 SEBG diese Umgehung vorbeugen kann. 
(eh)Endlich … aber bei weitem nicht ausreichend! Zur geplanten Ratifizierung der Revidierten Europäischen SozialchartaKlaus Lörcher, Frankfurt a. M., AuR 2020, 303-310Der Verfasser betont in seinem Beitrag die Wichtigkeit des Gesetzesentwurfes für die Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta, welcher 20 Jahre lang geprüft wurde. Zunächst stellt der Verfasser den geplanten Inhalt der Ratifizierung vor, um dann auf die Defizite der geplanten Ratifizierung einzugehen. Dabei kritisiert er unter anderem die konkrete Umsetzung der geplanten Europäischen Sozialcharta, da diese nicht ausreichend die Absicherung der sozialen Rechte umfasst. 
(eh)

Nachhaltige Corporate Governance erfordert Stärkung der Unternehmensmitbestimmung: Plädoyer für eine Europäische Rahmenrichtlinie zur Mitbestimmung

Rainald Thannisch, Berlin, AuR 2020, 310-315

In diesem Beitrag geht es um die Stärkung und den Schutz der Unternehmensmitbestimmung in den EU-Mitgliedstaaten. Zum einen setzt sich der Verfasser damit auseinander, weshalb eine Verknüpfung zwischen der aktuellen Diskussion um nachhaltige Corporate Governance und der Diskussion um die Stärkung der Unternehmensmitbestimmung sinnvoll ist. Zum anderen stellt der Verfasser eine EU-Rahmenrichtlinie vor, die als Instrument zum Schutz der Unternehmensmitbestimmung dienen soll. 

(eh)

(Corona-)Homeoffice und betriebliche Übung

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Lukas Beismann, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 626-627

In diesem Beitrag beschäftigen sich die Verfasser mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Homeoffice und mobilem Arbeiten. Dabei gehen die Verfasser unter anderem der Frage nach, wie lange die Homeoffice-Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie andauern und welche Möglichkeiten, beispielsweise im Rahmen einer betrieblichen Übung, bestehen, wenn Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten möchten oder früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. 

(eh)

Scheinselbstständigkeit – Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

RAe Mina Bettinghausen/Dr. Matthias Wiemers, Berlin, BB 2020, 2356-2360

In diesem Beitrag beschäftigen sich die Verfasser damit, welche Konsequenzen sich für den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ergeben können, wenn der vermeintliche freie Arbeiter jedoch in Wirklichkeit einen Arbeitnehmerstatus hat. Zunächst erörtern die verschiedenen Folgen für den Arbeitgeber, wie zum Beispiel Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Urlaubsabgeltungen. Anschließend gehen die Verfasser auf eine aktuelle Entscheidung des BAG ein, in welcher thematisiert wird, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Rückzahlung schuldet, wenn sein Honorar als Scheinselbstständiger höher ausgefallen ist, als das eines Arbeitnehmers. 

(eh) 

Zur Besetzung der Aufsichtsratsausschüsse im Lichte der Frauenquote

Ref. iur. Dr. Pius O. Dolzer / Dr. Jan-Mark Steiner, Karlsruhe/Hamburg, BB 2020, 2293-2300

Zunächst zeigen die Autoren die Grundlagen für die Besetzung eines Aufsichtsratsausschusses auf. Im Anschluss beleuchten sie die Anwendbarkeit der Regelungen zur Frauenquote (§§ 96 Abs. 2; 111 Abs. 5 AktG) im Aufsichtsrat auf die Ausschussbesetzung. Nach einer rechtspolitischen Würdigung kommen sie zu dem Ergebnis, dass weder eine unmittelbare noch eine analoge Anwendungen der §§ 96 Abs. 2; 111 Abs. 5 AktG auf die Besetzung der Aufsichtsratsausschüsse in Betracht kommt. Auch eine Frauenquote, die per Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss vorgeschrieben ist, würde an der Organisationsautonomie des Aufsichtsrats scheitern.

(hl)

Arbeitnehmerüberlassung

Konzerne in der Insolvenz – Auswirkungen auf den unternehmensübergreifenden Personaleinsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

RA Dr. Sven Lohse, Düsseldorf, DB 2020, 2073-2078

Zunächst verdeutlicht der Verfasser anhand von verschiedenen Beispielen die Auswirkungen der Insolvenz für Konzernobergesellschaften. Anschließend zeigt er Lösungsansätze für mögliche Maßnahmen auf, welche ergriffen werden können, um den Fall einer drohenden Insolvenz vorzubeugen. Abschließend wird beleuchtet, welche Auswirkungen und Risiken sich im Falle einer drohenden oder bereits bestehenden Insolvenz für die Konzernobergesellschaften bei einer unternehmensübergreifenden Arbeitnehmerüberlassung ergeben. 

(eh)

Arbeitsvertragsrecht

Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, externer IT-Spezialisten

Prof. Dr. Markus Stoffels, Heidelberg, DB 2020, 2129-2134

Anhand verschiedener Rechtsprechung beschäftigt sich der Verfasser in diesem Beitrag mit der Statusbeurteilung von externen IT-Freelancern. Er sieht eine pauschale Einordnung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger als schwierig an und untersucht, welche Kriterien für die Statuseinordnung von IT-Fachkräften maßgeblich sind. Um die Einordnung zu vereinfachen und die arbeits- und sozialgerichtliche Rechtsprechung zu vereinheitlichen, sieht der Verfasser aufseiten der Legislative Reformbedarf. 

(eh)

Aktuelle Bestandsaufnahme zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten – Zehn Dinge, die man wissen sollte!

RA Dr. Joachim Holthausen, Köln, NZA-RR 2020, 505,515

Im Fokus des Beitrags stehen Aspekte rund um Wettbewerbsverbote nach §§ 74 ff. HGB. Der Verfasser geht dabei unter anderem auf Beschränkungen des Wettbewerbsverbots, Karenzentschädigungen, Vertragsstrafe, Verzicht, Rücktritt und die gerichtliche Durchsetzung ein. Daneben werden Wettbewerbsverbote von Kunden- und Mandantenschutzklauseln sowie Abwerbeklauseln abgegrenzt. Schließlich beleuchtet der Verfasser die Problematik der Übersicherung.

(hl)

Betriebliche Altersversorgung

Gedanken zur Zinsentscheidung des BVerfG beim Versorgungsausgleich

Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern, DB 2020, 1401-1404

Anknüpfungspunkt des Beitrags ist eine aktuelle BVerfG-Entscheidung vom 26.05.2020 (1 BvL 5/18) zur Zinsbestimmung im Versorgungsausgleich nach § 17 VersAusglG. In dieser Entscheidung hat das BVerfG bestätigt, dass die externe Teilung beim Versorgungsausgleich nach § 17 i. V. m. § 14 VersAusglG verfassungskonform ist, wenn dabei keine Transferverluste von mehr als zehn Prozent entstehen. Höhere Verluste können durch die richtige Zinswahl vermieden werden, jedoch hat das BVerfG keine genauen Angaben zu der Zinswahl gemacht. Mit seinem Beitrag möchte der Verfasser einen Richtweg für die Bestimmung des richtigen Zinses aufzeigen.

(eh)

Die Ablösung von Versorgungszusagen gegenüber Organmitgliedern im Kontext von M&A-Transaktionen

RA Peter Wehner, Frankfurt a. M., DB 2020, 2017-2021

In diesem Beitrag erläutert der Verfasser anhand betriebsrentenrechtlicher Vorgaben welche Möglichkeiten für Unternehmen bestehen, um sich bei M&A-Transaktionen sich von Zusagen auf Leistung der betrieblichen Altersversorgungen gegenüber Organmitgliedern mit oder ohne Anteilsbesitz abzulösen. Im ersten Schritt sollen zunächst die Versorgungszusagen ermittelt und bewertet werden, um dann Vereinbarungen mit den betroffenen versorgungsberechtigten Organmitgliedern zu treffen.

(eh)

Diskriminierungsschutz in der betrieblichen Altersversorgung

Dr. Alexander Stöhr/Natascha Fiedler, LL. M., Mainz/Stuttgart, AuR 2020, 411-415

Anhand von der Praxisrelevanz und der aktuellen Rechtsprechung erörtern die Verfasser den Diskriminierungsschutz bei den verschiedenen Ausgestaltungsformen der betrieblichen Altersversorgung. Sie werten verschiedene Anknüpfungspunkte, wie zum Beispiel das Geschlecht oder das Alter, für die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung aus und geben anschließend Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen, um den Diskriminierungsschutzregelungen gerecht zu werden. Insbesondere wird dabei auch auf Ausschlussklausel, wie zum Beispiel Spätheheklauseln, eingegangen. 

(eh)

Betriebsverfassungsrecht

Die Vertretung des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat

RiBAG Dr. Sebastian Roloff/Clara-Maria Buchstaller, Erfurt/Leipzig, AuR 2020, 402-405

Ausgangspunkt des Beitrags ist die Regelung des § 15 Abs. 2 BetrVG, welcher die Mindestrepräsentation des in der Minderheit vertretenen Geschlechts im Betriebsrat festlegt. Ein aktueller Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) hat sich für die Anerkennung des dritten Geschlechts ausgesprochen. Nun stellt sich für die Verfasser die Frage, ob das dritte Geschlecht als neue Minderheit die Frauen, die in der Regel vorher die Minderheit darstellten, verdrängt. 

(eh)

100 Jahre Betriebsverfassung – Demokratie braucht Mitbestimmung

RA Jens Peter Hjort, Hamburg, AuR 2020, 406-410

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums reflektiert der Verfasser die Grundgedanken der Betriebsverfassung. Anhand der historischen Entwicklung zeigt der Verfasser auf, wie der Grundsatz der Mitbestimmung als Sozialstaatsprinzip sich innerhalb der letzten 100 Jahre entfaltet hat. Dabei erkennt er bei der demokratischen Ausgestaltung des Arbeitslebens einige Umsetzungsdefizite und daraus resultierend auch Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.

(eh)

Datenschutz

Zum immateriellen Schaden wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Auskunftsansprüche durch den Arbeitgeber

RA Prof. Dr. Stefan Ernst, Freiburg, BB 2020,2164-2169

Ausgangspunkt des Beitrags ist ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Urteil des ArbG Düsseldorf vom 5.3.2020 (9 Ca 65557/18), in welchem einem ehemaligen Arbeitnehmer Schadensersatz zugesprochen worden ist, weil er eine verspätete und teilweise unrichtige datenschutzrechtliche Auskunft erhalten hat. Zunächst betrachtet der Verfasser die verschiedenen Anspruchsgrundlagen, aus denen sich ein solcher immaterieller Schadensersatz ergeben könnte, um dann seine Kritik zu diesem Urteil zu äußern. 

(eh)

Der Betriebsrat als für den Datenschutz Verantwortlicher

Prof. Dr. Frank Maschmann, Regensburg/Prag, NZA 2020, 1207-1215

Betriebsräte sind nach deutschem Recht nicht rechtsfähig. Insofern stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat i.S.d. DSGVO als Verantwortlicher für den Datenschutz herangezogen werden kann. Die Autoren stellen dazu die Rechtslage vor und nach DSGVO dar, erörtern den Begriff des "Verantwortlichen" und kommen zu dem Ergebnis, dass den Betriebsrat – und seine Mitglieder – eine solche Verantwortlichkeit trifft. Er gilt nicht mehr nur als unselbstständiger Teil des Arbeitgebers mit der Folge, dass der Arbeitgeber auch nicht für Datenschutzverstöße seiner Betriebsräte haftet. 

(hl)

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Personalwesen unter Beachtung der DS-GVO und des BDSG

Daniel Joos, Baden Württemberg, NZA 2020, 1216

Im Beitrag stellt der Verfasser Konzepte vor, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Personalwesen Anwendung finden könnte. Dabei geht er insbesondere auf die Voraussetzungen der DSGVO und die Gesichtspunkte des Beschäftigtendatenschutzes ein. Ein weiteres Thema ist daneben der Einsatz von sog. "Chat Bots" im Rahmen von Standardauskünften.

(hl)

Der Beschäftigtendatenschutz im Rechtswegdickicht – Betriebsvereinbarungen als Ausweg?

Ref. iur. Markus Wünschelbaum, LL.B., Hamburg, NZA 2020, 1222-1226

Unter Zugrundelegung der Rechtsnormen des Datenschutzes, namentlich der DSGVO und des BDSG, wird in den verschiedensten Gerichtsbarkeiten entschieden (Straf-, Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungsgerichtsbarkeit). Hinsichtlich dieser Ausgangslage zeigt der Autor Möglichkeiten auf, eine einheitlichere Rechtsprechung zu entwickeln um divergierende Ansichten zwischen den Gerichtsbarkeiten zu verhindern. Er schlägt neben kollektivvertraglichen Vereinbarungen, die betriebliche Datenschutzkonzepte normieren, vor, an den Gerichten speziell datenschutzrechtliche Kammern einzurichten.

(hl)

Europarecht

Die neue EU-Whistleblowing-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen

RAe Dr. Boris Dzida / Dr. Thomas Granetzny, Hamburg/Düsseldorf, NZA 2020, 1201-1207

Ende Oktober 2019 wurde die "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" verabschiedet. Die Autoren zeigen diesbezüglich den Anwendungsbereich und Regelungsgegenstand der Richtlinie auf. Daneben erörtern sie den Handlungsbedarf für Unternehmen, stellen einen Vergleich zu den Leitlinien des US-Justizministeriums auf und praktische Erwägungen an. Sie konstatieren eine große Herausforderung für Unternehmen und eine relevante Vielzahl an Neuerungen für das deutsche Recht.

(hl)

Kündigung/Kündigungsschutz

Die betriebsbedingte Beendigungskündigung während Kurzarbeit

RA Christoph Seidler / Wiss. Mit. Alexander Josephs, Hamburg, NZA 2020, 1227-1229

Kurzarbeit ist seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ein probates Mittel, die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Die Verfasser beleuchten die Möglichkeit, betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit auszusprechen. Sie bejahen die grundsätzliche Zulässigkeit, weisen aber in diesem Kontext den Arbeitgeber auf eine sorgfältige Dokumentation der unternehmerischen Entscheidung hin. Eine Kurzarbeit als milderes Mittel zur betriebsbedingten Beendigungskündigung scheide jedoch denklogisch aus, da gerade kein "vorübergehender" Arbeitsausfall vorliege.

(hl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Rechtsprechungsentwicklungen im Tarifvertragsrecht

Waldemar Reinfelder, Erfurt, AuR 2020, 292-297

Der Autor stellt mehrere Entscheidungen zum Tarifvertragsrecht in den Bereichen Tarifgeltung nach dem TVG und Tarifanwendung kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme vor. Dabei erläutert er die daraus resultierenden Entwicklungen, wie zum Beispiel die Ablösung von normativ geltenden Tarifverträgen bei Betriebsübergängen. 

(eh)

Zur Ablösung von Versorgungsregelungen – ein Überblick

VorsRiBAG, Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt, AuR 2020, 392-402

In diesem Beitrag beleuchtet der Verfasser die verschiedenen Ablösungswege von Versorgungsregelungen. Zunächst erläutert er den Begriff der Ablösung, um dann anhand von verschiedenen Fallgestaltungen die Voraussetzungen der Ablösung, ohne das ein Tarifvertrag zugrunde liegt, zu erläutern. Weiterhin erklärt der Verfasser auch, welche Ablösungswege möglich sind, wenn den Versorgungsregelungen ein Tarifvertrag zugrunde liegt. 

(eh)

Urlaubsrecht

Führt Kurzarbeit zur Verminderung des Urlaubsanspruchs?

RAe Axel J. Klasen/Melanie Haag, Stuttgart, BB 2020, 2228-2235

Aufgrund der Corona-Krise ist die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer gestiegen. In diesem Beitrag erörtern die Verfasser anhand von gesetzlichen Regelungen, aktueller Rechtsprechung und Meinungen in der Literatur, ob sich die durch Kurzarbeit verringerte Arbeitszeit auch verringert auf den Urlaubsanspruch des betroffenen Arbeitnehmers auswirkt. 

(eh)

D. Entscheidungsbesprechungen

Leistungsansprüche aus einer Berufshaftungspflicht für Rechtsanwälte

RA Dr. Marcus Rolfes, Oldenburg/Hude, NJW 2020, 2965-2966

(BGH, Hinweisbeschluss vom 18.3.2020 – IV ZR 43/19)

(eh)

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin bei Beratung von Arbeitgeberkunden

RAin Dr. Clarissa Freundorfer, Frankfurt a. M./Mainz, NJW 2020, 2970

(BGH, Urteil vom 22.6.2020 – AnwZ (Brfg) 23/19)

(eh)

Zum Bestandsschutz für die Mitbestimmung bei einer SE-Gründung durch Umwandlung

Klaus Lörcher, Frankfurt a. M., AuR 2020, 329-332

(LAG Baden-Württemberg vom 9.10.2018 – 19 TaBV 1/18)

(eh)

Keine Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB im Arbeitsrecht

RAinnen Dr. Eva Rütz, LL. M./Katharina Gorontzi, LL. M., Düsseldorf, DB 2020, 1405

(BAG, Urteil vom 24.10.2019 – 8 AZR 528/18)

(eh)

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Auskunftspflicht und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes 

RA Dr. Wolfgang Wittek, Hamburg, DB 2020, 1406

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.12.2019 – 11 Sa 1573/19)

(eh)

Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist 

RAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2020, 1407

(BAG, Urteil vom 24.10.2019 – 2 AZR 158/18)

(eh)

Abgrenzung zwischen zulässiger Umgestaltung und unzulässigem Verzicht von Versorgungszusagen

RA Martin Weingärtner, Düsseldorf, DB 2020, 1408

(BAG, Urteil vom 19.11.2019 – 3 AZR 127/18)

(eh)

DSGVO – Arbeitnehmer erhält Kopien aller ihn betreffenden Unterlagen

RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg/Osterholz-Scharmbeck, BB 2020, 2176

(LArbG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2019 – 17 Sa 11/18)

(eh)

Keine Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über die Kündigungserklärungsfrist und eine ordentliche Unkündbarkeit bei einer außerordentlichen Kündigung

RA Dr. Christian Ley, München, BB 2020, 2240

(BAG, Urteil vom 7.5.2020 – 2 AZR 678/19)

(eh)

Anforderungen an die Einladung des Arbeitnehmers zum betrieblichen Eingliederungsmanagement 

RAin Kathrin Vossen, Köln, DB 2020, 2022

(LAG Nürnberg, Urteil vom 18.2.2020 – 7 Sa 124/19)

(eh)

Durchbrechung der Rechtskraft einer abgewiesenen Kündigungsschutzklage 

RA Dr. Michael Wilhelm Weber, München, DB 2020, 2023

(BAG, Urteil vom 19.12.2019 – 8 AZR 511/18)

(eh)

Keine Leistungen nach Tarifvertrag aufgrund betrieblicher Übung bei vermeintlicher Zahlungspflicht 

RAe Dr. Christoph Fingerle/Dr. Andreas Schubert, Freiburg, DB 2020, 2024

(BAG, Urteil vom 19.2.2020 – 5 AZR 189/18)

(eh)

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im gemeinsamen Betrieb mit einem Tendenzunternehmen

RAe Dirk H. Laskawy/Peggy Lomb, Bielefeld/Leipzig/München, DB 2020, 2079

(BAG, Beschluss vom 26.2.2020 – 7 ABR 20/18)

(eh)

Eine Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG begründet kein neues befristetes Arbeitsverhältnis 

RAe Benjamin Butz/Martina Dierks, Hamburg, DB 2020, 2080

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.3.2020 – 5 Sa 1932/19)

(eh)

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hausangestellten

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 627

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 660/19)

(eh)

Einsichtsrecht in Gehaltslisten nach Entgelt-Transparenzgesetz

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 628

(BAG, Beschluss vom 28.7.2020 – 1 ABR 6/19)

(eh)

Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Klinikarztes 

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 628

(BAG, Urteil vom 27.2.2020 – 2 AZR 570/19)

(eh)

Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die Minderheitenschutzregelung bei Tarifkollisionen

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, DB 2020, 2135

(BVerfG, Beschluss vom 19.5.2020 – 1 BvR 672/19, 1 BvR 797/19, 1 BvR 2832/19)

(eh)

Vorausabtretung des Zahlungsanspruchs aus einer Direktversicherung ist möglich

RA Dr. Michael Rein, Stuttgart, DB 2020, 2136

(BGH, Urteile vom 20.5.2020 – IV ZR 124/19, IV ZR 151/19)

(eh)

Corona – Tätigkeitsverbote wegen mangelhafter Gefährdungsbeurteilung 

Klaus Lörcher, Frankfurt a. M., AuR 2020, 428-430

(Berufungsgericht (Cour d’Appel de) Versailles, Urteil vom 24.4.2020 – N° RG 20/01993)

(eh)

Weitere Konkretisierung des Regel-Ausnahme-Grundsatzes und Informationspflicht des Arbeitgebers in der bAV durch die Hintertür?

Dr. Klaus Friedrich/RA Dr. Lars Hinrichs, LL. M., Köln/Hamburg, BB 2020, 2369

(BAG, Urteil vom 18.2.2020 – 3 AZR 206/18)

(eh)

Echte Rückwirkung des SokaSiG verfassungsgemäß

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 658

(BVerfG, Beschluss vom 11.8.2020 – 1 BvR 2654/17)

(eh)

Außerordentliche Kündigung schwerbehinderter Menschen

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 658-659

(BAG, Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 442/19)

(eh)

Mindestentgelt in der Pflegebranche

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 659-660

(BAG, Urteil vom 24.6.2020 – 5 AZR 93/19)

(eh)

Gesamtzusage und Gleichbehandlungsgrundsatz 

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2020, 660

(BAG, Urteil vom 3.6.2020 – 3 AZR 730/19)

(eh)

Nicht (Neues) zum Arbeitskampfrecht aus Karlsruhe – BVerfG billigt Streikbrecherparagraphen und Streik auf dem Betriebsgelände

RA Christopher Krois, EMBA, Hamburg, NZA 2020, 1229-1233

(BVerfG, Beschluss vom 19.6.2020, 1 BvR 842/17)

(hl)

Das Gebot fairen Verhandelns als Allzweckwaffe gegen unliebsame Aufhebungsverträge

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M., Mannheim, NZA-RR 2020, 516-520

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.5.2020, 5 Sa 173/19)

(hl)

Rechtmäßigkeit der Weisung zum Umzug in ein "Großraumbüro"

Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Hamburg, NZA-RR 2020, 556

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.5.2020, 7 Sa 380/19)

(hl)

Probezeitkündigung im Kleinbetrieb

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 557

(LAG Köln, Urteil vom 15.5.2020, 4 Sa 693/19)

(hl)

Abmahnung bei Nichterscheinen zu amtsärztlicher Untersuchung

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2020, 558

(LAG Nürnberg, Urteil vom 19.5.2020, 7 Sa 304/19)

(hl)

Gebot der Rechtsquellen- und Normenklarheit bei Tarifsozialplänen und Folgevereinbarungen

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2020, 559

(BAG, Urteil vom 26.22020, 4 AZR 48/19)

(hl)

Einfluss außerordentlicher Rechtsbehelfe auf die Wiedereinsetzungsfrist bei Pkh-Versagung

Wiss. Mit. Robert Weber, LL.M., Leipzip, NZA-RR 2020, 560

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2020, 8 Sa 331/20)

(hl)

Neue Akzente in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zum Streikrecht

Wiss. Mit. Dr. Thomas Klein, Trier, NJW 2020, 3069-3073

(BVerfG, Beschluss vom 9.7.2020, 1 BvR 719/19, 1 BvR 720/19)

(hl)

Einsichts- und Auswertungsrecht des Betriebsrats bei Entgeltlisten

RA Dr. Martin Kock, Düren, NJW 2020, 3133-3134

(BAG, Beschluss vom 28.7.2020, 1 ABR 6/19)

(hl)