April 2021

Inhalt

A. Gesetzgebung

B. Rechtsprechung

 

Allgemein

Guthaben auf Arbeitszeitkonto – Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Befristungsrecht

C. Literatur

 

Allgemein

Kurzarbeitergeld – Ein aktuelles Arbeitsmarktinstrument aus Sicht des deutschen und des türkischen Rechts

Panoptikum Home-Office – mitbestimmungspflichtig, gerichtlich verwertbar, erstattungsfähig?

Arbeitszeit oder nicht? Eine Frage illustriert am Beispiel des Beifahrers

Der Diskriminierungsschutz von Sorgeleistenden (Teil I)

Statistik über Alles? Ohne Statistik ist alles Nichts. – 25 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit im Lichte der Statistik

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Grundlegendes im Überblick und Neuerungen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung und ihre Stolpersteine

Sanktionierung von Verstößen gegen Corona-Vorschriften im Profisport

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Arbeitsrecht im Jahr 2020

Geschäftsherrenhaftung (vicarious liability) des Arbeitgebers für Fehlverhalten von Arbeitnehmern und im Betrieb eingesetzten Dritten – Zwei Entscheidungen des United Kingdom Supreme Court

Das Gregorianische Zeitalter I: Neuvermessung des Arbeitsrechts

Das Gregorianische Zeitalter II: Zukunftsperspektiven des Arbeitsrechts

Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeit nicht „vorübergehend“ vor dem EuGH

Arbeitsvertragsrecht

Vergütungssysteme für Vorstände auf dem Prüfstand – Dos and don’ts bei der Systemgestaltung nach ARUG II und DCGK 2020

Verlängerung der Probezeit – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

Der Preis der reinen Betriebstreue – Halteprämien

Betriebliche Altersversorgung

Wie lassen sich Betriebsrentenanpassungen für den Insolvenzfall über eine Treuhand schützen? – Zugleich eine Besprechung des BAG-Urteils vom 22.09.2020 – 3 AZR 303/18

Betriebsübergang

§ 613a BGB – Problemschwerpunkte und aktuelle Fragen (Teil 2) – Rechtsfolgen, Unterrichtung und Widerspruch

Betriebsverfassungsrecht

Grenzen der Mitbestimmung bei der personellen Ausstattung – Rechtsprechungsüberblick, Literaturmeinungen und Folgerungen

Bring your own device (BYOD) – Mitbestimmung bei der Nutzung privater technischer Geräte – Muster einer BYOD-Vereinbarung

Das Ersatzmitglied des Betriebsrats – Vom Anwärter zum vollwertigen Betriebsratsmitglied und zurück – Zur Stellung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats und zu ihren Rechten und Pflichten

Präsenzsitzungen des Betriebsrats – berechtigte Forderung oder zu großes Gesundheitsrisiko? – Betriebsverfassungsrecht in der (Corona-)Krise

Die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit betrieblichen Entgeltlisten – Reichweite, Grenzen und praktische Implikationen

Datenschutz

Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten im Rahmen von Angeboten für ausländische Projekte

Datenschutzverstoß: Der Ersatz immaterieller Schäden gemäß Art. 82 DSGVO

Europarecht

Grenzüberschreitende Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedstaaten

EU-Arbeitnehmergrundrechte in der Corona-Krise

The times they are changing: Als Reisen noch die Gesundheit förderte

Auswirkungen neuer EuGH-Urteile auf § 306 II BGB – mehr neue Vorlagefragen als Antworten

Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im StaRUG – Neue Rechte für Arbeitnehmer und Betriebsräte bei vorinsolvenzlichen Restrukturierungen?

Vaterschaftsurlaub – Das neue Rechtsinstitut zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Flexible Arbeitsregelungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben und die Grenzen des Arbeitszeitrechts

Mindestlohn

Der Kommissionsvorschlag für angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Entwurf einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne

Prozessuales

Die Beweiskraft eines Einwurf-Einschreibens im Prozess – Das Ende des „reitenden Boten“?

Der Vergleichsmehrwert in der arbeitsgerichtlichen Praxis

Sozialrecht

Die UN-Sustainable Developement Goals und das Sozialrecht – Unter besonderer Berücksichtigung der Rentenversicherung

Warum eine interdisziplinäre Sozialrechtswissenschaft notwendig ist

Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifrecht in Irland

Urlaubsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

D. Entscheidungsbesprechungen


 
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A. Gesetzgebung

Deutschland ratifiziert die Revidierte Europäische Sozialcharta

Meldung des BMAS vom 29.3.2021

Im Rahmen seines aktuellen Europaratsvorsitzes hat Deutschland am 29.3.2021 offiziell die Ratifikationsurkunde zur Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) beim Europarat in Straßburg hinterlegt.

Die revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta ergänzt die bisherigen Sozialen Rechte des Europarats unter anderem um das Recht auf Arbeitslosenunterstützung, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Belästigung, Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Außerdem beinhaltet sie ein umfassendes Diskriminierungsverbot.

Weitere Hintergründe und Informationen sind auf der Seite der Meldungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert

Meldung der Bundesregierung vom 31.3.2021

Betriebe, die bis 30. Juni erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. Die Erleichterungen galten zuvor nur für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt hatten.

Mit der Verordnung gilt weiterhin:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

(gk)

Bundeskabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Pressemitteilung des BMAS vom 31.3.2021

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Betriebsratsgründungen und -wahlen sowie die Betriebsarbeit gefördert werden. Zudem sieht das Gesetz Anpassungen des Sprecherausschussgesetzes, der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und des Kündigungsschutzgesetzes vor.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor:

  • Der Anwendungsbereich des vereinfachten Wahlverfahrens wird ausgeweitet und die Zahl der erforderlichen Stützunterschriften für Wahlvorschläge reduziert
  • Zukünftig kommt es für das aktive und passive Wahlrecht von Auszubildenden zur Jugend- und Auszubildendenvertretung nur noch auf den Status als Auszubildender an. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren wird gestrichen
  • Die Anfechtung von Betriebsratswahlen wegen Fehlern in der Wählerliste wird unter bestimmten Vorgaben eingeschränkt
  • Die Zahl der gegen ordentliche Kündigungen besonders geschützten Einladenden zu Wahlversammlungen wird von drei auf sechs erhöht. Außerdem wird ein besonderer Kündigungsschutz gegen ordentliche, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen für Arbeitnehmer*innen eingeführt, die ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungshandlungen unternehmen
  • Es wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Gestaltung von Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufen auch dann greifen, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb eingesetzt werden soll. Es wird außerdem sichergestellt, dass die Rechte des Betriebsrats bei Personalauswahlrichtlinien auch dann greifen, wenn sie durch oder mithilfe einer KI erstellt wurden. Wenn der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen muss, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich
  • Betriebsräte erhalten bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit ein Mitbestimmungsrecht und können so für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten
  • Bei Fragen der beruflichen Bildung sollen Arbeitgeber*innen und Betriebsrat künftig die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen können, wenn sie sich nicht über konkrete Maßnahmen einigen können. Die Einigungsstelle soll versuchen, eine Einigung der Parteien herbeizuführen, ohne dass ein Einigungszwang besteht
  • Betriebsarbeit soll künftig, auch außerhalb der Covid 19-Pandemie, rechtssicher unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel möglich sein. Betriebsräte sollen deshalb, unter Achtung des Vorrangs der Präsenzsitzung, alleine und frei entscheiden können, ob sie bei der Durchführung von Betriebsratssitzungen auf Video- und Telefonkonferenzen zurückgreifen. Wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder widerspricht, muss eine Präsenzsitzung stattfinden
  • Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan können künftig mit qualifizierter elektronischer Signatur abgeschlossen werden. Entsprechendes wird für den Spruch der Einigungsstelle klargestellt
  • Es erfolgt eine Klarstellung, dass der Arbeitgeber bei der Verarbeitung personenbezogener Daten der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist. Der Betriebsrat und der Arbeitgeber werden verpflichtet, sich bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenseitig zu unterstützen. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Betriebsrat einerseits im Rahmen seiner Tätigkeit mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, andererseits aber rechtlich nach außen nicht verselbständigt ist

Weitere Informationen und Hintergründe, zum Beispiel der Gesetzesentwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetz, sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar.

(gk)

Verbindliche Testangebote in Betrieben

Pressemitteilung des BMAS vom 20.4.2021

Die geltenden Regeln der Arbeitsschutz-Verordnung wurden bis zum 30.6.2021 verlängert. 

Ab dem 20.4.2021 gilt zudem, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:

  • grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten
  • die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber

Eine Auflistung der bestehenden Corona-Arbeitsschutzregelungen die bis zum 30.6.2021 verlängert werden sowie weitere Informationen sind auf der Seite der Pressemitteilungen des BMAS abrufbar. Bezüglich der Regelungen Homeoffice sind hier weitere Informationen abrufbar. 

(gk)

Kinderkrankengeld

Meldung der Bundesregierung

Mit der am 23.4.2021 in Kraft getretenen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 weiter ausgeweitet. 

Wer anspruchsberechtigt ist und weitere Informationen sind auf der Seite der Meldungen der Bundesregierung abrufbar.

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundestags

218. Sitzung, 25.3.2021: 

  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit- und Soziales (11. Ausschuss) unter anderem zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Wege bahnen statt Hürden bauen – Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern“ (BT-Drs. 19/10636). Sodann Ablehnung der Buchstaben b und c der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/27334. Das bedeutet: Ablehnung der Anträge auf Drucksachen 19/10636, 10/20593
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Massenentlassungen verhindern - Mitbestimmung ausbauen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/27013)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/27828)

219. Sitzung, 26.3.2021:

  • Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Sodann Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/27400)

221. Sitzung, 15.4.2021:

  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Evaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/27319)
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Die Linke „Gesetzlichen Mindestlohn in einmaligem Schritt auf 12 Euro erhöhen“ (BT-Drs. 19/20030). Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/22296. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/20030
  • Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mindestlohn erhöhen, durchsetzen und die Mindestlohnkommission reformieren“ (BT-Drs. 19/22554). Sodann Annahme der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/28481. Das bedeutet: Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/22554
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der FDP „Kommunale Schlachthöfe erhalten – Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/28356)

222. Sitzung, 16.4.2021: 

  • Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/28444)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen „Gesetzliche Rentenversicherung stärken, verlässliche Altersversicherung für alle sicherstellen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/27213)
  • Beratung des Antrags Abgeordneter und der Fraktion der AfD „Corona-Krise bewältigen – den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld aussetzen“ sowie Überweisung an Ausschüsse (BT-Drs. 19/28450)

223. Sitzung, 21.4.2021:

  • Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Sodann Ablehnung der Änderungsanträge auf Drucksachen 19/28754, 19/28757, 19/28758, 19/28759, 19/28752, 19/28753, 19/28755, 19/28756, 19/28760. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2844 in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/28692

(gk)

Beratungsgegenstände des Bundesrats

1003. Sitzung/Sondersitzung, 22.4.2021: 

  • Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bezüglich des „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BR-Drs. 351/21)

(gk)

Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 

Teil I: 12 – 18

  • Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29.3.2021 (BGBl I Nr. 12, S. 370)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 30.3.2021 (BGBl I Nr. 12, S. 381)
  • Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 30.3.2021 (BGBl I Nr. 12, S. 397)
  • Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft (ALFV) vom 15.4.2021 (BGBl I Nr. 16, S. 762)
  • Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.4.2021 (BGBl I Nr. 18, S. 802)

Teil II: 6 – 7

  • Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits vom 8.4.2021 (BGBl I Nr. 6, S. 259)

(gk)

Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU (Teil L) L 108 – L 144

  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/676 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1352 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Malta mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 3)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Lettland mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 7)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/678 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1350 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Litauen mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 12)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/679 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1346 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Hellenische Republik mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 16)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/680 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1344 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für die Republik Zypern mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 19)
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/681 des Rates vom 23. April 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1342 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für das Königreich Belgien mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern (L 144, S. 24)

(gk)

 

Allgemein

Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines WachpolizistenBAG, Urteil v. 31.3.2021 – 5 AZR 292/20, Pressemitteilung 07/21Das An- und Ablegen einer auf Weisung des AG während der Tätigkeit als Wachpolizist zu tragenden Uniform und persönlichen Schutzausrüstung nebst Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der AN die dienstlich zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht nutzt, sondern sich im privaten Bereich umkleidet und rüstet. Das Umkleiden und Rüsten mit einer besonders auffälligen Dienstkleidung, persönlichen Schutzausrüstung und Dienstwaffe ist keine zu vergütende Arbeitszeit, wenn der AN eine dienstlich zur Verfügung gestellte Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeit nicht nutzt, sondern für die Verrichtung dieser Tätigkeiten seinen privaten Wohnbereich wählt. Ebenfalls nicht vergütungspflichtig ist die für das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit von der Wohnung zum Einsatzort und zurück aufgewandte Zeit, denn der Arbeitsweg zählt zur privaten Lebensführung. Dagegen ist die für einen Umweg zum Aufsuchen des dienstlichen Waffenschließfachs erforderliche Zeit zu vergüten, es handelt sich um eine fremdnützige Zusammenhangstätigkeit.
(gk)

Kein Ausschluss eines Annahmeverzugslohnanspruchs aufgrund pandemiebedingter Schließung eines BetriebsArbG Mannheim, Urt. v. 25.3.2021 – 8 Ca 409/20Durch die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes mittels „Corona-Verordnung“ angeordnete Schließung eines Tanzclubs realisiert sich gerade das aufgrund dieses Geschäftsmodells bestehende besondere Infektionsrisiko - und damit das Betriebsrisiko i.S.d. § 615 S. 3 BGB -, denn Sinn und Zweck der Schließungsanordnung besteht in der Verhinderung sozialer Kontakte in Betrieben mit möglichst engem Kundenkontakt.
(gk)

Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der PandemieLAG Düsseldorf, Urt. v. 30.3.2021 – 8 Sa 674/20, PM v. 30.3.2021Bei pandemiebedingter Betriebsschließung kann ein Annahmeverzugslohnanspruch bestehen. Nach der gesetzlichen Wertung des § 615 Satz 3 BGB trägt der AG das Betriebsrisiko. Dies sind Ursachen, die von außen auf den Betrieb einwirken und die Fortführung des Betriebs verhindern. Nach der bisherigen Rechtsprechung erfasst dies auch Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen oder extreme Witterungsverhältnisse. Um ein solches Ereignis handelt es sich bei der aktuellen Pandemie. Dass die durch die CoronaSchVO bedingte staatliche Schließung dieses Risiko zu Lasten der Spielhalle verwirklichte, ändert daran nichts. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung rechnet zum Betriebsrisiko i.S.v. § 615 Satz 3 BGB. Es ist mangels klarer Abgrenzbarkeit nicht darauf abzustellen, ob diese Schließung eine gesamte Branche, die zunächst als solche abzugrenzen wäre, oder nur einzelne Betriebe dieser Branche, ggfs. bundesweit, nur in einzelnen Ländern oder aber örtlich begrenzt erfasst.
(gk)

Guthaben auf Arbeitszeitkonto – Beendigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Hamburg, Urt. v. 29.3.2021 – 8 Sa 60/20 - Leitsätze

§ 8 der Vereinbarung zur Neuregelung der Gleitzeit zwischen der FHH und dem dbb sowie dem DGB ist mit Art. 14 I GG nicht vereinbar, soweit die Regelung dazu führt, dass ein AN bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis seinen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsleistung verliert, die er im Rahmen der Gleitzeitregelung erbracht hat. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 33 II 1 TV-L und der damit verbundene Beginn der Ausschlussfrist des § 37 I TV-L mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Renten-versicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, ist nicht von der Bestandskraft des Rentenbescheids abhängig.

(gk)

Befristungsrecht

Zweckbefristung Tod des ArbeitgebersLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.3.2021 – 5 Sa 295/20Die Befristung des Arbeitsvertrages einer Pflegekraft, die von einem pflegebedürftigen (querschnittsgelähmten) AG zur eigenen Versorgung eingestellt wurde, auf den Tod des AG kann aus dem sachlichen Grund der Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein. Das Arbeitsverhältnis einer Pflegekraft, die ausschließlich zur Betreuung des pflegebedürftigen Arbeitgebers eingestellt wird, weist Besonderheiten auf, die eine zweckbefristete Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Tod des AG zulassen. Aus der Eigenart der Arbeitsleistung in einem solchen Arbeitsverhältnis ergibt sich ein berechtigtes Interesse des AG an dieser Zweckbefristung. Mit Eintritt des Todes kann die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden. 
Ein solches Arbeitsverhältnis genießt von vornherein nur einen beschränkten Bestandsschutz, da es von dem Gesundheitszustand einer bestimmten Person abhängig ist. 
Im Übrigen steht auch § 17 MuSchG einer Befristung nicht entgegen, denn § 17 MuSchG bezieht sich ausschließlich auf Kündigungen, nicht aber auf Befristungen.
(gk)

Betriebsverfassungsrecht

Ausstattung Betriebsrat mit Technik für VideokonferenzenLAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21, PM Nr. 08/21Dem Betriebsrat ist eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht. Es handelt sich insoweit um erforderliche Informationstechnik, die der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muss.
(gk)

Anzahl der Beisitzer bei Bildung einer EinigungsstelleLAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.3.2021 – 17 TaBV 1/21 – LeitsätzeStreiten die Betriebsparteien im Zusammenhang mit der Bildung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Zusammenhang der CORONAVIRUS (SARS-CoV-2) Pandemie", wobei die abzuschließende Betriebsvereinbarung an Stelle einer zum 31.12.2020 ausgelaufenen Betriebsvereinbarung zum gleichen Gegenstand treten soll, so ist die Einigungsstelle mit zwei Beisitzern je Seite zu besetzen. Anders als eine Einigungsstelle zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung handelt es sich bei dem Regelungsgegenstand „Betriebsvereinbarung über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Zusammenhang der CORONAVIRUS (SARS-CoV-2) Pandemie" um keinen mit "hochkomplexen" Fragestellungen verbundenen Gegenstand, der eine weitere Kostenbelastung des AG durch Besetzung mit drei Beisitzern je Seite rechtfertigen würde.
(gk)

Datenschutz

Vorabentscheidungsersuchen: Abberufung eines Beauftragten für DatenschutzBAG, Beschl. v. 27.4.2021 – 9 AZR 383/19 (A) – PM Nr. 9/21Zur Klärung der Frage, ob die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an die Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. 
(gk)

Europarecht

System der Arbeitskräftereserve verstößt nicht gegen UnionsrechtEuGH, Urt. v. 15.4.2021 – Rs. C-511/19 AB, PM Nr. 58/21Die griechische Regelung, wonach AN des öffentlichen Sektors, die unter bestimmten Voraussetzungen dem System der Arbeitskräftereserve unterstellt werden, verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Mit der durch dieses System geschaffenen Ungleichbehandlung wegen des Alters wird ein rechtmäßiges beschäftigungspolitisches Ziel verfolgt; die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und geeignet.
(gk)

Streik stellt keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar – Verpflichtung einer Fluggesellschaft zur Leistung von AusgleichszahlungenEuGH, Urt. v. 23.3.2021 – C-28/20, PM Nr. 44/21Ein von einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens organisierter Streik, mit dem u.a. Gehaltserhöhungen durchgesetzt werden sollen, ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Streik unter Beachtung der Anforderungen des nationalen Rechts organisiert wird.
(gk)

Generalanwalt – Finanzielle Abgeltung für nicht genommenen UrlaubEuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Hogan vom 15.4.2021 – Rs. C-233/20Der EuGH muss sich im Rahmen eines vom Obersten Gerichtshofs (Österreich) vorgelegten Vorabentscheidungsersuchens mit der Frage befassen, ob Art. 31 Abs. 2 der Charta und Art. 7 der RL 2003/88 mit einer nationalen Vorschrift vereinbar ist, wonach eine Urlaubsersatzleistung für das laufende (letzte) Arbeitsjahr nicht geschuldet wird, wenn der AN ohne wichtigen Grund vorzeitig einseitig das Dienstverhältnis beendet. Nach Ansicht des Generalanwalts ist Art. 7 der RL 2003/88 und Art. 31 Abs. 2 der GRC dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Vorschrift entgegenstehen, nach der keine Urlaubsersatzleistung für das laufende letzte Arbeitsjahr geschuldet wird, wenn der AN vorzeitig ohne wichtigen Grund einseitig das Arbeitsverhältnis beendet. Es geht darum, sicherzustellen, dass die Rechte des AG und diejenigen des AN in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Dabei ist aber daran zu erinnern, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht restriktiv ausgelegt werden darf. Demnach muss der Schutz der Interessen des AG strikt erforderlich sein, damit es sich rechtfertigen lässt, eine Ausnahme vom Anspruch des AN auf bezahlten Jahresurlaub einzuräumen.
(gk)

Kündigung/Kündigungsschutz

Keine Kündigung wegen einer Covid-19-QuarantäneArbG Köln, Urt. v. 15.4.2021 – 8 Ca 7334/20Es gibt für eine behördliche angeordnete Quarantäne auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes weder einen ausdrücklichen zeitlichen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz noch einen etwa mit § 613 Abs. 4 BGB vergleichbaren kausalen Sonderkündigungsschutz. Unter Anwendung der zivilrechtlichen Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ergibt sich jedoch, dass eine Kündigung im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten häuslichen Covid19-Quarantäne sich jedenfalls dann als Kündigung aus sachfremden Motiven und im Ergebnis als willkürliche Kündigung erweist, wenn der AG aufgrund des verzögerten Eingangs einer schriftlichen behördlichen Bestätigung der Quarantäne diese bezweifelt und den AN insofern der Drucksituation aussetzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
(gk)

Prozessbeschäftigung – spätere gerichtliche Auflösung des ArbeitsverhältnissesLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9.3.2021 – 5 Sa 226/20 – LeitsätzeFordert der AG unmittelbar nach Stattgabe der Kündigungsschutzklage und Verurteilung zu vorläufigen Weiterbeschäftigung den AN auf, die Arbeit wiederaufzunehmen, will er regelmäßig nur seiner Verpflichtung aus dem Urteil nachkommen. Ohne weitere Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass der AG mit der tatsächlichen Beschäftigung zugleich den Abschluss eines Arbeitsvertrags herbeiführen oder ein neues Arbeitsverhältnis begründen will. Die Arbeitsaufforderung kann auch dann auf eine Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht gerichtet sein, wenn der AN nicht die Zwangsvollstreckung angedroht oder der AG nicht ausdrücklich auf den Weiterbeschäftigungstitel oder eine drohende Zwangsvollstreckung Bezug genommen hat.
(gk)

Prozessuales

Lohnsteuerbescheinigung – Vollstreckung

LAG, Köln, Beschl. v. 8.4.2021 – 9 Ta 24/21 - Leitsätze

Die in einem Vergleich übernommene Verpflichtung der Schuldnerin, dem Gläubiger einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Steuerbescheinigung zu erteilen oder elektronisch bereit zu stellen, ist hinreichend bestimmt und als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken.

(gk)

Erteilung einer „Datenkopie“ nach Art. 15 Abs. 3 DSGVOBAG, Urt. v. 27.4.2021 – 2 AZR 342/20 – PM Nr. 8/21Ein Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails ist nicht hinreichend bestimmt iSv § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht. Der Senat konnte offenlassen, ob das Recht auf Überlassung einer Kopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Erteilung einer Kopie von E-Mails umfassen kann. Jedenfalls muss ein solcher zugunsten des Klägers unterstellter Anspruch entweder mit einem iSv § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmten Klagebegehren oder, sollte dies nicht möglich sein, im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden.
(gk)

Sozialrecht

Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzierenBSG, Urt./Beschl. v. 18.3.2021 – B 10 EG 3/20 R, PM vom 18.3.2021Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsdingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren.
(gk)

Allgemein

Kurzarbeitergeld – Ein aktuelles Arbeitsmarktinstrument aus Sicht des deutschen und des türkischen Rechts

RiSG Johannes Greiser/RiVG Volkan Akyüz, Osnabrück/Fulda/Malatya, ZESAR 2021, 112-118

Rechtsvergleichend zeigen die Verfasser auf, wie sich das Kurzarbeitergeld aus Sicht des deutschen Recht und aus Sicht des türkischen Recht ausgestaltet. Zunächst beschreiben sie die jeweiligen Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldanspruchs, um dann mit Blick auf die Corona-Pandemie die aktuellen Änderungen zu erläutern.

(eh)

Panoptikum Home-Office – mitbestimmungspflichtig, gerichtlich verwertbar, erstattungsfähig?

RA Dr. Justus Frank, LL.M/Wiss. Mit. Maurice Heine, Düsseldorf, BB 2021, 884-888

Die Verfasser knüpfen mit ihrem Beitrag an die Diskussion an, ob und inwiefern Arbeitnehmer im Home-Office kontrolliert werden sollten. Dabei gehen sie zum einen auf die datenschutz- und betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte von Kontrollmaßnahmen ein. Zum anderen erörtern sie, welche Folgefragen sich für ein arbeitsgerichtliches Verfahren ergeben, wenn ein Arbeitgeber die Grenzen der möglichen Kontrolle überschreitet. 

(eh)

Arbeitszeit oder nicht? Eine Frage illustriert am Beispiel des Beifahrers

Prof. Dr. Gregor Thüsing/Dr. Maike Flink/Dr. Melanie Jänsch, Bonn, SR 2021, 45-60

Anhand von Rechtsprechung und den einschlägigen arbeitsrechtlichen Normen untersuchen die Verfasser, inwiefern die Fahrtzeit als Beifahrer bei einem Geld- oder Werttransport als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG angesehen werden kann. Zum einen prüfen sie, ob die Fahrtzeit als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG zu qualifizieren ist. Zum anderen erörtern sie nach Verneinung der ersten Frage, ob die Fahrtzeit als Arbeitsbereitschaft eingeordnet werden kann. Dies wird verneint, da der Beifahrer nicht jeden Moment damit rechnen müsse, Arbeitsleistung zu erbringen.

(eh)

Der Diskriminierungsschutz von Sorgeleistenden (Teil I)

Prof. Dr. Katja Nebe/Stefanie Gröhl/Wiss. Mit. Nicole Thoma, Halle-Wittenberg, ZESAR 2021, 157-163

In diesem zweiteiligen Beitrag wird der Diskriminierungsschutz von Eltern und pflegenden Angehörigen gemäß Art. 11 der Richtlinie 2019/1158/EU behandelt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung prüfen die Verfasserinnen im ersten Teil, ob die Regelungen im nationalen Recht den Vorgaben der Richtlinie gerecht werden. Im zweiten Teil (in Heft Nr. 5/6) befassen sie sich mit weiteren Maßnahmen, die der Vermeidung von Stereotypisierung dienen.

(eh)

Statistik über Alles? Ohne Statistik ist alles Nichts. – 25 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit im Lichte der Statistik

RA Dr. Günter Grotmann-Höfling, Vellmar, AuR 2021, 159-167

Der Beitrag beinhaltet verschiedene Statistiken zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitsgerichtsbarkeit. Beispielsweise werden die Zahlen zur Erledigungen von Klagen, die Anzahl von Richtern und die Dauer von Verfahren tabellarisch dargestellt. Zunächst vergleicht der Verfasser die Ergebnisse der letzten 25 Jahre untereinander, um dann mit diesen Ergebnissen eine Prognose für die Zukunft treffen zu können.

(eh)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Grundlegendes im Überblick und Neuerungen

RA Markus Ettlinger, Würzburg, BB 2021, 820-824

§ 167 Abs. 2 SGB IX verlangt bei wiederholter und/oder sechs Wochen ununterbrochener Krankheit eines Arbeitnehmers die Durchführung des sog. betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Der Autor zeigt die Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die gesetzlichen Mindestanforderungen dahingehend auf und beleuchtet die Folgen eines unterlassenen bzw. (nicht) ordnungsgemäß durchgeführten BEM. Neben der Beteiligung des Betriebsrats nach § 167 Abs. 2 S. 6, 7 SGB IX und § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, 7 BetrVG werden außerdem die Zustimmungsbedürftigkeit seitens des Arbeitnehmers und datenschutzrechtliche Aspekte besprochen.

(hl)

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung und ihre Stolpersteine

RAin Ebba Herfs-Röttgen, Bonn, NZA 2021, 388-392

Die am 27.1.2021 in Kraft getretene Corona-ArbSchVO ist bis zum 30.4.2021 verlängert worden. Die Autorin gibt einen Überblick über die Regelungen und Instrumente der Verordnung und geht dabei vertieft auf die Pflicht des Arbeitgebers ein, den Arbeitnehmer ein Angebot auf Arbeiten im Homeoffice zu machen (§ 2 Abs. 4 ArbSchVO), solange keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden auch die 10 m²-Regel, zeitversetztes Arbeiten und die Maskenpflicht beleuchtet.

(hl)

Sanktionierung von Verstößen gegen Corona-Vorschriften im Profisport

Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard) / Wiss. Mit. Silas Hengstberger, LL.B., Mannheim, NZA 2021, 392-395

Anlässlich zweier jüngeren Negativschlagzeilen über Verstöße gegen Corona-Regelungen im Fußballsport (Embolo, Borussia Mönchengladbach und Tolisso, FC Bayern-München) widmen sich die Verfasser der Frage, welche Pflichten der Profisportler während der Corona-Pandemie bestehen. Dazu wird einerseits der Blick auf die Pflichten bei der Arbeit gelegt, andererseits auf die Pflichten (insb. § 241 Abs. 2 BGB) in der Freizeit. Im Anschluss daran werden Sanktionsmöglichkeiten der Klubs diskutiert. Zu nennen sind Abmahnungen, Kündigungen, Freistellungen, Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche, Betriebsbußgelder und Kaderstreichungen u.a..

(hl)

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Arbeitsrecht im Jahr 2020

Prof. Dr. Martin Franzen, München, EuZA 2021, 143-166

In Anknüpfung an den vorigen Jahresbericht (Franzen/Roth) in EuZA 2020, 177 ff. gibt der Autor einen Überblick über die Entwicklung der Judikatur des EuGH hinsichtlich des Arbeitsrechts. Behandelt werden dabei u.a. die Leiharbeit und die Massenentlassung. Ein Fokus liegt im Bereich der unionsrechtlichen Gleichbehandlung und den Grundfreiheiten, des Betriebsübergangs, der Befristung sowie der Arbeitszeit und des Urlaubs.

(hl)

Geschäftsherrenhaftung (vicarious liability) des Arbeitgebers für Fehlverhalten von Arbeitnehmern und im Betrieb eingesetzten Dritten – Zwei Entscheidungen des United Kingdom Supreme Court

Wiss. Mit. Alexander Bömer, München, EuZA 2021, 167-181

Der Verfasser setzt sich mit den in Europa existierenden verschiedenen Modellen der Deliktshaftung auseinander. Zu diesen gehören einerseits die Geschäftsherrenhaftung nach dem (strengen) Prinzip respondeat superior ohne Möglichkeit einer Exkulpation (so in Frankreich bspw. Art. 1242 Abs. 5 Code civil; im Common Law „vicarious liability“) sowie andererseits der Haftung für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden mit Exkulpationsmöglichkeit (so in Deutschland § 831 BGB). Vertieft werden diesbezüglich zwei Entscheidungen des United Kingdom Supreme Court behandelt, die die Voraussetzungen der vicarious liability modifiziert haben.

(hl)

Das Gregorianische Zeitalter I: Neuvermessung des Arbeitsrechts

RiArbG Dr. Indra Burg / RA Dr. Andreas von Medem / Ri Dr. Gisela Hütter-Brungs / RA Dr. Stephan Pötters / RA Dr. Johannes Fütterer / RA PD Dr. Gerrit Forst, Düsseldorf/Köln/Essen, NZA 2021, 449-458

Anlässlich des Jubiläums von Gregor Thüsing gehen die Autoren auf diverse Beiträge des Jubilars ein. Themen sind dabei unter anderem Aspekte des Datenschutzes, der Massenentlassung nach § 17 KSchG und des Benachteiligungsverbots aus § 612a BGB sowie in Bezug auf die Stärkung der Tarifbindung von Arbeitgebern.

(hl)

Das Gregorianische Zeitalter II: Zukunftsperspektiven des Arbeitsrechts

RA Dr. Maximilian Schmidt / RA Dr. Johannes Traut / RA Tom Stiebert / RAin Shirin Imani / RA Dr. Thomas Granetzny, Köln/Düsseldorf, NZA 2021, 458-465

Ebenfalls anlässlich des Jubiläums von Gregor Thüsing nehmen die Verfasser Bezug auf verschiedene Beiträge des Jubilars. Die Themenschwerpunkte liegen dabei in der Anordnung von Kurzarbeit, der digitalen Betriebsratsarbeit und elektronischen Kündigung. Vor dem Hintergrund des Europarechts wird außerdem die Grenze zwischen Urlaub und Arbeit (Workation) beleuchtet. Schließlich wird auch betriebliche Altersversorgung und Anpassungen dieser aufgrund der Corona-Pandemie analysiert. 

(hl)

Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeit nicht „vorübergehend“ vor dem EuGH

Prof. Dr. Christiane Brors, Oldenburg, AuR 2021, 156-158

Ausgangspunkt des Beitrags ist die Vorlageentscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.5.2020 (15 Sa 1991/19). Diese betrifft die Auslegung des Begriffs „vorübergehend“ der Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG). Im Sachverhalt ist fraglich, ob 55 Monate noch als „vorübergehend“ gelten. Unter Einbeziehung der bisherigen Rechtsprechung erläutert die Verfasserin, wie der EuGH auf die Vorlagefragen ihrer Ansicht nach antworten sollte. 

(eh)

Arbeitsvertragsrecht

Vergütungssysteme für Vorstände auf dem Prüfstand – Dos and don’ts bei der Systemgestaltung nach ARUG II und DCGK 2020

RA Dominik von Zehmen, Frankfurt a.M., BB 2021, 628-638

Der Verfasser gibt eine praktische Hilfestellung bei der Gestaltung von gesetzes- und kodexkonformen Vergütungssystemen für die Vorstandsmitglieder einer AG. Dies geschieht anhand einer Auswertung der nach § 120a Abs. 1 AktG zur Beschlussfassung vorgelegten Vergütungssysteme der DAX- und MDAX-Unternehmen im Rahmen der Hauptversammlungssaison 2020. Im Fokus stehen dabei insbesondere § 87 und § 87a AktG.

(hl)

Verlängerung der Probezeit – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

RA Prof. Dr. Jürgen Höser, Köln, BB 2021, 692-695

Im Beitrag werden verschieden Möglichkeiten aufgezeigt, die Probezeit i.S.d. § 622 Abs. 3 BGB zu verlängern. Zu nennen sind u.a. die Verlängerung durch Kündigung mit 3- und 4-Monatsfrist sowie durch Aufhebungsvertrag mit 4-Monatsfrist und Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 TzBfG. Der Autor stellt die verschiedenen Möglichkeiten anhand kurzer Fälle und anschließender gerichtlich erfolgter Wertung dar.

(hl)

Der Preis der reinen Betriebstreue – Halteprämien

RA Dr. Stefan Lingemann / RAin Dr. Simona Kreis, LL.M., Berlin/Hamburg, NZA 2021, 381-387

Vor dem Hintergrund zweier Entscheidungen des BAG (Urteile vom 14.11.2012, 10 AZR 3/12 und vom 12.9.2013, 6 AZR 981/11) erörtern die Verfasser die Zulässigkeit und Gestaltung von Halteprämien. Sie betonen, dass es bei diesen darauf ankomme, dass sie keinen Vergütungsbezug aufweisen bzw. im Synallagma zur Arbeitsleistung stehen. Aus diesem Grund würden sich auch Dankessagungen und pro-rata-temporis-Regelungen verbieten. Daneben werden auch die Bindung des Retention-Bonus an die Veranlassung des Kündigungsgrundes und eine Kürzung bei Freistellung diskutiert. 

(hl)

Betriebliche Altersversorgung

Wie lassen sich Betriebsrentenanpassungen für den Insolvenzfall über eine Treuhand schützen? – Zugleich eine Besprechung des BAG-Urteils vom 22.09.2020 – 3 AZR 303/18

Carsten Hölscher / Joachim H. Kaiser, Wiesbaden/Mülheim, DB 2021, 845-848

Im Beitrag wird der Fragestellung nachgegangen, inwieweit Betriebsrentenanpassungen im Insolvenzfall über eine Treuhand geschützt werden können. Dazu werden zunächst die Anpassung von Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG) sowie die gesetzliche Insolvenzsicherung dieser angesprochen (§ 7 BetrAVG). Im Anschluss wird die Entscheidung des BAG (22.09.2020 – 3 AZR 303/18) kommentiert und gewürdigt. Kernthema war darin die Insolvenzfestigkeit der Doppeltreuhand für die betriebliche Altersversorgung und die eingangs benannte Frage.

(hl)

Betriebsübergang

§ 613a BGB – Problemschwerpunkte und aktuelle Fragen (Teil 2) – Rechtsfolgen, Unterrichtung und Widerspruch

RA Prof. Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf, DB 2021, 509-514

Im Anschluss an seinen vorherigen Beitrag (Heft Nr. 9) beschäftigt sich der Verfasser mit den Problemen, die sich bei der Anwendung des § 613a BGB ergeben. Während er sich im ersten Teil mit den Tatbestandsvoraussetzungen der Norm auseinandergesetzt hat, widmet er sich in diesem Teil unter Berücksichtigung der Rechtsprechung den verschiedenen Rechtsfolgen der Norm. 

(eh)

Betriebsverfassungsrecht

Grenzen der Mitbestimmung bei der personellen Ausstattung – Rechtsprechungsüberblick, Literaturmeinungen und Folgerungen

RA Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. / RA Bernd Weller, Hamburg/Frankfurt a.M., DB 2021, 620-626

Der Beitrag gibt einen dezidierten Überblick über aktuelle Gerichtsentscheidungen und Stimmen in der Literatur hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 und § 92 BetrVG). Die Autoren würdigen die Entscheidungen und Stellungnahmen kritisch und zeigen schließlich den Prüfungsmaßstab der Einigungsstelle und damit zusammenhängend die Bedeutung der Unternehmerfreiheit auf.

(hl)

Bring your own device (BYOD) – Mitbestimmung bei der Nutzung privater technischer Geräte – Muster einer BYOD-Vereinbarung

RA Stefan Kascherus / RA Dr. Martin Pröpper, Köln, BB 2021, 756-763

Die Verfasser zeigen ein ausführliches Muster für eine BYOD-Vereinbarung und erläutern in Bezug darauf die verschiedenen Aspekte. Dazu zählen u.a. die Pflichten/Haftung des Arbeitgebers und der Beschäftigten, die Kostentragung, die Sicherheitsanforderungen sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Daneben wird auch kurz die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6, 7 BetrVG angerissen.

(hl)

Das Ersatzmitglied des Betriebsrats – Vom Anwärter zum vollwertigen Betriebsratsmitglied und zurück – Zur Stellung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats und zu ihren Rechten und Pflichten

RA Dr. Johannes Oehlschläger, München, NZA 2021, 396-398

Nach § 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG rückt ein Ersatzmitglied des Betriebsrats nach, soweit ein (ordentliches) Betriebsratsmitglied ausscheidet. Der Autor befasst sich mit der Frage nach der Stellung des Ersatzmitglieds im Rahmen der Betriebsverfassung sowie im Rahmen der individualrechtlichen Beziehung zwischen ihm und dem Arbeitgeber. Ferner werden die Rechte und Pflichten des Ersatzmitglieds, insbesondere mit Blick auf die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, und praxisrelevante Probleme wie die Stellvertretung, Verhinderung und Kontrolle,y dargestellt.

(hl)

Präsenzsitzungen des Betriebsrats – berechtigte Forderung oder zu großes Gesundheitsrisiko? – Betriebsverfassungsrecht in der (Corona-)Krise

RiArbG Dr. Michael Städler, Regensburg, NZA 2021, 465-469

Mit Blick auf die Corona-Pandemie behandelt der Verfasser die Fragestellung, ob Präsenssitzungen des Betriebsrats seitens des Arbeitgebers untersagt werden können. Eine besondere Rolle spielt dabei die Vorschrift des § 129 BetrVG. Hierzu werden sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich erörtert und der Ermessensspielraum des Betriebsrats aufgezeigt.

(hl)

Die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit betrieblichen Entgeltlisten – Reichweite, Grenzen und praktische Implikationen

RAin Dr. Maren Henseler / RA Thomas Köllmann, Köln, BB 2021, 948-954

Nach § 13 Abs. 2 S. 1 EntgTranspG folge kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung; so entschied das BAG (Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 32/19). Die Autoren nehmen sich die Entscheidung zum Anlass, die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des Betriebsrats und deren Reichweiten im Zusammenhang mit betrieblichen Entgeltlisten zu beleuchten. Zu nennen sind hier neben § 13 Abs. 2 S. 1 EntgTranspG auch § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG. Ferner werden auch datenschutzrechtliche Implikationen und der Inhalt der Bruttolohn- und gehaltslisten dargestellt.

(hl)

Datenschutz

Übermittlung von Beschäftigtendaten in Drittstaaten im Rahmen von Angeboten für ausländische Projekte

RAin Dr. Friderike Rahne, Stuttgart, DB 2021, 787-794

In Angebotsphasen im Zusammenhang mit Projekten von Auftraggebern aus Drittstaaten kann die Übermittlung von Beschäftigtendaten problematisch werden. Grund dafür ist, dass in Drittstaaten möglicherweise nicht dasselbe Datenschutzniveau wie innerhalb der EU gilt. Die Verfasserin prüft, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten in einen Drittstaat übermitteln darf.

(eh)

Datenschutzverstoß: Der Ersatz immaterieller Schäden gemäß Art. 82 DSGVO

RAin Mina Bettinghausen, Ort unbekannt, BB 2021, 696-698

Ausgehend von Art. 82 DSGVO, der den Ersatz (auch) immaterieller Schäden vorsieht, beleuchtet die Autorin den europarechtlichen Begriff des immateriellen Schadens. Insbesondere stellt sie die uneinheitliche Rechtsprechung diesbezüglich dar und macht eine Tendenz zu einer zunehmend extensiveren Auslegung des Begriffs aus.

(hl)

Europarecht

Grenzüberschreitende Arbeitszeiterfassung in den EU-Mitgliedstaaten

RA Rudolf Hahn, Erfurt, ZESAR 2021, 119-126

Anlass des Beitrags ist die Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 (Rs. C-55/18), wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein System zur Arbeitszeitmessung einzuführen. Am Beispiel von verschiedenen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen stellt der Verfasser die bestehenden nationalen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vor. Anschließend beurteilt er, nach welchen Kriterien sich das anwendbare Recht bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit bestimmt.

(eh)

EU-Arbeitnehmergrundrechte in der Corona-Krise

Prof. Dr. Walter Frenz, Aachen, ZESAR 2021, 164-170

Der Verfasser stellt dar, welche arbeitnehmerbezogenen sozialen Grundrechte der EGRC während der Corona-Pandemie besonders relevant sind. Beispielsweise seien auch in der Krise angemessene Arbeitsbedingungen, besonders ein angemessener Gesundheitsschutz nach Art. 31 EGRC sowie ein Schutz vor Entlassungen nach Art. 30 EGRC zu gewährleisten.

(eh)

The times they are changing: Als Reisen noch die Gesundheit förderte

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Regensburg, ZESAR 2021, 171-175

Anlass des Beitrags ist die Entscheidung des EuGH vom 23.9.2020 (Rs. C-777/18). Ein in Ungarn Versicherter hatte eine augenärztliche Behandlung in Deutschland in Anspruch genommen. Aus Dringlichkeit hatte er im Anschluss eine Operation durchführen lassen, ohne eine Vorabgenehmigung seines Sozialsicherungsträgers einzuholen, welcher ohne diese die Behandlungskosten nicht erstatten wollte. Im Ergebnis stimmt der Verfasser dem EuGH zu, findet die Behandlung des Verhältnisses der Wanderarbeitnehmerverordnung (883/2004/EG) und der Patienten-Richtlinie (2011/24/EU) kritikwürdig.

(eh) 

Auswirkungen neuer EuGH-Urteile auf § 306 II BGB – mehr neue Vorlagefragen als Antworten

Prof. Dr. Christiane Wendehorst / RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Wien/Lohmar, EuZW 2021, 229-238

Anlass des Beitrags ist eine Entscheidung des EuGH (Urteil vom 25.11.2020 – Rs. C-269/19 „Banca B.“), die neue Fragen im Hinblick auf § 306 Abs. 2 und 3 BGB aufwirft. Die Verfasser analysieren vor dem Hintergrund weiterer Entscheidungen des EuGH das Verhältnis zwischen zulässiger Lückenfüllung durch dispositives Recht und ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB einerseits und hypothetischer Vertragsnichtigkeit andererseits. Dabei wird u.a. auch auf den nach Auffassung der Verfasser europarechtlich unzulässigen blue-pencil-Test eingegangen. Besonders hervorgehoben wird die durch den EuGH neu eingeführte Möglichkeit, bei Unwirksamkeit einer Klausel nach §§ 305 ff. BGB unter gewissen Voraussetzungen gerichtlich moderierte (Vertrags-) Verhandlungen im Prozess zu führen. 

(hl)

Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie im StaRUG – Neue Rechte für Arbeitnehmer und Betriebsräte bei vorinsolvenzlichen Restrukturierungen?

RAin Dr. Anja Lingscheid / RA Moritz Kunz, Frankfurt a.M., DB 2021, 677-679

Im Zuge der Restrukturierungsrichtlinie ((EU) RL 2019/1023) ändert sich die Sanierungspraxis in Deutschland erheblich. Die Autoren beleuchten die neuen Instrumente, die mittels des StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Informationsrechte der Arbeitnehmerseite über Frühwarnsysteme und die Inanspruchnahme eines präventiven Restrukturierungsrahmens. Überdies werden die Ziele des StaRUG und betriebsverfassungsrechtliche Aspekte besprochen.

(hl)

Vaterschaftsurlaub – Das neue Rechtsinstitut zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Dr. Sascha Stiegler, LL.M., Berlin/Paderborn, NZA 2021, 469-474

Bis zum 2.8.2022 ist die neue Elternzeitrichtlinie (RL 2019/1158/EU) in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Richtlinie sieht neben der Konsolidierung der ursprünglichen Rahmenvereinbarung und der vorangegangenen Richtlinie in ihrem Art. 4 eine Neuerung vor, den sog. Vaterschaftsurlaub. Diesbezüglich zeigt der Verfasser die Begriffsbestimmungen und den Inhalt der Regelung auf. Daran anschließend wird der Umsetzungsbedarf in Deutschland sowie Umsetzungsmöglichkeiten erörtert.

(hl)

Flexible Arbeitsregelungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben und die Grenzen des Arbeitszeitrechts

Akad. Rat Dr. Thomas Klein, Trier, NZA 2021, 474-479

Basierend auf seinem an der Universität Bayreuth gehaltenen Vortrag stellt der Autor das Recht des Arbeitnehmers dar, flexible Arbeitsregelungen für Betreuung und Pflege zu beantragen. Dieses ergibt sich aus Art. 9 der neuen Elternzeitzeitrichtlinie (RL 2019/1159/EU). In Bezug darauf werden der Anwendungsbereich der Bestimmung sowie der Umsetzungsbedarf in Deutschland und die arbeitszeitrechtlichen Grenzen herausgearbeitet.

(hl)

Mindestlohn

Der Kommissionsvorschlag für angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union

Prof. Dr. Adam Sagan/Akad. Rat a. Z. Dr. Stefan Witschen/Wiss. Mit. Christopher Schneider, Bayreuth/Kassel/Köln, ZESAR 2021, 103-111

Ausgangspunkt des Beitrags ist der aktuelle Vorschlag der Kommission für eine Mindestlohn-Richtlinie innerhalb der EU. Zum einen erörtern die Verfasser die kompetenzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundfragen der möglichen Richtlinie. Zum anderen beleuchten sie die potenziellen Auswirkungen der Richtlinie auf das nationale deutsche Recht. Beispielsweise prüfen sie, ob das MiLoG unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen würde.

(eh)

Entwurf einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne

Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Jena/Berlin, AuR 2021, 148-155

Der Verfasser greift in seinem Beitrag die Diskussion um den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über einen angemessenen gesetzlichen Mindestlohn in der EU auf. Umstritten sei, ob Art. 153 Abs. 1 lit. b), Abs. 2 AEUV eine hinreichende Rechtsgrundlage für den Erlass der Richtlinie darstellt. Anhand von Auslegung erörtert der Verfasser, ob die Regelung der Richtlinie entgegensteht.

(eh)

Prozessuales

Die Beweiskraft eines Einwurf-Einschreibens im Prozess – Das Ende des „reitenden Boten“?

RA Benjamin Karcher / Ref. iur. Lukas Mengestu, Düsseldorf, DB 2021, 565-570

Vor dem Ausgangspunkt des Urteils des BGH aus dem Jahr 2016 (27.9.2016 – II ZR 299/15), in welchem dieser das Einwurf-Einschreiben als Anscheinsbeweis für den Zugang einer Erklärung anerkannt hatte, erörtern die Autoren die weitere Entwicklung in der – namentlich arbeitsrechtlichen – Rechtsprechung. Dazu werden zahlreiche Entscheidungen dargestellt und gewürdigt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass mit Blick auf die hohe Zuverlässigkeit der Zustellung (98,2%) der Beweis des ersten Anscheins mittels Einwurf-Einschreibens – von allen Gerichten – anerkannt werden sollte.

(hl)

Der Vergleichsmehrwert in der arbeitsgerichtlichen Praxis

RiLAG Martin Dreßler / RiLAG Dr. Aino Schleusener, Berlin, NZA 2021, 377-381

Im Arbeitsrecht wird eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten durch Vergleiche beigelegt. Die Autoren zeigen vor diesem Hintergrund die gesetzlichen Grundlagen sowie Voraussetzungen, als auch die gerichtliche Festsetzung des Vergleichsmehrwerts auf. Daneben werden diverse Einzelfälle beleuchtet, u.a. Sprinterklausel, Urlaub, Ausgleichsklauseln, etc.

(hl)

Sozialrecht

Die UN-Sustainable Developement Goals und das Sozialrecht – Unter besonderer Berücksichtigung der Rentenversicherung

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL. M./Theresa Rath/Tanja Vöhler, Leipzig, SR 2021, 60-75

Hintergrund des Beitrags sind die von den Vereinten Nationen im Jahre 2015 verabschiedeten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. In diesem Beitrag erläutern die Verfasser, welche dieser 17 Ziele besonders relevant für das deutsche Sozialrecht sind. Zum Beispiel zeigen sie auf, inwiefern das erste Ziel, die Beendigung von Armut, sozial nachhaltig ist und wie dieses Ziel auf nationaler Ebene umsetzbar sein könnte.

(eh)

Warum eine interdisziplinäre Sozialrechtswissenschaft notwendig ist

Dr. Katie Baldschun/Prof. Dr. Tanja Klenk, Kassel/Hamburg, SR 2021, 75-87

In diesem Beitrag wurde die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 (1 BvL 7/16) zum Anlass genommen, um zu untersuchen, wie die Sanktionen nach SGB II mit einem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu vereinbaren sind. Mithilfe der bisherigen Rechtsprechung und „empirischen Befunden“ zeigen die Verfasserinnen auf, wie die interdisziplinäre Sozialrechtsforschung zu der Entwicklung des Sozialrechts beitragen kann.

(eh) 

Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen

Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg, DB 2021, 732-737

Gegenstand des Beitrags ist die Frage, ob und inwieweit Beschäftigte in deutschen Niederlassungen ausländischer Unternehmen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (§ 95 S. 1 SGB III) haben. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist dafür die Bestimmung des § 97 SGB III, wonach der Bezug (u.a.) davon abhängt, ob der Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer „Betriebsabteilung“ (§ 97 S. 2 SGB III) in Deutschland beschäftigt und sozialversichert ist. Diesbezüglich nimmt der Autor eine ausführliche Analyse vor und geht dabei auch auf die europarechtlichen Hintergründe ein.

(hl)

Tarifrecht/Tarifvertragsrecht

Tarifrecht in Irland

Wiss. Mit. Anna Kuhn, München, EuZA 2021, 182-194

Ausgehend von einer Gesetzesreform 2015 (IRA= Industrial Relations Amendment Acts 2015) stellt die Verfasserin die Strukturen des irischen Tarifrechts dar. Nach einer Erläuterung der Begrifflichkeiten erfolgt dazu eine Analyse der Kerninhalte des Reformgesetzes IRA 2015. Synoptisch werden die Rechtslage vor und nach der Reform beleuchtet und die Instrumente des IRA 2015 erörtert. 

(hl)

Urlaubsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 169-174

Anknüpfend an den Beitrag von Glatzel in NZA 2019, 401 gibt die Autorin einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung in Bezug auf das Urlaubsrecht. Die ausdifferenzierte Kasuistik, die vornehmlich durch den EuGH und ihm folgend das BAG geprägt ist, wird dazu eingehend beleuchtet. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass insbesondere im Bereich der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers die Rechtsprechung noch nicht einheitlich und stark in Bewegung sei, während sich in der Judikatur zum Urlaubsanspruch bei langandauernder Krankheit und der Vererblichkeit des Urlaubsanspruchs nur wenige Änderungen ergeben hätten.

(hl)

 

D. Entscheidungsbesprechungen

 

Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen zu umfassender Angaben im Stimmzettel

RAin Tatjana Serbina, LL.M., Berlin, DB 2021, 515

(BAG, Beschluss vom 16.9.2020 – 7 ABR 30/19)

(eh)

Kein Zustimmungserfordernis des Betriebsrats bei kurzzeitigen Aushilfseinsätzen der Arbeitnehmer

RA Dr. Justus Frank, LL.M., Düsseldorf, DB 2021, 516

(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 21/19)

(eh)

Arbeitsrecht/Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung/Tarifdispositives Recht/Equal Pay/Gleichbehandlungsgrundsatz/Gesamtschutz

Akad. Rat a. Z. Dr. Stephan Seiwerth, LL.M., Köln, ZESAR 2021, 127-131

(BAG, Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH vom 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A))

(eh)

Sozialpolitik/Wahl des Krankenversicherungsträgers/Wirtschaftliche Tätigkeit/Wettbewerb

Dr. Anna-Lena Hollo, Hannover, ZESAR 2021, 137-140

(EuGH, Urteil vom 11.6.2020 – verb. Rs. C-262/18 P & Rs. C-271/18 P)

(eh)

Sozialpolitik/Gleichbehandlung/Urlaubsanspruch/Folgen der Schwangerschaft

Dr. Gisela Hütter-Brungs, Bonn, ZESAR 2021, 147-151

(EuGH, Urteil vom 18.11.2020 – Rs. C-463/19)

(eh)

Rufbereitschaft als Arbeitszeit – entlegener Arbeitsort

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 210

(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-344/19)

(eh)

Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Feuerwehrmann

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 210-211

(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-580/19)

(eh)

Anfechtung des Arbeitsverhältnisses versus Rechtskraft – Kündigungsurteil

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 211-212

(BAG, Urteil vom 18.2.2021 – 6 AZR 92/19)

(eh)

Urlaubsabgeltung und tarifliche Ausschlussfrist

RAe Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück/Prof. Dr. Daniel Benkert, Berlin/Frankfurt a. M., NJW-Spezial 2021, 212

(BAG, Urteil vom 27.10.2020 – 9 AZR 531/19)

(eh)

Konzernbetriebsräte in Städten und Landkreisen für die von diesen betriebenen privatwirtschaftlichen Unternehmen

RA Bernd Weller, Frankfurt/Stuttgart, BB 2021, 894-895

(BAG, Beschluss vom 26.8.2020 – 7 ABR 24/18)

(eh)

Eigenständige, vom BurlG abweichende Ausgestaltung des tariflichen Mehrurlaubs

Wiss. Mit. Hagen Trübenbach, Gießen, DB 2021, 795

(BAG, Urteil vom 25.8.2020 – 9 AZR 214/19)

(eh)

Per Tarifvertrag verlängerte Überlassungsfristen sind Inhaltsnormen und erfordern auch die Tarifbindung des jeweiligen Leiharbeitnehmers

RA Dr. Jakob Glajcar, LL. B., Gütersloh, DB 2021, 796

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.12.2020 – 4 Sa 16/20)

(eh)

Arbeitsrecht/Verfall des Urlaubsanspruchs und tarifliche Mehrarbeitszuschläge im Urlaubsrecht – erneuter Doppelschlag des EuGH?

Wiss. Mit. Christopher Schneider, Bayreuth, ZESAR 2021, 176-179

(EuGH, Vorabentscheidungsersuchen vom 18.12.2020 & 13.10.2020 – Rs. C-518/20 & Rs. C-514/20)

(eh)

Soziale Sicherheit/Krankenversicherung/Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung/Vorabgenehmigung

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Regensburg, ZESAR 2021, 171-175

(EuGH, Urteil vom 23.9.2020 – Rs. C-777/18)

(eh)

Freier Dienstleistungsverkehr/Entsendung von Arbeitnehmern/Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr/Kabotagebeförderung

Prof. Dr. Peter Hantel, Wildau, ZESAR 2021, 198-200

(EuGH, Urteil vom 1.12.2020 – Rs. C-815/18)

(eh)

Leiharbeit „vorübergehend“

Dr. Ernesto Klengel, Frankfurt a.M., AuR 2021, 180-184

(EuGH, Urteil vom 14.10.2020 – Rs. C-681/18)

(eh)

Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam

Frank Siebens, AuR 2021, 187

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.2.2021 – 4 Sa 27/20)

(eh)

Unwirksame Eigenkündigung und insolvenzrechtliche Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

RAin Patricia Jares / RA Dr. Felix Fuchs, Köln, DB 2021, 571

(BAG, Teilurteil vom 10.9.2020 – 6 AZR 94/19 (A))

(hl)

Grenzen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung bei betrieblichen Hygienemaßnahmen

RAin Christina Kappes, LL.M. (Minnesota) / RAin Verena Oechslen, Berlin, DB 2021, 572

(ArbG Berlin, Beschluss vom 30.7.2020 – 4 BVGa 9401/20)

(hl)

Schadensersatz für Datenschutzverstöße – Verfassungsrechtliche Notbremsung einer Fehlentwicklung 

Dr. Stefan Korch, LL.M. (Harvard), Hamburg, NJW 2021, 978-981

(BVerfG, Beschluss vom 14.1.2021 – 1 BvR 2853/19)

(hl)

Vergütungsansprüche bei Scheingeschäft

RA Dr. Johannes Oehlschläger, München, DB 2021, 627

(BAG, Urteil vom 14.10.2020 – 5 AZR 409/19)

(hl)

Betriebsrat kann pandemiebedingtes Homeoffice nicht per einstweiliger Verfügung verhindern

RA Tobias Grambow, Berlin, DB 2021, 628

(LAG Hessen, Beschluss vom 18.6.2020 – 5 TaBVGa 74/20)

(hl)

Mehrstufiges Vorstellungsgespräch erfordert auch mehrere Einladungen

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, Bremen/Hamburg/Osterholz-Scharmbeck, BB 2021, 640

(BAG, Urteil vom 27.8.2020 – 8 AZR 45/19)

(hl)

Die Anforderungen zur Darlegung einer vom Arbeitgeber veranlassten Eigenkündigung sind hoch

RA Markulf Behrendt / RA Lukas Hoffmann, Hamburg, BB 2021, 704

(LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.2020 – 7 Sa 157/20)

(hl)

Rufbereitschaft als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeit-RL 2003/88 – es kommt darauf an!

RA Axel J. Klasen, Stuttgart, BB 2021, 768

(EuGH, Urteil vom 9.3.2021 – Rs. C-580/19)

(hl)

Kein pauschaler Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Bruttoentgeltlisten

RAin Dr. Maren Henseler, Köln, BB 2021, 828

(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 32/19)

(hl)

Infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gestiegene Pensionsrückstellungen erlauben keine Kürzungen von Versorgungsleistungen

RA Dr. Thomas Frank, München, BB 2021, 832

(BAG, Urteil vom 8.12.2020 – 3 AZR 65/19)

(hl)

Mehrmalige Durchführung eines BEM

RAin Dr. Brigitte Glatzel, Mainz, NZA-RR 2021, 221

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 9.12.2020 – 12 Sa 554/20)

(hl)

Betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers in Unternehmen mit Matrixstrukturen 

Wiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 222

(LAG Hessen, Urteil vom 26.8.2020 – 2 Sa 119/20)

(hl)

Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten nur bei konkretem AufgabenbezugWiss. Mit. Stephan Sura, Köln, NZA-RR 2021, 223

(BAG, Beschluss vom 29.9.2020 – 1 ABR 23/19)

(hl)

Unternehmensfremde Arbeitnehmer eines Gemeinschaftsbetriebs im Gesamtbetriebsrat 

RA Pascal Vermer, Hamburg, NZA-RR 2021, 224

(LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.11.2020 – 14 TaBV 4/20)

(hl)

Vermittlungsprovision bei Übernahme eines Zeitarbeitnehmers

RA Dr. Alexander Bissels / RAin Kira Falter, Köln, DB 2021, 680-681

(BGH, Urteil vom 5.11.2020 – III ZR 156/19)

(hl)

Außerordentliche Kündigung wegen Entwendung von Desinfektionsmittel rechtmäßig

Wiss. Mit. Dipl.-Jur. Anna-Katharina Klus, Bochum, DB 2021, 682

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.1.2021 – 5 Sa 483/20)

(hl)

Homeoffice: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert

Prof. Dr. Ralf Jahn, Schweinfurt, DB 2021, 683-684

(BMAS, Verordnung vom 10.3.2021, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), BAnz AT vom 12.3.2021 V1)

(hl)

Einstweilige Verfügung bei Betriebsänderung

RA Tobias Grambow, Berlin, DB 2021, 738

(LAG Düsseldorf, Beschluss vom 6.1.2021 – 4 TaBVGa 6/20)

(hl)

Keine Verwirkung von Rechten aus einer abgeänderten Betriebsvereinbarung wegen Zeitablaufs

RiArbG a.D. Dr. Volker Mathießen, Offenbach/M., DB 2021, 739-740

(BAG, Urteil vom 13.10.2020 – 3 AZR 246/20)

(hl)

Der Urlaubsabgeltungsanspruch in der Arbeitgeberinsolvenz – Neue Rechtsprechungslinie des BAG 

RAin Dr. Hannah Krings, Köln, NZA 2021, 399-402

(BAG, Teilurteil vom 10.9.2020 – 6 AZR 94/19 (A))

(hl)

Zugehörigkeit zu einem freien Beruf schützt GmbH-Geschäftsführer nicht vor der Versicherungspflicht 

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 402

(BSG, Urteil vom 7.7.2020 – B 12 R 17/18 R)

(hl)

Voraussetzungen der Sonderrechtsnachfolge bei Tod des Leistungsberechtigten

Prof. Dr. Oliver Ricken, Bielefeld, NZA 2021, 402

(BSG, Urteil vom 23.6.2020 – B 2 U 5/19 R)

(hl)

Die „Entsendung“ zum grenzüberschreitenden Gütertransport: Von Transit bis Kabotage

Prof. Dr. Karl Riesenhuber, Bochum, EuZA 2021, 195-202

(EuGH, Urteil vom 1.12.2020 – Rs. C-815/18)

(hl)

Kein Freizeitausgleich und keine Urlaubsgutschrift für bezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen

RA Dr. Markus Sprenger, Mainz, EuZA 2021, 203-213

(EuGH, Urteil vom 4.6.2020 – Rs. C-588/18)

(hl)

Zum Gewicht der Sozialpartner bei der Rechtsetzung durch sozialen Dialog

Prof. Dr. Martina Benecke, Augsburg, EuZA 2021, 214-222

(EuG, Urteil vom 24.10.2020 – Rs. T-310/18)

(hl)

Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

Wiss. Mit. Matthias Sollfrank, Bayreuth, EuZA 2021, 223-233

(EGMR, Urteil vom 5.11.2019 – Rs. C-815/18)

(hl)

Keine Raketenwissenschaft – Arbeitnehmer als Verbraucher im Sinne des europäischen Internationalen Privat- und Prozessrechts

Prof. Dr. Abbo Junker, München, EuZA 2021, 234-245

(BAG, Vorlagebeschluss vom 24.6.2020 – 5 AZR 55/19 (A))

(hl)

Vereinigtes Königreich: Belästigung eines Krankenpflegers durch einen Patienten

Johanna Blohm, München, EuZA 2021, 246

(Employment Appeal Tribunal, 18.10.2019, UKEAT/0247/19/JOJ)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Entgeltgleichheit bei Leiharbeitnehmern

Sabrina Link, München, EuZA 2021, 247

(Employment Appeal Tribunal, 16.10.2018, UKEAT/0311/17/LA)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Coronahilfen für arbeitnehmerähnliche Personen

Wencke Salmen, München, EuZA 2021, 248

(High Court, 15.6.2020 [2020], EWHC 1554)

(hl)

Vereinigtes Königreich: Arbeitnehmerbegriff bei Prüfung der Ausbildungsumlage

Wencke Salmen, München, EuZA 2021, 249

(Court of Appeal, 17.5.2019 [2020], EWCA Civ 328)

(hl)

Frankreich: Aneignung von Computerdaten und Beweisverwertung

Wiss. Mit. Miriam Engler, München, EuZA 2021, 250

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 25.11.2020, Nr. 17-19.523)

(hl)

Frankreich: Auswertung eines privaten Facebook-Kontos zur Beweisführung

Wiss. Mit. Miriam Engler, München, EuZA 2021, 251

(Cour de cassation, Chambre sociale, 30.9.2020, Nr. 19-12.058)

(hl)

Frankreich: Kündigungsschutz des Vaters nach der Geburt seines Kindes

Wiss. Mit. Miriam Engler, München, EuZA 2021, 252

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 30.9.2020, Nr. 19-12.036)

(hl)

Frankreich: Aufspaltung eines Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

Wiss. Mit. Miriam Engler, München, EuZA 2021, 253

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 30.9.2020, Nr. 18-24.881)

(hl)

Frankreich: Internationale und örtliche Zuständigkeit in der Luftfahrt

Wiss. Mit. Miriam Engler, München, EuZA 2021, 254

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 9.9.2020, Nr. 18-22.971)

(hl)

Frankreich: Religionsfreiheit im Unternehmen bei Auslandseinsätzen

Emily Hannemann, München, EuZA 2021, 255

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 8.7.2020, RJS 2020, Nr. 452)

(hl)

Frankreich: Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Massenentlassung und Betriebsübergang

Emily Hannemann, München, EuZA 2021, 251

(Cour de cassation, Chambre sociale (Cass. soc.), 10.6.2020, Nr. 18-26.229 und 18-26.230)

(hl)

Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen nach dem Berliner Neutralitätsgesetz 

Prof. Dr. Wolfgang Hecker, Wiesbaden, NZA 2021, 480-483

(BAG, Urteil vom 27.8.2020 – 8 AZR 62/19)

(hl)

Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers bei krankheitsbedingt unmöglicher Inanspruchnahme von Urlaub

RA Dirk H. Laskawy / RAin Peggy Lomb, Bielefeld/Leipzig/München, DB 2021, 849

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2020 – 8 Sa 182/20)

(hl)

Zur Wirksamkeit von Honorarabführungsvereinbarungen mit angestellten Insolvenzverwaltern

RAin Dr. Eva Rütz, LL.M. / RA Lukas Gallenkämper, Düsseldorf, DB 2021, 850

(BAG, Urteil vom 22.10.2020 – 6 AZR 566/18)

(hl)

Spaltung, Insolvenz und Übergang von Nebenrechten auf den PSV

RA Dr. Andreas Hofelich, Köln, DB 2021, 851

(BAG, Urteil vom 22.9.2020 – 3 AZR 304/18)

(hl)

Rechtsweg: Über Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung entscheiden die Arbeitsgerichte, nicht die Familiengerichte

RA Dr. Sebastian Frahm, Stuttgart/Berlin, DB 2021, 852

(BAG, Urteil vom 13.10.2020 – 3 AZR 130/20)

(hl)

Die Tücken einer Kündigung aufgrund Diebstahlverdachts

RA Dr. Herbert Hertzfeld, Köln, BB 2021, 960

(LAG Nürnberg, Urteil vom 8.12.2020 – 7 Sa 226/20)

(hl)