Podcast Arbeitsrecht
Der Podcast wird von einem Team aus wissenschaftlichen Mitarbeitern und studentischen Hilfskräften des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union und der Universität Trier produziert und ab sofort in unregelmäßigen Abständen erscheinen. In Kürze wird der Podcast auch auf den gängigen Plattformen verfügbar sein.
Wir freuen uns über Anregungen und Kritik an
Folgen
Diskriminierende Stellenausschreibungen sind ein arbeitsrechtlicher Klassiker – in dieser Folge besprechen wir die Vorgehensweise in einer Klausur. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Besonderheiten in der AGG-Prüfung, beispielsweise das Vorliegen einer Diskriminierung und die Beweislastumkehr.
Steht Arbeitnehmern eigentlich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld zu, wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren immer ein solches gezahlt hat? Was ist eine betriebliche Übung, wie entsteht sie und was ist bei der Klausurlösung zu beachten? Welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber eine betriebliche Übung zu beenden? Mit all diesen Fragen beschäftigen wir uns in der neuen Podcast-Folge.
Kapitelmarken
- 00:25 – Sachverhalt
- 02:07 – Definition Betriebliche Übung
- 07:52 – Problem: Dogmatische Einordnung
- 10:48 - Vorgehensweise in der Klausur
- 12:56 – Abwandlung des Sachverhalts
- 14:36 – Mögliche Beendigungstatbestände
Shownotes
Zu dieser Folge erscheint 2023 ein didaktischer Beitrag in der „Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com“ in der Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“.Urteile zum Nachlesen
Anschauliche Entscheidung des ArbG Köln zur Entstehung einer betrieblichen Übung, dem Freiwilligkeitsvorbehalt sowie der gegenläufigen betrieblichen Übung
(openjur.de/u/120515.html)
Darstellung der Grundsätze der betrieblichen Übung in einer neueren Entscheidung des BAG, ab Rn. 27
(openjur.de/u/2132044.html)
Zur Abwandlung des Ausgangsfalles: keine betriebliche Übung bei Ankündigung für das jeweilige Jahr
(research.wolterskluwer-online.de/document/e9efdbf2-856e-4c83-bada-304b3b62362a)
Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer wegen eines Corona-Lockdown vorübergehend nicht beschäftigen kann? Kann der Arbeitnehmer dennoch vom Arbeitgeber seinen Lohn verlangen? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil beantwortet. Wir haben dieses klausurrelevante Urteil unter die Lupe genommen und stellen es euch in unserer 5. Folge vor. Zu dieser Podcast-Folge ist in Ausgabe 4/2022 der „Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs.com“ ein didaktischer Beitrag in der Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ erschienen.
Kapitelmarken
- 00:54 – Sachverhalt
- 01:50 – Grundsatz: Kein Lohn ohne Arbeit
- 03:38 – Inhalt des § 615 BGB als Durchbrechung des Grundsatzes
- 05:30 - Kodifizierung der Betriebsrisikolehre
- 06:59 – Anspruchsgrundlage § 611a II iVm § 615 S. 1 BGB
- 08:00 – Durchbrechung der Alternativität von Unmöglichkeit und Verzug durch § 615 BGB
- 13:35 – Zwischenergebnis
- 14:58 – Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 615 S. 1 durch S. 3 BGB
- 15:35 – Anspruchsgrundlage § 611a II iVm § 615 S. 3 BGB
- 17:23 – Wann trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls?
- 24:22 – Zusammenfassung
Shownotes
Besprochenes Urteil
Weiterführende Literatur
- Fischinger/Hengstberger, Lohnanspruch bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen?!, NZA 2020, 559
- Schmaus, § 615 BGB, § 326 II BGB und die Besonderheiten im Arbeitsrecht, JA 2022, 107
Relevante Normen
§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko 1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
§ 326 BGB Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht (1) 1Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht. (2) 1Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung. 2Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. (…)
§ 296 Entbehrlichkeit des Angebots 1Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
§ 297 Unvermögen des Schuldners Der Gläubiger kommt nicht in Verzug, wenn der Schuldner zur Zeit des Angebots oder im Falle des § 296 zu der für die Handlung des Gläubigers bestimmten Zeit außerstande ist, die Leistung zu bewirken.
Ist ein Urlaubsanspruch vererbbar? Welche Folgen hat der Tod eines Arbeitnehmers überhaupt für das Arbeitsverhältnis? Gilt dasselbe auch für noch vorhandene Ansprüche gegen den Arbeitgeber – und falls ja: für alle oder nur für manche?
Diese urlaubsrechtliche Konstellation veranschaulicht nicht nur das Zusammenspiel zwischen dem deutschen Urlaubs- und Erbrecht. Zusätzlich müssen auch Vorgaben des Unionsrechts beachtet werden.
Kapitelmarken
- 0:56 – Einstiegsbeispiel
- 02:55 – Vorab: Folgen des Todes eines Arbeitnehmers
- 06:49 – Sachverhalt
- 07:13 – Brainstorming: Anspruchsgrundlage
- 14:03 – Brainstorming: Auslegungsprobleme
- 18:33 – Rechtsprechungsentwicklung
- 27:42 – Wie baue ich das in eine Klausurlösung ein?
- 32:30 – Würde das auch für tariflichen Zusatzurlaub gelten?
- 35:04 – Hinweis: Exkurs zur unmittelbaren Wirkung der unionsrechtlichen Vorgaben
Exkurs: Unmittelbare Wirkung der unionsrechtlichen Vorgaben?
Shownotes
Besprochene Urteile
Was ist eigentlich ein Urlaubsanspruch? Und was passiert mit einem solchen, wenn der Arbeitnehmer über lange Zeit erkrankt und dann berufsunfähig wird? Verfällt Urlaub auch in einem solchen Fall nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens nach 3 Monaten des Folgejahres? Oder kann der Arbeitnehmer bei eingetretener Berufsunfähigkeit womöglich sogar Abgeltung für mehrere Jahre Urlaub verlangen? Die Rechtslage ist kompliziert - und das liegt nicht zuletzt am Zusammenspiel zwischen dem nationalen Arbeitsrecht und den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
Kapitelmarken
- 00:18 – Aufbau der Doppelfolge
- 01:37 – Was ist eigentlich ein Urlaubsanspruch?
- 03:00 – Sachverhalt („Schultz-Hoff“)
- 03:45 - Anspruchsgrundlage: § 7 Abs. 4 BurlG
- 05:46 – Urlaubsanspruch entstanden?
- 07:41 – Urlaubsanspruch erloschen?
- 11:19 – Unionsrecht vs. § 7 Abs. 3 BUrlG
- 19:14 – „Wegen der Beendigung“ (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
- 22:05 – Zusammenfassung
- 23:18 – „Update“ des EuGH zur Verfalls-Frage („KHS“)
- 26:32 – Erneute Anpassung der Rechtsprechung des BAG
Shownotes
Transkript zum NachlesenZur Urlaubs-Doppelfolge erscheint 2022 ein didaktischer Beitrag in der „Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com“ in der Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“.
Besprochene Urteile
Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eindeutig: keine Befristung ohne Sachgrund bei vorherigem Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. Doch was ist das Ziel dieser Norm? Und wie geht man mit der Norm um, wenn sie über dieses Ziel hinausschießt? Der heutige Fall bietet nicht nur Aufschluss über den Klausuraufbau im Befristungsrecht, sondern zeigt zugleich, wie in der Fallbearbeitung methodisch korrekt mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Norm umgegangen werden kann.
Kapitelmarken
- 00:37 – Sachverhalt
- 01:03 – Wirksamkeit der Befristung
- 05:46 – Grenzen des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG?
- 09:00 – Verfassungsmäßigkeit der Norm
- 13:05 – Teleologische Reduktion im Einzelfall
- 17:27 – Zusammenfassung
- 19:53 – Exkurs: Vertrauensschutz in Rechtsprechung
Shownotes
Transkript zum NachlesenZu dieser Podcast-Folge erscheint in Kürze ein didaktischer Beitrag in der „Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com“ in der Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“.
Besprochene Urteile
Weiterführende Literatur
- Schwarze, Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung, JA 2020, 309
- Boemke, Verfassungsmäßigkeit der sachgrundlosen Befristung bei „Zuvor-Beschäftigung“, JuS 2019, 397
- Schwarze, Verfassungsmäßigkeit des Vorbeschäftigungsverbots, JA 2018, 787
Darf eine Gewerkschaft die Beschäftigten eines Unternehmens auf dem Firmenparkplatz zur Streikteilnahme mobilisieren? „Es kommt darauf an“ sagt das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2018, das im Juli 2020 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Worauf es ankommt und wie man überhaupt zu diesem Ergebnis gelangt, besprechen Thomas Klein und Dominik Leist in der ersten Folge unseres Podcasts Arbeitsrecht.
Kapitelmarken
- 00:25 – Sachverhalt
- 01:12 – Anspruchsgrundlage
- 03:21 – Der grundrechtliche Schutz
- 05:01 – Das „Einfallstor“ ins Sachenrecht
- 09:01 – Das Arbeitskampfrecht
- 09:46 – Die Abwägung im Einzelfall
- 13:42 – Worauf es ankommt
- 14:57 – Der Streit vor dem BVerfG
Shownotes
Transkript zum NachlesenZu dieser Podcast-Folge ist in Ausgabe 5/2021 der „Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com“ ein didaktischer Beitrag in der neuen Reihe „Fallbearbeitung im Arbeitsrecht“ erschienen.
Besprochene Urteile:
Weiterführende Literatur:
- Schwarze, Streikposten auf Firmenparkplatz, JA 2019, 462
- Klein, Neue Akzente in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Streikrecht, NJW 2020, 3069