Laufende Drittmittelprojekte
DFG-Forschungsprojekt zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im April 2022 die Förderung eines deutsch-österreichischen Forschungsprojekts im D-A-CH Lead Agency-Verfahren zum Thema „Das Recht auf angemessenes Entgelt für Solo-Selbständige“ bewilligt. Das Projekt wird von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Monika Schlachter und Dr. Thomas Klein (beide IAAEU) in Kooperation mit Dr. Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in Wien durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts soll die Situation von Solo-Selbständigen in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer schwachen Verhandlungsposition nicht in der Lage sind, mit ihren Vertragspartnern angemessene Vertragsbedingungen auszuhandeln, um sich vor einer Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu schützen und einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Zu diesem Zweck werden internationale und europäische Menschenrechtsrechtsstandards in Bezug auf die Rechte von Solo-Selbständigen und deren Umsetzung im österreichischen und deutschen Recht analysiert und mögliche Spannungen zwischen den internationalen Verpflichtungen und dem EU-Recht beleuchtet. Dabei verfolgt das Forschungsprojekt im Einzelnen folgende Ziele:
Ansprechpartner
Dr. Thomas Klein
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0651 / 201 - 4746
- Ermittlung der internationalen und europäischen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten zum Schutz von Solo-Selbständigen und möglicher Ansätze zur Verhinderung der Ausbeutung von Solo-Selbständigen
- Analyse der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Solo-Selbständigen auf nationaler Ebene in Österreich und Deutschland
- Bewertung der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen im Lichte des Rechts der Europäischen Union
- Entwicklung gezielter rechtlicher Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Solo-Selbständigen im Einklang mit den internationalen Menschenrechten und dem EU-Recht
Ansprechpartner
Dr. Thomas Klein
0651 / 201 - 4746
Projekt der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung: Whistleblowing im Arbeitsrecht – Die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union, Umsetzungsbedarf im deutschen Recht unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte und des Geschäftsgeheimnisschutzes
Die Direktorin der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU, Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter hat im Juni 2020 die Bewilligung für ein Drittmittelprojekt der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung erhalten. Das Vorhaben befasst sich mit dem Schutz von Whistleblowern aus arbeitsrechtlicher Perspektive, speziell mit den Anforderungen einer Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz-Richtlinie). Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Implikationen des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes. Das Projekt hat eine Laufzeit von 2 Jahren und die Fördersumme beträgt € 40.000. Diese Mittel dienen vor allem zur Finanzierung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, der insbesondere den Umsetzungsbedarf im deutschen Recht untersucht.
Ansprechpartner
Ref. jur. Thomas Lehnart
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0651/ 201 - 4763
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Ref. jur. Thomas Lehnart
0651/ 201 - 4763
DFG Projekt: Crowdsourcing als neue Form der Arbeitsorganisation
Die Direktoren des IAAEU, Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter und Prof. Dr. Laszlo Goerke, sowie Prof. Dr. Lars Hornuf haben im August 2017 die Bewilligung für ein Drittelprojekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten. Das Vorhaben beschäftigt sich mit Crowdsourcing als neuer Form der Arbeitsorganisation und untersucht Regulierungsanforderungen und Wohlfahrtseffekte. Das Forschungsprojekt hat eine Laufzeit von 3 Jahren und die Fördersumme beträgt rund €460.000. Mit diesen Mitteln werden vor allem drei wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen finanziert, die ökonomische und juristische Aspekte des Crowdworking untersuchen werden. Der ökonomische Teil des Forschungsvorhabens wird vor allem von Herrn Professor Lars Hornuf betreut, der zum 01.10.2017 auf eine Professur an die Universität Bremen gewechselt ist.
Ansprechpartner
Dr. Thomas Klein
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0651 / 201 - 4746
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Dr. Thomas Klein
0651 / 201 - 4746
Abgeschlossene Drittmittelprojekte
Europadatenbank
In der juristischen Arbeitsgruppe des IAAEU wurde seit ca. 1997 ein Fundstellenverzeichnis von Aufsatzliteratur und Gerichtsentscheidungen zum europäischen Arbeitsrecht geführt. Diese Sammlung diente bis 2019 als wichtiges Informationssystem der rechtsvergleichenden Forschung.
Arbeiten jenseits der Regelaltersgrenze
Die Finanzierung des Forschungsprojekts wurde 2014 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für eine Dauer von 24 Monaten bewilligt. Es befasste sich mit der Frage, ob und wie die starre Regelaltersgrenze im deutschen Recht durch flexible Regelungen ersetzt werden könnte, um eine Berufstätigkeit auch im Rentenalter zu ermöglichen und somit den Anforderungen des demographischen Wandels besser Rechnung tragen zu können. Hierbei wurden rechtsvergleichend mit den aus den nordischen Ländern bereits bekannten Erfolgen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeitszeitrecht, Kündigungsrecht, Befristungsrecht und Diskriminierungsrecht in den Blick genommen und analysiert. Die Ergebnisse wurden in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen präsentiert. Unterstützt wurde das Projekt von der Arbeitsgruppe "Elder Law" an der Universität Lund, sowie von Prof. Niklas Bruun, Universität Helsinki.
Veröffentlichungen:
Veröffentlichungen:
- M. Schlachter: Reasonable Accommodation for Continued Employment of Older Workers, in: Festskift till Ann Numhauser-Henning, Juristförlaget i Lund 2017, 737-749.
- M. Schlachter/A. Vaitkeviciute: Arbeiten jenseits der Altersgrenze: Die Rechtslage in Finnland, in: EuZA 2015, 283-30.
Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge
Das rechtsvergleichende Forschungsprojekt wurde von der "German Israeli Foundation" gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Prof. Mordehai Mironi von der Universität Haifa durchgeführt. Es stellte mit internationaler Beteiligung verschiedene Möglichkeiten dar, wie ein Ausgleich zwischen den Interessen der Unternehmen, denen der "Allgemeinheit" und dem Arbeitskampfrecht der Beschäftigten praktisch umgesetzt werden kann. Auf der Grundlage internationaler Garantien des Arbeitskampfs als Menschenrecht (ILO, UN, Europarat) wurden die Konfliktlagen in verschiedenen Ländern dargestellt, eine Abgrenzung der Unternehmen der "Daseinsvorsorge" in allen beteiligten Ländern vorgenommen und dort praktizierte Möglichkeiten zur Begrenzung von Streikaktivitäten klassifiziert. Ziel war es, tatsächlich angewendete Schranken und die für ihre Wirkung jeweils maßgeblichen Rechtsbedingungen so aufzubereiten, dass Länder, die über eine Regulierung diskutieren wollen, das rechtsvergleichende Material zur Verfügung haben.
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden in folgender Monographie veröffentlicht:
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden in folgender Monographie veröffentlicht:
- M. Mironi/ M. Schlachter: Regulating strikes in essential services – a comparative „law in action“ perspective, Wolters Kluwer 2018.